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Herr Doctor Phone
Guest
ich denke, wir denken das gleiche ...Aber Der Verkäufer hat das Recht und die Möglichkeit, beim Versandunternehmen Schadensersatz geltend zu machen. ... Theoretisch kann sich somit der Verkäufer nun zusätzlich das Geld nochmal vom Versandunternehmen holen.

ich würde wiederspruch gegen das von paypal geschlossene urteil machen.
käufer kauft was, zahlt, erhält nix.....wo ist da der sinn?
öhm...das gibt es nicht.da es ja EU-Recht ist
es gilt deutsches recht. nationalrecht geht immer vor "eu-recht", das sind richtlinien an denen man sich nicht halten muß
Natürlich basiert der Rahmen für das BGB, in welchen Richtlinien zum Verhältnis Käufer/Verkäufer enthalten sind, auf EU-Recht.
Die EG kann den europäischen Mitgliedsstaaten nur einen Rahmen für ihre nationalen Gesetze vorschreiben. Die jeweiligen Details unterscheiden sich von Land zu Land teilweise immens.
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