Kleiner Zollexkurs:
Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 22,00 Euro fallen keine Einfuhrumsatzsteuer (EUST) und Zoll an. Es fallen also keine zusätzlichen Zollgebühren an.
Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 150,00 Euro fällt kein Zoll an. Es muss aber Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.
Erst ab einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) der höher als 150,00 Euro ist, berechnet der Zoll Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.
Der Zoll stellt die Einfuhrumsatzsteuer allerdings erst ab einem Betrag von 5,00 Euro in Rechnung. Fällt sie also geringer aus, wird sie erlassen und man braucht sie nicht zu zahlen.
Desweiteren richtet der Zoll sich nicht nach dem tagesaktuellen Umrechnungskurs des z.B. USD (Dollar), sondern es wird am Ende eines Monats der für den Zoll verbindliche Umrechnungskurs für den nächsten Monat festgelegt. Hierbei spielt es auch keine Rolle, wann man die Ware bestellt hat, sondern nur, wann sie dem Zoll zur Verzollung vorliegt.
So betrug er im November für 1,00 Euro = 1,3861 USD
im Dezember für 1,00 Euro = 1,3481 USD
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...gabe/index.php
Lag dem Zoll im November eine Sendung für 36,00 USD vor sah die Berechnung so aus:
1.) 36,00 USD/1,3861 USD = 25,97 Euro - 2.) 25,97 Euro*19% EUST = 4,93 Euro.
In diesem Fall, da der Betrag unter 5,00 Euro liegt, entfällt die Zahlung der EUST.
Im Dezember sieht dies etwas anders aus:
1.) 36,00 USD/1,3481 USD = 26,74 Euro - 2.) 26,74 Euro*19% EUST = 5,08 Euro.
Hier müssen die 5,08 Euro EUST bezahlt werden.
Kauft man jetzt z.B. etwas für 250,00 USD, natürlich ist wieder der gesamte Rechnungsbetrag einschließlich Versandkosten gemeint, muss man herausfinden wie viel Prozent der Zollsatz beträgt. Dieser hängt von der gekauften Ware ab. Lederschuhe haben z.B. einen Zollsatz von 8%.
Berechnung wenn jetzt im Dezember die Waren beim Zoll ankommen:
1.) 250,00 Euro/1,3481 USD = 185,72 Euro
2.) 185,72 Euro*8% Zollsatz = 14,86 (Zoll)
3.) 185,72 Euro+14,86 Euro = 200,58 Euro
4.) 200,58 Euro*19% EUST = 38,11 Euro EUST
5.) 14,86 Euro+38,11 Euro = 52,97 Euro Zollgebühren gesamt
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...tze/index.html
So läuft die Berechnung im allgemeinen ab, wenn verzollt wird.
Es gibt natürlich noch andere Regelungen bei z.B. Einfuhr von Tabak und Alkohol oder bei verbotenen Waren oder Plagiaten, aber darum geht es hier nicht.
Eines noch, will der Zoll eine Rechnung und/oder einen Zahlungsbeleg zur Ermittlung der Zollgebühren sehen, ist es meines Erachtens besser dieser Forderung auch nachzukommen, da es weitaus teurer werden kann, wenn der Zoll die Sendung schätzt, da die Schätzung sich nach dem Wert der Waren in Deutschland richtet.
Ich hoffe, ich habe etwas helfen können.
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