Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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schwarzer drachen

Ich bin "der DAU"!
zaobao,

mal eine ganz dumme frage: was hast du für versand bezahlt???
eust wird immer auf warenwert plus versand gerechnet!
vorher wird tagesaktuell der dollar in euro umgerechnet und dann beträgt die eust 19% von der summe.
schnell mal im kopf überschlagen: 160 eu würden 30,40 eu eust nach sich ziehen.
tagesaktuell währen 160 eu rund 212 dollar. hast du 112 dollar versand bezahlt?
war dein warenwert nicht glaubwürdig, das der zoll eigene recherchen angestellt hat?

gruß schwarzer drachen
 

ZaoBao

New Member
versand ist gar nicht auf der dem lieferschein(rechnung) drauf. insgesamt habe ich 120USd bezahlt mit versand bezahlt. 100USd steht auf der rechnung drauf. 30€ musste ich zahlen(eust). keine ahnung warum ich so viel zahlen musste.

Added after 2 minutes:

paket wurde nicht aufgemacht.

eigentlich müsste warenwert glaubwürdigsein
 
Zuletzt bearbeitet:

anilnova

New Member
zurück sendung

Hi ich hätte da mal eine frage, wenn das packet zurück geschickt wird, gibt es dann auch einen eintrag bei sendungverfolgung der gdsk, dass es an den absender zurück geschickt wurde???

würde mich über ne antwort freuen:victory:
 

highlander2010

New Member
Kleiner Zollexkurs:

Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 22,00 Euro fallen keine Einfuhrumsatzsteuer (EUST) und Zoll an. Es fallen also keine zusätzlichen Zollgebühren an.

Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 150,00 Euro fällt kein Zoll an. Es muss aber Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.

Erst ab einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) der höher als 150,00 Euro ist, berechnet der Zoll Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.

Der Zoll stellt die Einfuhrumsatzsteuer allerdings erst ab einem Betrag von 5,00 Euro in Rechnung. Fällt sie also geringer aus, wird sie erlassen und man braucht sie nicht zu zahlen.

Desweiteren richtet der Zoll sich nicht nach dem tagesaktuellen Umrechnungskurs des z.B. USD (Dollar), sondern es wird am Ende eines Monats der für den Zoll verbindliche Umrechnungskurs für den nächsten Monat festgelegt. Hierbei spielt es auch keine Rolle, wann man die Ware bestellt hat, sondern nur, wann sie dem Zoll zur Verzollung vorliegt.
So betrug er im November für 1,00 Euro = 1,3861 USD
im Dezember für 1,00 Euro = 1,3481 USD

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php

Lag dem Zoll im November eine Sendung für 36,00 USD vor sah die Berechnung so aus:
1.) 36,00 USD/1,3861 USD = 25,97 Euro - 2.) 25,97 Euro*19% EUST = 4,93 Euro.
In diesem Fall, da der Betrag unter 5,00 Euro liegt, entfällt die Zahlung der EUST.

Im Dezember sieht dies etwas anders aus:
1.) 36,00 USD/1,3481 USD = 26,74 Euro - 2.) 26,74 Euro*19% EUST = 5,08 Euro.
Hier müssen die 5,08 Euro EUST bezahlt werden.

Kauft man jetzt z.B. etwas für 250,00 USD, natürlich ist wieder der gesamte Rechnungsbetrag einschließlich Versandkosten gemeint, muss man herausfinden wie viel Prozent der Zollsatz beträgt. Dieser hängt von der gekauften Ware ab. Lederschuhe haben z.B. einen Zollsatz von 8%.

Berechnung wenn jetzt im Dezember die Waren beim Zoll ankommen:
1.) 250,00 Euro/1,3481 USD = 185,72 Euro
2.) 185,72 Euro*8% Zollsatz = 14,86 (Zoll)
3.) 185,72 Euro+14,86 Euro = 200,58 Euro
4.) 200,58 Euro*19% EUST = 38,11 Euro EUST
5.) 14,86 Euro+38,11 Euro = 52,97 Euro Zollgebühren gesamt

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a5_beispiele_zollsaetze/index.html

So läuft die Berechnung im allgemeinen ab, wenn verzollt wird.
Es gibt natürlich noch andere Regelungen bei z.B. Einfuhr von Tabak und Alkohol oder bei verbotenen Waren oder Plagiaten, aber darum geht es hier nicht.

Eines noch, will der Zoll eine Rechnung und/oder einen Zahlungsbeleg zur Ermittlung der Zollgebühren sehen, ist es meines Erachtens besser dieser Forderung auch nachzukommen, da es weitaus teurer werden kann, wenn der Zoll die Sendung schätzt, da die Schätzung sich nach dem Wert der Waren in Deutschland richtet.

Ich hoffe, ich habe etwas helfen können.
 

highlander2010

New Member
Kleiner Zollexkurs:

Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 22,00 Euro fallen keine Einfuhrumsatzsteuer (EUST) und Zoll an. Es fallen also keine zusätzlichen Zollgebühren an.

Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 150,00 Euro fällt kein Zoll an. Es muss aber Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.

Erst ab einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) der höher als 150,00 Euro ist, berechnet der Zoll Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.

Der Zoll stellt die Einfuhrumsatzsteuer allerdings erst ab einem Betrag von 5,00 Euro in Rechnung. Fällt sie also geringer aus, wird sie erlassen und man braucht sie nicht zu zahlen.

Desweiteren richtet der Zoll sich nicht nach dem tagesaktuellen Umrechnungskurs des z.B. USD (Dollar), sondern es wird am Ende eines Monats der für den Zoll verbindliche Umrechnungskurs für den nächsten Monat festgelegt. Hierbei spielt es auch keine Rolle, wann man die Ware bestellt hat, sondern nur, wann sie dem Zoll zur Verzollung vorliegt.
So betrug er im November für 1,00 Euro = 1,3861 USD
im Dezember für 1,00 Euro = 1,3481 USD

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php

Lag dem Zoll im November eine Sendung für 36,00 USD vor sah die Berechnung so aus:
1.) 36,00 USD/1,3861 USD = 25,97 Euro - 2.) 25,97 Euro*19% EUST = 4,93 Euro.
In diesem Fall, da der Betrag unter 5,00 Euro liegt, entfällt die Zahlung der EUST.

Im Dezember sieht dies etwas anders aus:
1.) 36,00 USD/1,3481 USD = 26,74 Euro - 2.) 26,74 Euro*19% EUST = 5,08 Euro.
Hier müssen die 5,08 Euro EUST bezahlt werden.

Kauft man jetzt z.B. etwas für 250,00 USD, natürlich ist wieder der gesamte Rechnungsbetrag einschließlich Versandkosten gemeint, muss man herausfinden wie viel Prozent der Zollsatz beträgt. Dieser hängt von der gekauften Ware ab. Lederschuhe haben z.B. einen Zollsatz von 8%.

Berechnung wenn jetzt im Dezember die Waren beim Zoll ankommen:
1.) 250,00 Euro/1,3481 USD = 185,72 Euro
2.) 185,72 Euro*8% Zollsatz = 14,86 (Zoll)
3.) 185,72 Euro+14,86 Euro = 200,58 Euro
4.) 200,58 Euro*19% EUST = 38,11 Euro EUST
5.) 14,86 Euro+38,11 Euro = 52,97 Euro Zollgebühren gesamt

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a5_beispiele_zollsaetze/index.html

So läuft die Berechnung im allgemeinen ab, wenn verzollt wird.
Es gibt natürlich noch andere Regelungen bei z.B. Einfuhr von Tabak und Alkohol oder bei verbotenen Waren oder Plagiaten, aber darum geht es hier nicht.

Eines noch, will der Zoll eine Rechnung und/oder einen Zahlungsbeleg zur Ermittlung der Zollgebühren sehen, ist es meines Erachtens besser dieser Forderung auch nachzukommen, da es weitaus teurer werden kann, wenn der Zoll die Sendung schätzt, da die Schätzung sich nach dem Wert der Waren in Deutschland richtet.

Ich hoffe, ich habe etwas helfen können.
 

highlander2010

New Member
Kleiner Zollexkurs:

Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 22,00 Euro fallen keine Einfuhrumsatzsteuer (EUST) und Zoll an. Es fallen also keine zusätzlichen Zollgebühren an.

Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 150,00 Euro fällt kein Zoll an. Es muss aber Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.

Erst ab einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) der höher als 150,00 Euro ist, berechnet der Zoll Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.

Der Zoll stellt die Einfuhrumsatzsteuer allerdings erst ab einem Betrag von 5,00 Euro in Rechnung. Fällt sie also geringer aus, wird sie erlassen und man braucht sie nicht zu zahlen.

Desweiteren richtet der Zoll sich nicht nach dem tagesaktuellen Umrechnungskurs des z.B. USD (Dollar), sondern es wird am Ende eines Monats der für den Zoll verbindliche Umrechnungskurs für den nächsten Monat festgelegt. Hierbei spielt es auch keine Rolle, wann man die Ware bestellt hat, sondern nur, wann sie dem Zoll zur Verzollung vorliegt.
So betrug er im November für 1,00 Euro = 1,3861 USD
im Dezember für 1,00 Euro = 1,3481 USD

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php

Lag dem Zoll im November eine Sendung für 36,00 USD vor sah die Berechnung so aus:
1.) 36,00 USD/1,3861 USD = 25,97 Euro - 2.) 25,97 Euro*19% EUST = 4,93 Euro.
In diesem Fall, da der Betrag unter 5,00 Euro liegt, entfällt die Zahlung der EUST.

Im Dezember sieht dies etwas anders aus:
1.) 36,00 USD/1,3481 USD = 26,74 Euro - 2.) 26,74 Euro*19% EUST = 5,08 Euro.
Hier müssen die 5,08 Euro EUST bezahlt werden.

Kauft man jetzt z.B. etwas für 250,00 USD, natürlich ist wieder der gesamte Rechnungsbetrag einschließlich Versandkosten gemeint, muss man herausfinden wie viel Prozent der Zollsatz beträgt. Dieser hängt von der gekauften Ware ab. Lederschuhe haben z.B. einen Zollsatz von 8%.

Berechnung wenn jetzt im Dezember die Waren beim Zoll ankommen:
1.) 250,00 Euro/1,3481 USD = 185,72 Euro
2.) 185,72 Euro*8% Zollsatz = 14,86 (Zoll)
3.) 185,72 Euro+14,86 Euro = 200,58 Euro
4.) 200,58 Euro*19% EUST = 38,11 Euro EUST
5.) 14,86 Euro+38,11 Euro = 52,97 Euro Zollgebühren gesamt

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a5_beispiele_zollsaetze/index.html

So läuft die Berechnung im allgemeinen ab, wenn verzollt wird.
Es gibt natürlich noch andere Regelungen bei z.B. Einfuhr von Tabak und Alkohol oder bei verbotenen Waren oder Plagiaten, aber darum geht es hier nicht.

Eines noch, will der Zoll eine Rechnung und/oder einen Zahlungsbeleg zur Ermittlung der Zollgebühren sehen, ist es meines Erachtens besser dieser Forderung auch nachzukommen, da es weitaus teurer werden kann, wenn der Zoll die Sendung schätzt, da die Schätzung sich nach dem Wert der Waren in Deutschland richtet.

Ich hoffe, ich habe etwas helfen können.
 

highlander2010

New Member
Kleiner Zollexkurs:

Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 22,00 Euro fallen keine Einfuhrumsatzsteuer (EUST) und Zoll an. Es fallen also keine zusätzlichen Zollgebühren an.

Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 150,00 Euro fällt kein Zoll an. Es muss aber Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.

Erst ab einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) der höher als 150,00 Euro ist, berechnet der Zoll Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.

Der Zoll stellt die Einfuhrumsatzsteuer allerdings erst ab einem Betrag von 5,00 Euro in Rechnung. Fällt sie also geringer aus, wird sie erlassen und man braucht sie nicht zu zahlen.

Desweiteren richtet der Zoll sich nicht nach dem tagesaktuellen Umrechnungskurs des z.B. USD (Dollar), sondern es wird am Ende eines Monats der für den Zoll verbindliche Umrechnungskurs für den nächsten Monat festgelegt. Hierbei spielt es auch keine Rolle, wann man die Ware bestellt hat, sondern nur, wann sie dem Zoll zur Verzollung vorliegt.
So betrug er im November für 1,00 Euro = 1,3861 USD
im Dezember für 1,00 Euro = 1,3481 USD

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...gabe/index.php

Lag dem Zoll im November eine Sendung für 36,00 USD vor sah die Berechnung so aus:
1.) 36,00 USD/1,3861 USD = 25,97 Euro - 2.) 25,97 Euro*19% EUST = 4,93 Euro.
In diesem Fall, da der Betrag unter 5,00 Euro liegt, entfällt die Zahlung der EUST.

Im Dezember sieht dies etwas anders aus:
1.) 36,00 USD/1,3481 USD = 26,74 Euro - 2.) 26,74 Euro*19% EUST = 5,08 Euro.
Hier müssen die 5,08 Euro EUST bezahlt werden.

Kauft man jetzt z.B. etwas für 250,00 USD, natürlich ist wieder der gesamte Rechnungsbetrag einschließlich Versandkosten gemeint, muss man herausfinden wie viel Prozent der Zollsatz beträgt. Dieser hängt von der gekauften Ware ab. Lederschuhe haben z.B. einen Zollsatz von 8%.

Berechnung wenn jetzt im Dezember die Waren beim Zoll ankommen:
1.) 250,00 Euro/1,3481 USD = 185,72 Euro
2.) 185,72 Euro*8% Zollsatz = 14,86 (Zoll)
3.) 185,72 Euro+14,86 Euro = 200,58 Euro
4.) 200,58 Euro*19% EUST = 38,11 Euro EUST
5.) 14,86 Euro+38,11 Euro = 52,97 Euro Zollgebühren gesamt

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...tze/index.html

So läuft die Berechnung im allgemeinen ab, wenn verzollt wird.
Es gibt natürlich noch andere Regelungen bei z.B. Einfuhr von Tabak und Alkohol oder bei verbotenen Waren oder Plagiaten, aber darum geht es hier nicht.

Eines noch, will der Zoll eine Rechnung und/oder einen Zahlungsbeleg zur Ermittlung der Zollgebühren sehen, ist es meines Erachtens besser dieser Forderung auch nachzukommen, da es weitaus teurer werden kann, wenn der Zoll die Sendung schätzt, da die Schätzung sich nach dem Wert der Waren in Deutschland richtet.

Ich hoffe, ich habe etwas helfen können.
Nachricht
 

NORBID

New Member
Hi ich hätte da mal eine frage, wenn das packet zurück geschickt wird, gibt es dann auch einen eintrag bei sendungverfolgung der gdsk, dass es an den absender zurück geschickt wurde???

würde mich über ne antwort freuen:victory:
Ja, die Sendungsverfolgung wird bis Zustellung an den Absender weitergeführt ........ wenn sie´s denn überhaupt mal hinbekommen. Warte jetzt seit 17 Tagen (!) darauf, dass es endlich losgeht, aber mein Päckchen liegt immer noch bei denen herum. Weiss der Geier warum....
 

anilnova

New Member
Ja, die Sendungsverfolgung wird bis Zustellung an den Absender weitergeführt ........ wenn sie´s denn überhaupt mal hinbekommen. Warte jetzt seit 17 Tagen (!) darauf, dass es endlich losgeht, aber mein Päckchen liegt immer noch bei denen herum. Weiss der Geier warum....
Von wegen schnelle Kurire!!

Es werden dann aber keine Gebühren etc fällig oder?
 

bamsen

New Member
@ Punisher & facesplit

gibt es mittlerweile eine regung von den anwälten. befinde mich nämlich gerade in der phase, das wir gestern das anwaltanschreiben bekommen haben und bis zum 25.12. überweisen sollen.
werden morgen auch erst einmal unsere rsv überprüfen und dann wohl nen anwalt in anspruch nehmen.
 

anilnova

New Member
Hi ich habe jetzt die GDSK beauftragt das Sie die Ware zurück an den Absender schicken sollen.
Und nun auch einen Antrag auf konfliktlösung bei paypal gestellt.

über die verfolgungsnummer kann man sehen das sie es zurück gesandt haben, meint ihr ich werde den fall gewinnen und paypal wir mir das geld zurück erstatten?
 

Beamter

New Member
Moin,

nun lese ich schon so lange hier mit. Aber die Methoden von GDSK nerven selbst mich jetzt.

Ich arbeite selbst auf einem Zollamt und habe täglich mit den schönen Chinahandys zu tun.

Bis vor kurzem bestand noch die Möglichkeit bei GDSK ein Versandverfahren zu seinem zuständigem Zollamt zu beantragen. Angeblich gibt es diese Möglichkeit seit dem 01.12.10 nicht mehr. Ob das rechtlich zulässig ist, wage ich zu bezweifeln.

Lt. Auskunft von GDSK hat der Kunde jetzt nur noch folgende Möglichkeiten:
- Abfertigung über GDSK für 25 € Gebühr
- Abholung in Frankfurt am Main
- Annahmeverweigerung

Die Selbstverzollung an einem Zollamt ist doch kinderleicht:

- Zahlungsnachweis (ggf. Paypal Beleg) und Rechnung ( Mail, Ebay Ausdruck)
- EuSt zahlen ...und fertig

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkele bringen.

Wer noch fragen hat: Gerne auch per PN

Beamter:thumb_up:
 

anilnova

New Member
Ich denke mal, dass sich PayPal in diesem Fall bedeckt halten wird. Das heisst, sie werden den Konflikt ablehnen, da Du ja in gewissen Sinne die Annahme verweigert hast.
naja ich habe die ware ja nicht erhalten die hat ja der händler zurück,

zudem hat er mich über eventuell auftretene Kosten nicht informiert,

und abgelehnt habe ich es nur damit es schneller geht, weil wenn ich GDSK nicht geantwortet hätte, hätten die es sowieso zurück geschickt.

also ist mein geld "flöten" meinst du oder wie?
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
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