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Herr Doctor Phone
Guest
dann bist du mal abgesichert soweit, aus welchen gründen auch immerEbayfall gab es, ... mir Recht gegeben ... dem Käufer keine Erstattung zusteht.
das bezog sich nur daraufLink aufgetaucht, wer den nur verfasst hat
... ich meinte, das man sich als Verkäufer nicht einfach so aus der Affäre ziehen kan
http://chinamobiles.org/showthread.p...257#post369257
eine ausschlußklausel muß richtig geschrieben werden, das hat mit dem thema und dem TE hier auch eigendlich nichts zu tun.@ Herr
das ist auch falsch, sowas schreiben nur die dummen rein
da wird sich der TE jetzt nicht drüber freuen
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