H
Herr Doctor Phone
Guest
muhahahahahahaha
*popkorn hol*
bitte um beweise dieser these
wo steht das geschrieben?
Moderiert:
danke, so ist es wieder stimmigHabe Euch das hier mal rausgesucht...
[ eBay Produktinfos - Haftung bei Verlust auf dem Postweg - Gefahrübergang ]
ja, und wenn wir das weiterspinnen hat der käufer recht auf nacherfüllung.Der Versender hat wiederum einen Vertrag mit dem Käufer!
Der Verkäufer kann seinen Vertrag nicht mehr einhalten und hat somit das Geld dem Käufer zurück zu zahlen!
das ist auch falsch, sowas schreiben nur die dummen rein.reingschrieben hat das er es ohne Garantie und Rücknahme
da wird sich der TE jetzt nicht drüber freuendas ist auch falsch, sowas schreiben nur die dummen rein
sehr interessanter LinkDer Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und der private Verkäufer muss auch nicht erneut liefern.
Die Schadensmeldung ausfüllen und die von DHL vorgegebenen Schritte unternehmen.Aber was würdest du sagen wenn Du per VK was kaufst und 260 Euro sind jetzt auch nicht grade mal Taschengeld und dann im Prinzip nen Haufen Scherben bekommst?
genauSo wie der Käufer vorgegangen ist kann der Fall kaum noch nachvollzogen und zu irgendjemandes Zufriedenheit geklärt werden.
das stimmt, was aber hier nicht der fall ist (so hats der TE zumindest geschrieben, nehmen wir mal auch an)der Verkäufer im normalen Fall IMMER verantwortlich ist wenn die Ware nicht ausreichend genug verpackt worden istt,
Hier muß der Käufer nachweisen, daß das Gerät bei Anlieferung defekt war.
Kann er das nicht, dann hat der Käufer leider Pech - mit oder ohne Gericht!
richtig.der Kaufgegenstand nun einen Mangel hat, der hier definitiv vorliegt hat der Käufer sehr wohl Anspruch auf "Schadensersatz"
auch richtigschon richtig das der Käufer nachweisen muss das der Mangel bereits beim Empfang (während des Versandes) erfoglte,
so stehts weiter obenVersender sagt, nen Kumpel von mir hat das ja gesehen wo ichs verpackt hab, war alles top.
das kann man annehmenEmpänger sagt, ich hab das mit nem Kumpel ausgepackt und dann haben wir den Schaden gesehen....
das ist auch richtigFakt ist und bleibt das das Gerät defekt ist und demzufolge nicht den vertraglichen Eigenschaften entspricht
Und ein Transportschaden zählt sicherlich nicht zu den vertraglichen Eigenschaften eines Gerätes .da hätte der käufer klever sein müssen und bei DHL den schade reklamieren und nicht zurückschicken.
DHL zahlt normalerweise die versicherte sendung.
ich würde die aufforderung von DHL nicht zahlen, sondern an dem käufer verweisen.
außerdem, woher weiß DHL das es schlecht verpackt sein sollte?, bisher ist doch nur hin und her geschickt worden.
am besten mal die schadenabteilung von dhl anrufen um den sachverhalt klären.
Doppelpost zusammengefügt nach 5 minutes:
hier einige interessante dinge:
Schadensanzeige
Hilfe & Kundenservice
c.b.c. logistics gmbh | Paketschaden