Das Wahlrecht ist uneingeschränkt bei Verbraucherkauf :
§ 475 Abweichende Vereinbarungen
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
So, ich habe nocheinmal nachgeschaut. Der Verkäufer hat ein Recht auf "Nacherfüllung", Dh der Käufer kann das Geld nur unter ganz bestimmten Bedingungen zurückverlangen die zuvor eingetreten sein müssen, die Wahl welche art der Nacherfüllung, also "Nachbesserung oder Nachlieferung" liegt beim Käufer. Jedoch musst du dir natürlich nicht nur den ersten Absatz des §439 BGB und nur den §475 BGB sondern auch die darin genannten Paragraphen durchlesen. Wie pflegt unser Professor zu sagen, nicht nur den ersten Absatz lesen, sondern alles, meistens kommt noch eine menge mehr
Wenn du dich näher damit befasst, wird klar, es gibt konstellationen in denen der Händler nicht die art der "Nacherfüllung" der wahl des käufers erfüllen muss, was insbesondere der Fall ist bei, Unmöglichkeit §275 BGB, beispielsweise die sache ist "untergegangen" also zerstört oder ähnliches und ist ein unikat, oder ein gebrauchter gegenstand der so nur einmal existiert, sowie §439 unverhältnißmäßige Kosten, woran natürlich auch nochmal Bedingungen wie ob er es zu vertreten hat usw geknüpft sind. Dass geht aber weit in die Materie rein, wenn können wir uns da gerne mal über PN weiter unterhalten weil es noch viel mehr ist, und kaum hier so erklärt werden kann, da es sehr umfangreich ist
@pengonator, ich studiere Jura und bin fast fertig, also wird es mein Beruf, und kein Hobby
PS: es ist auch schwer so etwas zu generalisieren, da jeder Fall etwas anders ist, und es immer auf die umstände ankommt. Wenn es so einfach wäre gäbe es keine spezialisierten anwälte für jeden bereich^^