DHL annahme verweigert.

H

Herr Doctor Phone

Guest
Ebayfall gab es, ... mir Recht gegeben ... dem Käufer keine Erstattung zusteht.
dann bist du mal abgesichert soweit, aus welchen gründen auch immer


Link aufgetaucht, wer den nur verfasst hat
... ich meinte, das man sich als Verkäufer nicht einfach so aus der Affäre ziehen kan
http://chinamobiles.org/showthread.p...257#post369257
das bezog sich nur darauf
@ Herr
das ist auch falsch, sowas schreiben nur die dummen rein
da wird sich der TE jetzt nicht drüber freuen :grin:
eine ausschlußklausel muß richtig geschrieben werden, das hat mit dem thema und dem TE hier auch eigendlich nichts zu tun.
 
Moderiert:

tommy0815

Well-Known Member
ja das ist richtig......
nur sagte Washy das man als privater Verkäufer keine Gewährleistung ausschließen muss, da man als privter keine geben müßte.....ich müßte nochmal schauen wo er das geschrieben hat!

Das "Urteil" von Ebay finde ich ein wenig merkwürdig, genauso wie die "Rechtspassagen" welche sich auf deren Seite befinden.

Demzufolge könnte jeder Privatverkäufer nun seine defekte Ware über Ebay vertreiben und behauptet einfach das sie als er sie verschickt hatte einwandfrei in Ordnung gewesen sei, denn der leidtragende ist ja dann der Käufer weil er in der Beweispflicht ist.
Sind wir wirklich schon soweit gekommen?!?

Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

"washy"
1. Muss man bei Privatauktionen nicht reinschreiben, dass eine Rücknahme und Garantie ausgeschlossen ist. Das ist bei Privatverkäufen gesetzlich festgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Herr Doctor Phone

Guest
Demzufolge könnte jeder Privatverkäufer nun seine defekte Ware über Ebay vertreiben und behauptet einfach das sie als er sie verschickt hatte einwandfrei in Ordnung gewesen sei,
insoweit ist das richtig.
wer böses denkt und tut, der macht es auch so, bis ihm irgendwann mal "arglistige täuschung nachgewisen" wird, dann ist zapfenstreich §§§§
die leute haben mehr angst vor staatlicher verfolgung, für artikel die die es nicht mal wert sind.
aber mitunter gängige praxis bei ebay, deswegen auch immer die bewertungen anschauen.

der Käufer weil er in der Beweispflicht ist.
der ist es leider immer.
 

tommy0815

Well-Known Member
na wenn Ebay direkt ohne Berücksichtigung des angegebenen § zu Rechten des Verkäufers entscheidet!
Für mich mehr als dubios
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
warum dubios?
ebay entscheidet anhand der gegebenen fakten im schnellverfahren, sie sind werder verkäufer, noch kaufer. die halten sich da raus

das spielt sich alles im bereich der zivil klage ab
ebay bietet nur die plattform, mehr auch nicht
 

tommy0815

Well-Known Member
ja eben die fakten sind gerät defekt, alles andere sind Behauptungen die erst überprüft werden müssen, und dann entscheidet Ebay gegen den geschädigten?!?
Ähm.....nun gut.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
nunja...
die fakten sind aber auch funktionierendes gerät und versicherter versand.
es kommt schon mehr vor das ein artikel beim transport beschädigt wird als ein defektes verkauft.

Doppelpost zusammengefügt nach 2 minutes:

nachtrag:
außerdem fehlen die stichhaltigen beweise des käufers.
eine simple behauptung ist nicht stichfest.
 
Moderiert:

washY

Member
Hier nochmal was zum rechtlichen Teil: [ Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln? ]

("washY"
1. Muss man bei Privatauktionen nicht reinschreiben, dass eine Rücknahme und Garantie ausgeschlossen ist. Das ist bei Privatverkäufen gesetzlich festgelegt.)


Zur Garantie:
Eine Garantie ist dagegen gemäß § 443 BGB ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers oder eines Dritten (meist des Herstellers), dass eine Sache eine bestimmte Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) aufweist oder eine bestimmte Zeit lang nicht defekt wird (Haltbarkeitsgarantie). Ohne eine entsprechende Garantieerklärung besteht somit kein Garantieanspruch.

Zur Rücknahme:
Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.


Abzugrenzen ist das ganze von der Gewährleistung... siehe Artikel...

Gruß
 

tommy0815

Well-Known Member
wie gesagt ich will dem Versender nichts unterstellen, aber bist du zu 100% sicher das das Gerät vorher einwandfrei in Ordnung war?!?
Das können wir nicht wissen!

Das einzige was ein Fakt ist das das Gerät defekt ist. Ob es nun während des Versandes passiert ist oder vorher oder der Empänger es beim Auspacken beschädigt hat sind nur Mutmaßungen!
Und genauso müßte sich Ebay auch entscheiden......einzige Fakt der unbestritten ist, ist das das Gerät defekt ist und da kann man doch nicht gegen den Käufer entscheiden!

Denn der hat weder seine Ware (bzw das wofür er bezahlt hat) noch sein Geld!
Der Verkäufer hingegen hat sein Geld, ist also im Leistungsvorteil!

Schon ne komische Rechtsauslegung von Ebay :/ (wie du sagtest sollte das Zivil entschieden werden)

@washy
ich kenne diese Art von Gesetz leider nicht, mir ist auch nur das bekannt was Herr in einem neuen Thread gepostet hat, was ich hier verlinkt habe. Genau das was er schreibt, habe ich auch gelernt und sehe ich als richtig an, aber evtl hat sich wieder was geändert?!?
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Herr Doctor Phone

Guest
die §§ texte sind nach aktueller rechsprechung gültig.

garantie kann kann der verkäufer nicht geben, er hat es ja nicht hergestellt. das ist sache des herstellers

Grundsätzlich muss sich auch ein Verkäufer, der privat verkauft, an das Gewährleistungsrecht halten....Sachmängelhaftung...Allerdings hat er als einziges die Möglichkeit, die gesetzliche Sachmängelhaftung zu beschränken oder auszuschließen.
Dieses Recht verfällt, wenn Profit machend verkauft wird, also ein Gewerbe vorliegt.
man geht davon aus das nach besten wissen und gewissen gehandelt wird.
wird jedoch gelogen, verliert der passus seine rechtsgültigkeit

sagte ja bereits, das weitere vorgehen unterliegt dem zivirecht.
ebay entscheidet nach beweislage, ich gehe davon aus das in diesem fall der käufer diese beweislast nicht nachgekommen ist, und ebay im schnellverfahren so entschieden hat.

welch normale mensch schickt sofort ne ware unfrankiert zurück ohne seine rechtlichen mittel auszuschöpfen? das kann nur ein dau sein, oder?
 
Moderiert:

tommy0815

Well-Known Member
ja um aber nochmal auf Washy's Aussage zurück zu kommen, weil er das nun zum zweiten mal schreibt das der Verkäufer keine Gewährleistung auf seine gebrauchten Waren geben muss.

Ich kann mir nicht vorstellen das dies korrekt ist oder hat sich dort wirklich was geändert?!?
Oder schreiben wir hier aneinander vorbei?

@Herr
du hast natürlich Recht, der Typ war vielleicht einfach überfordert und wußte nicht was er nun machen sollte, bekommt nen defektes Gerät, 260 Euro verpulvert :/
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
das der Verkäufer keine Gewährleistung auf seine gebrauchten Waren geben muss.
Ich kann mir nicht vorstellen das dies korrekt ist oder hat sich dort wirklich was geändert?!?
Oder schreiben wir hier aneinander vorbei?
nein, das ist richtig und korrekt
wenn jedoch artikel falsch beschrieben wird, oder mängel verstuscht werden, schrott verkauft wird oder sonst was...dann gilt diese recht nicht mehr. dann besteht recht auf gewährleistung des kaüfers.
so schwer ist das doch nicht?

wird ein § außer kraft gesetzt, tritt ein anderer § an dessen stelle.

der Typ war vielleicht einfach überfordert und wußte nicht was er nun machen sollte, bekommt nen defektes Gerät, 260 Euro verpulvert :/
sein pech. ein mündiger mensch haldelt nun mal richtig...
 

tommy0815

Well-Known Member
also nochmal im Klartext:

ein Privatverkäufer muss dem Käufer keine Gewährleistung einräumen?
Ich kenn das definitiv anders!
Hast du evtl aktuelle §?

Wie gesagt ich habe das anders gelernt!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
ein Privatverkäufer muss dem Käufer keine Gewährleistung einräumen?
Ich kenn das definitiv anders!
Hast du evtl aktuelle §?
ein privatverkäufer muß keine gewährleistung einräumen.
er kann, muß aber nicht

§ stehen irgendwo in den links

tut dies ein betrüger, oder ein mängelvertuscher, dann verwirkt er dieses recht und er ist zu schadenersatz usw. verpflichtet.
 

tommy0815

Well-Known Member
also egal wo ich suche finde ich nach wie vor das der Verkäufer Gewährleistung geben muss, genauso wie es im übrigen in deinem neuen Thread steht!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
vor das der Verkäufer Gewährleistung geben muss
das tut er ja unbewußt.
das heißt ja noch lange nicht das ein § den anderen ausschließt, das ergänzt sich.
grundsätzlich ist die gewährleistung ja da, auch wenn sie ausgeschlossen ist. d.h das sie nicht ganz weg ist.
 

tommy0815

Well-Known Member
ja aber können wir uns jetzt auf eine Version einigen?

in deinem Thread steht
Grundsätzlich muss sich auch ein Verkäufer, der privat verkauft, an das Gewährleistungsrecht halten
Jetzt schreibst du
ein privatverkäufer muß keine gewährleistung einräumen.
ich will nur mal wissen was jetzt stimmt!
Ich habe nämlich obige Aussage gelernt und kenne bisher nichts anderes, deswegen wollte ich wissen ob sich das Gesetz geändert hat!
 
Oben Unten