22-Euro-Grenze
Noch einmal (und meinerseits zum letzten Mal): Diese Zitat findet sich auf allen möglichen Seiten im Internet, nur leider nicht beim Zoll selbst. Daher mein Zitat von zoll.de, und zwar von der Seite zur von kaiyo genannten ZollbefreiungsVO. Was andere - z. B. private Verbraucher - behaupten, bzw. wie wir die Regel gerne auslegen würden, interessiert den Zoll nicht. Diese Informationsseite des Zoll führt exakt auf, was ich zitiert habe. Porto zählt mit, wenn vom Kunden bezahlt und Teil der Rechnung. Ich wäre froh, es wäre anders.es ist egal wer wie kalkuliert oder ob Porto seperat aufgeführt ist oder nicht, warum machen ihr es euch so schwer ? einfach die ZollbefreiungsVO lesen diese ist bindend "...maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 EUR ist der Warenwert...Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht..."