Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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H

Herr Doctor Phone

Guest
ich nehme nie EMS als versender,
in diesen beiden fällen wußte ich es nicht, es hieß nur china express post...mit dem habe ich mich zufrieden gegeben ... :(
ging auch nicht anders weil DHL keine flüssigkeiten verschickt...obs stimmt weiß ich nicht, kanns schlecht nachprüfen vor ort...oder ne ausrede?

jetzt warte ich immer noch auf mein päckchen ...
kommt noch nicht, EMS hats schon dispatcht oder so..ist jedenfalls nicht mehr im tracking und bei gdsk ist es auch noch nicht...
egal, ich kenn mich jetzt mit den zoll formalitäten aus.
meinen zwei händlern habe ich das schreiben an EMS geschickt (hier aus nem post auf den seiten 20 und irgendwas) und auf die machenschaften der EMS/GDSK hingewiesen.
sie wollen das prüfen und evtl. umdenken, nur ist halt die billigste art für die zum schicken-...aber nicht für mich ;)

PS: Nicht EMS bestellen, empfänger ist die GDSK, dann ihr !
MEIDET EMS, nehmt lieber einen anderen, ihr spart euch zeit und geld bei der einfuhr
 
Moderiert:

Punisher242

Vengeance is mine!!
Leider ist "china express post" gleich EMS Express. Da haben die Dich aber ganz schön ver...albert.

Airmail wäre eine gute Alternative gewesen.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
schon....
aber die waren die ich gekauft habe, werden leider nicht airmail verschickt (zu schwer)
egal, habs ja bald hinter mir ;)
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
sodele.
die von der GDSK machen sich keine mühe mehr nen teuren brief zu schreiben, jetzt verschicken sie mails...
sparen wo sie nur können.
und auch per mail keinen Hinweis das man selbst verzollen möchte ( kein ankreuzdingends - einfach weggelassen!!!!!)

FAX____________________ Tel____________________ Email___________________________

Herr Herr Adresse korrekt ?___________________________
___________________________
xxxxxxxxxxxxxx ___________________________
7xxxx xxxxxxxx ___________________________

Sehr geehrte Damen und Herren, 2x.0x.2011
Ihre Auslandsbestellung/Sendung ist bei uns eingetroffen
Zur Zollabwicklung benötigen wir noch weitere Angaben. Bitte wählen Sie eine der
Möglichkeiten aus, eine Mehrfachauswahl ist nicht möglich.
Eine Kopie des Frachtbriefes ist einzusehen unter : www.gdsk.de (Sendungsverfolgung)

Sendungsnummer : EExxxxxxxCN GdSK Nummer : 01xxxxxxxGDSK

[ ] Es handelt sich um ein Internetkaufgeschäft, die Ware ist für mich Privat
bestimmt, ich betreibe damit keinen Handel.
Wir benötigen : Einen Zahlungsnachweis, (Paypal/Western Union/Kopie Überweisung etc.)
sowie Inhalts- und Mengenangaben, dieses Schreiben ausgefüllt und unterschrieben.
Sollte Ihre Kreditkartenabrechnung noch nicht vorliegen, bitte Inhalt und Wert
bestätigen mit Zusatz : Abrechnung kann im Bedarfsfalle nachgereicht werden.

[ ] Es handelt sich um ein Sendung von Privat, es wurde nichts gekauft.
(Bitte Frachtbrief einsehen, Absender und Empfänger müssen Privatpersonen sein.
Wir benötigen : Eine Inhalts- und Werterklärung mit Mengenangaben, sowie Information,
ob Neu- oder Gebrauchtware, dieses Schreiben ausgefüllt und unterschrieben.

[ ] Es handelt sich um eine gewerbliche Einfuhr.
Wir benötigen : Eine Handels/Proforma Rechnung, dieses Schreiben ausgefüllt und
unterschrieben zurück.
Achtung, ab dem 1.10.2010 ist di
e Zollnummer zur Abfertigung zwingend erforderlich.
Ihre Zollnummer: __________________ UST-ID-Nr : ____________________

[ ] Es handelt sich um ein Internetkaufgeschäft, ich führe die Ware gewerblich ein.
Wir benötigen : Einen Zahlungsnachweis (Paypal/Western Union/Kopie Überweisung bzw.
eine Handels/Proforma Rechnung, dieses Schreiben ausgefüllt und
unterschrieben zurück.
Achtung, ab dem 1.10.2010 ist die Zollnummer zur Abfertigung zwingend erforderlich.
Ihre Zollnummer: __________________ UST-ID-Nr : ____________________

[ ] Es handelt sich um eine gewerbliche Einfuhr, ich bin zugelassener Empfänger und
möchte die Ware unverzollt auf Versandschein (T-Papier) zugestellt bekommen.
Wir benötigen : Als Anlage zum T-Papier, eine Handels- oder Proformarechnung.
Sollte diese nicht vorliegen, eine Erklärung auf Ihrem Briefkopf über Menge /
Inhalt / Wert.
Die Warentarifnummer
(HS Code) für die Ware :____________________

Zulassungsnummer: __________________ Zuständiges Zollamt : __________________
__________________________________________________________________________________________

[ ] Ich möchte die Sendung nicht annehmen und beantrage die kostenlose Rücksendung
an den Absender.

Datum : __________________ Name/Unterschrift: __________________
__________________________________________________________________________________________

[ ] Hiermit erteile ich der Firma GDSK den Auftrag, für mich kostenpflichtig die
Abwicklung beim Zoll und den Finanzbehörden vorzunehmen.

Datum : __________________ Name/Unterschrift: __________________
__________________________________________________________________________________________



Chinese text www.gdsk.de
English text www.gdsk.de/eng (information)

Sehr geehrter Kunde,

leider sind die vom Absender gemachten Angaben für die ordnungsgemäße Verzollung
Ihrer Ware nicht ausreichend.

Bitte übermitteln Sie uns die angefragten Unterlagen per eMail oder Fax oder Post

GdSK GmbH & Co KG
Dieselstrasse 27
49076 Osnabrück

Tel : 0541-911460-0 oder 26 Fax : 0541-91278-12/-10 service.dus@gdsk.de
( erreichbar Mo. bis Fr. von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr )

Gebühren

Wir weisen darauf hin, dass ab dem siebten Werktag Lagergebühren in Höhe von 6,30 EUR
zzgl. 19,00 % Mehrwertsteuer pro Tag., also 7,50 EUR anfallen. Abfertigungsgebühren /
Dienstleistungspauschalen i. H. v. 21,50 EUR zzgl. 19,00 % Mehrwertsteuer, also
25,59 EUR. Verauslagte Zölle und Steuern werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Alternativ haben Sie die Option zur Selbstverzollung, eine Anleitung finden Sie
unter www.gdsk.de / Information.

Grundsätzliches

Zum 1. Dezember 2008 wurde die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die ein-
fuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit
22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht. Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei
der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro. Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu
einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatz-
steuer) befreit sind. Ist dieser Wert überschritten, fallen bis zu einem Wert von
150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz
von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern)
versteuert werden.

Arzneimittel und Medizin sind nicht einfuhrfähig ohne Apothekenbestellbescheinigung
sowie einem Rezept.

Fisch, Fleisch und ähnliche tierische oder pflanzliche Inhalte sind nicht
einfuhrfähig ohne Veterinär bzw Pflanzenschutz Beschau, die mit weiteren Kosten
verbunden ist. Bitte kontaktieren sie uns in diesem Fall. 0541-911460-0

Auch bei Geschenksendungen von Privat an Privat (kein Internet/Ebay Handel)
müssen Inhalt und Wert deklariert werden, unter Angabe ob gebraucht oder Neuware
Zoll- und steuerfreie Wertgrenze ca. 45 Euro.

Für nachgesandtes Reisegepäck zusätzlich zu Inhalts und Wertangaben eine Kopie
des Flugscheines oder Einreise / Ausreise Stempel der Chinesischen Behörden

Rückware / Reparaturware muss speziell angemeldet werden. Bitte kontaktieren
Sie uns unter Telefon 0541-911460-0

Einfuhrabgaben gehen immer zu Lasten des Empfängers, vom Versender bezahlte
Transportkosten decken diese nicht. Bei einer Antwort per Mail bitte die
komplette GDSK-Nummer im Betreff angeben und Anhänge als PDF formatieren.

AG Osnabrück HRA 5661, vertreten durch die GdSK Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer Edward Humberstone, AG Osnabrück HRB 16733
Version : 22.08.2011
bla bla bla........ich schreib nu ne mail das ich selbst verzollung machen werde (hab eh den ganzen käs noch gespeichert) und schick ich einfach per post hin...
 

Herman2971

New Member
Ja wenn die einmal die E-Mail Adresse haben werden keine "teuren" Briefe (im übrigen Infopost für wenig Geld) verschickt. Bei mir hat der Händler oder wer auch immer selbst EMS ausgewählt, ich hatte eigentlich per DHL bestellt, wurde aber auf EMS umgeswitcht. Die ersten beiden Sendungen kamen auch ohne Probleme, bei der dritten heißt es heute: der Zoll öffnet Ihr Paket zur weiteren Prüfung. Hat jemand das schon mal gehört? Mir schwant nichts gutes, obwohl es bei einer Handyuhr doch hoffentlich keine Schwierigkeiten gibt? Dann hätte ich mir die ganzen Ausdrucke ja auch sparen können. Mal schauen, ob das Ding jetzt beschlagnahmt wird oder es so durch geht. Bei der letzten Sendung mit Speedpost (auch EMS aber aus Singapur) lag das Paket eine Woche beim Zoll und wurde offenbar auch geöffnet, wurde dann aber per DHL an mich ausgeliefert. Ich weiß auch gar nicht, was die genau nachsehen wollen? Bleibt mir nichts übrig als abzuwarten, offenbar gab es eine massive Einstellungswelle beim Zoll oder die haben Langeweile vor dem Weihnachtsgeschäft. Sonst wäre es schon sehr merkwürdig, dass zwei Sendungen an mich (von verschiedenen Absendern und Versandunternehmen) nun so genau kontrolliert werden.

EDIT: Nach anderthalb Stunden Prüfung ist der Spuk schon vorbei, der Zoll hat das Gerät wieder eingepackt und die GdSK darf es nun ausliefern, wird wahrscheinlich Montag passieren (bzw. Wer liefert eigentlich genau aus? GLS?)
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Herr Doctor Phone

Guest
ja, GLS

hab da ne frage an die experten:
Durch uns verauslagte Einfuhrabgaben werden Ihnen in Rechnung gestellt, zuzüglich
3,78 € zzgl. 19 % Mwst (in Summe 4,50 €) Porto/Papiere.
Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Übernahme und sofortige Rückzahlung dieser
Beträge.
Die post bzw. DHL verlangt ja nix, das ist dienstleistung. ist das einem schon passiert? dürfen die die bearbeitungsgebühr in rechnung stellen?
immerhin holt sich der zoll das geld wieder bei den auslieferer.
sprich die legen das aus und der zoll kassiert das bei DHL und den anderen einmal im monat oder sonst wann...

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Zollanmeldung einer Steueranmeldung entspricht.
Unwahre Angaben oder Darstellungen können verfolgt und mit Bußgeldern geahndet werden.
Sollten die Zollbehörden eine Öffnung Ihrer Sendung anordnen, bevollmächtigen Sie uns
durch Ihre Unterschrift, dies in Ihrem Auftrag durchzuführen. (Kostenfrei)
ja, das weiß ich doch....
aber:
Sollten die Zollbehörden eine Öffnung Ihrer Sendung anordnen, bevollmächtigen Sie uns
durch Ihre Unterschrift, dies in Ihrem Auftrag durchzuführen. (Kostenfrei)
wozu meine unterschrift?????
der zoll öffnet wann und wie er will, da brauch ich doch keinen der es in meinem auftrag durchführt, der zoll macht es so oder so, und die GDSK ist kein zoll berechtigter, die dürfen kein päckchen öffnen da sie ja nicht zollamtlich sind und auch kein hoheitsrecht darauf haben.

und:
Die Zollbehörden werden ebenfalls in keiner Weise berichtigend in den Antrag eingreifen.
Kleinere Änderungen können im Einzelfall durch uns durchgeführt werden um die
Abfertigung zu gewährleisten, dazu bevollmächtigen Sie uns durch Ihre Unterschrift.
.
also wenn der nette und familienfreundliche zollbeamter feststellt das ich einen kleinen rechtschreibfehler gemacht habe (zb falsche zolltarifnummer, etc) dann darf ers nicht berichtigen???? dafür unterschreib ich?
aufm zoll ist jeder zollbeamter behilflich und berichtigt notfalls diese passage in meinem dabei sein, warum sollte ich das mit meiner unterschrift das nicht wollen?
damit ich nochmal pappiere schick und letztendlich die GDSK die verzollung machen lasse?

also ich denke man sollte die passage durchkreuzen und übrig sollte nur das stehen bleiben:

ORIGINAL:
Durch uns verauslagte Einfuhrabgaben werden Ihnen in Rechnung gestellt, zuzüglich
3,78 € zzgl. 19 % Mwst (in Summe 4,50 €) Porto/Papiere.
Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Übernahme und sofortige Rückzahlung dieser
Beträge.
Für Hilfe bei der Internetzollanmeldung nutzen Sie bitte die entsprechenden Online Hilfen
bzw. die Servicenummern der Zollbehörden.
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Zollanmeldung einer Steueranmeldung entspricht.
Unwahre Angaben oder Darstellungen können verfolgt und mit Bußgeldern geahndet werden.
Sollten die Zollbehörden eine Öffnung Ihrer Sendung anordnen, bevollmächtigen Sie uns
durch Ihre Unterschrift, dies in Ihrem Auftrag durchzuführen. (Kostenfrei)
Bei der Eingabe der Zollanmeldung findet keine Plausibilitätsprüfung statt.
Die Zollbehörden werden ebenfalls in keiner Weise berichtigend in den Antrag eingreifen.
Kleinere Änderungen können im Einzelfall durch uns durchgeführt werden um die
Abfertigung zu gewährleisten, dazu bevollmächtigen Sie uns durch Ihre Unterschrift.
Sollte es dadurch zu Änderungen in den Abgabensätzen kommen gilt dies durch Ihre
Unterschrift als akzeptiert.

BEARBEITET:
Durch uns verauslagte Einfuhrabgaben werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Übernahme und sofortige Rückzahlung dieser
Beträge.
Für Hilfe bei der Internetzollanmeldung nutzen Sie bitte die entsprechenden Online Hilfen
bzw. die Servicenummern der Zollbehörden.
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Zollanmeldung einer Steueranmeldung entspricht.
Unwahre Angaben oder Darstellungen können verfolgt und mit Bußgeldern geahndet werden.
Bei der Eingabe der Zollanmeldung findet keine Plausibilitätsprüfung statt.
Kleinere Änderungen können im Einzelfall durch uns durchgeführt werden um die
Abfertigung zu gewährleisten.
Sollte es dadurch zu Änderungen in den Abgabensätzen kommen gilt dies durch Ihre
Unterschrift als akzeptiert.
klingt besser
 

Punisher242

Vengeance is mine!!
Merkst Du was?

Die sind nur geil auf Deine Signatur, und tun dafür fast alles.

Lügen inklusive, denn Behauptungen wie "Durch uns verauslagte Einfuhrabgaben" sind dreiste und kriminelle Lügen.
Die gehen nur davon aus dass fast niemand richtig hinschaut was die da treiben.

Auch die 7 Tage kostenfreie Verwahrung sind ebenso unangemessen wie auch erst recht die absolut überzogenen Lagergebühren.

Scheinbar muss erst vor Gericht "eine Bombe" platzen um diesem Spuk ein Ende zu setzen.
 

duffy-31

Well-Known Member
Das die GDSK in diesem Fall wohl als Klägerin auftritt, also ihre Forderungen eintreibt.
Der angegebene Anwalt ist ja auch der durch andere Beiträge bekannte Anwalt der GDSK.
 

Herman2971

New Member
Merkst Du was?

Lügen inklusive, denn Behauptungen wie "Durch uns verauslagte Einfuhrabgaben" sind dreiste und kriminelle Lügen.

Auch die 7 Tage kostenfreie Verwahrung sind ebenso unangemessen wie auch erst recht die absolut überzogenen Lagergebühren.

Scheinbar muss erst vor Gericht "eine Bombe" platzen um diesem Spuk ein Ende zu setzen.
Naja, ich weiß ja nicht, wo du arbeitest, anscheinend verdienst du dein Geld im Schlaf. Das die GdSK Geld verdienen will und muss ist doch nichts verwerfliches, schließlich haben die ja auch einige Leute beschäftigt, die jeden Monat ihr Geld bekommen wollen. Würdest du die Bearbeitung von Einfuhren ganz umsonst machen? Dann kannst du dich ja mal bei der GdSK melden und dich dort anbieten, die stellen dich bestimmt sofort ein.
7 Tage kostenfreie Lagerverwahrung sind doch ein nettes Angebot, wenn man Selbstverzollung macht, ist der (Einschreibe-)Brief spätestens nach zwei Tagen bei denen. Ich verstehe auch nicht, wieso die GdSK nicht das Recht hat, Lagergebühren zu verlangen, unabhängig jetzt mal von der Höhe. Viele Unternehmen haben Kosten durch Lagerhaltung, auch die GdSK muss ja die Flächen bezahlen, wo die Sachen lagern. Das die ersten sieben Tage nichts kosten, ist schon ein Entgegenkommen. Nur weil bei DHL Verzollung und Lagerhaltung nichts kosten (vermutlich), sollte man nicht davon ausgehen, dass alle anderen das gratis machen. Bestell mal was mit UPS, dann kannst du mal erleben, was die für Kosten für die Verzollung und Ausliferung nehmen. Da ist die GdSK preiswert dagegen.
Ich weiß auch nicht, was vor Gericht für eine Bombe platzen sollte, es sind schon mehrere Gerichtsverfahren gelaufen, alle zugunsten der GdSK. Nach der deutschen Rechtsprechung scheint nichts gegen eine Gebühr von 25 € zu sprechen, da werden auch zukünftige Prozesse nichts zum Platzen bringen. Wenn man den richtigen Anwalt hat, der ein bisschen Phantasie mitbringt, bekommt man Recht, auch wenn man nicht im Recht ist, das habe ich selbst auch schon bei einer anderen Sache erlebt.

@Herr
Die 4,50 Euro stehen aber auch in dem bekannten Blog für die Selbstverzollung, schließlich darf man nicht erwarten, dass die Herrschaften dort umsonst arbeiten. Wie das mit dem Zoll ist, wenn der ein Paket öffnet (wie in meinem Fall) wenn ich nicht dabei bin, weiß ich nicht. Dürfen die das einfach ohne dass jemand (von der GdSK) denen das erlaubt bzw. danebensteht? Irgendwie ist die GdSK ja offenbar involviert, schließlich steht das in der Sendungsverfolgung und anschließend wird die Sendung von denen ja auch weiter befördert (wenn alles glatt geht). Wer nun was in der Zollanmeldung ändert, finde ich auch unerheblich, schließlich wird die GdSK anhand dieses Blogs bestimmt nicht ihr Merkblatt verändern. So wie es in der Anleitung für die Selbstverzollung steht, ändern die Zollbehörden schon einmal etwas, wenn es nicht ganz richtig ist. Die 4,50 Euro würde ich lieber in dem Schreiben stehen lassen, sonst könnte es der GdSK womöglich einfallen "nach Aufwand" abzurechnen (z.B. mit Öffnung des Pakets kostet extra).
 
So nachdem ich die Selbstverzollung und Co. über die GDSK durchgeführt habe ist nun heute das Paket angekommen und siehe da es ist nur ein Handy in dem Paket obwohl ich zwei bestellt habe und auch eine Rechnung über zwei an den Zoll übermittelt habe.

Jetzt muss ich demzufolge für beide Handys Einfuhrumsatzsteuer bezahlen obwohl ich nur eins erhalten habe, wie und wo kann ich das jetzt klären?
 

duffy-31

Well-Known Member
Wurde das Paket geöffnet ?
Was sagt dein Verkäufer dazu ?
Und der GDSK kannst du auch schon mal schreiben, in deren Händen war das Paket ja, falls wirklich ein Handy daraus gestohlen wurde.
 
Hab bei der GDSK angerufen und die meinen ohne das sie meine Paketnummer bekommen haben das es ja nicht aufgemacht wurde und ich das mit dem Verkäufer klären muss.
Und wegen den Einfuhrumsatzsteuern einen Einspruch beim Hauptzollamt einreichen muss. -.- kennst sich damit jemand aus?
Auf der Rechnung die sich am Paket in einer Folie befand steht nur ein Handy aufgelistet.
 
Zuletzt bearbeitet:

duffy-31

Well-Known Member
Man kann normalerweise sehen ob es geöffnet wurde.
Waren auf der Rechnung zwei Geräte oder nur eine Summe ?
Dann hätte dem Zoll schon was auffallen müssen.
Der Zoll gibt Auskunft wegen des Widerspruchs, einfach anrufen.
Wer hat ausgeliefert ?
 

Parks

New Member
Zu viel Zoll bezahlt

So nachdem ich die Selbstverzollung und Co. über die GDSK durchgeführt habe ist nun heute das Paket angekommen und siehe da es ist nur ein Handy in dem Paket obwohl ich zwei bestellt habe und auch eine Rechnung über zwei an den Zoll übermittelt habe.

Jetzt muss ich demzufolge für beide Handys Einfuhrumsatzsteuer bezahlen obwohl ich nur eins erhalten habe, wie und wo kann ich das jetzt klären?
Ich hatte auch einmal diese Situation, weil UPS zu viel Zoll berechnet und an den Zoll abgeführt hat. Ich habe dann die korrekte Rechnung (du hast ja eine am Paket gehabt) an den Zoll geschickt, dazu die Rechnung für den (zu hoch berechneten) Zoll, sowie einen Brief, in dem ich die Sachlage beschrieben habe. Die Bearbeitung hat ziemlich lange gedauert, aber dann bekam ich vom Zoll den Überbetrag zurückerstattet. Die sind da sehr ehrlich und auch recht unproblematisch. Vorsichtig wäre ich nur, wenn es sich um an sich nicht legale Ware handeln sollte (hier im Forum hört man viel von illegalen Imitaten, die vom Zoll beschlagnahmt und zerstört werden, wenn dieser das Paket kontrolliert). Dann würde ich mir gut überlegen, ob ich den Zoll darauf aufmerksam machen will, dass hier etwas durchgekommen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Punisher242

Vengeance is mine!!
Naja, ich weiß ja nicht, wo du arbeitest, anscheinend verdienst du dein Geld im Schlaf. Das die GdSK Geld verdienen will und muss ist doch nichts verwerfliches, schließlich haben die ja auch einige Leute beschäftigt, die jeden Monat ihr Geld bekommen wollen. Würdest du die Bearbeitung von Einfuhren ganz umsonst machen? Dann kannst du dich ja mal bei der GdSK melden und dich dort anbieten, die stellen dich bestimmt sofort ein.
7 Tage kostenfreie Lagerverwahrung sind doch ein nettes Angebot, wenn man Selbstverzollung macht, ist der (Einschreibe-)Brief spätestens nach zwei Tagen bei denen. Ich verstehe auch nicht, wieso die GdSK nicht das Recht hat, Lagergebühren zu verlangen, unabhängig jetzt mal von der Höhe. Viele Unternehmen haben Kosten durch Lagerhaltung, auch die GdSK muss ja die Flächen bezahlen, wo die Sachen lagern. Das die ersten sieben Tage nichts kosten, ist schon ein Entgegenkommen. Nur weil bei DHL Verzollung und Lagerhaltung nichts kosten (vermutlich), sollte man nicht davon ausgehen, dass alle anderen das gratis machen. Bestell mal was mit UPS, dann kannst du mal erleben, was die für Kosten für die Verzollung und Ausliferung nehmen. Da ist die GdSK preiswert dagegen.
Ich weiß auch nicht, was vor Gericht für eine Bombe platzen sollte, es sind schon mehrere Gerichtsverfahren gelaufen, alle zugunsten der GdSK. Nach der deutschen Rechtsprechung scheint nichts gegen eine Gebühr von 25 € zu sprechen, da werden auch zukünftige Prozesse nichts zum Platzen bringen. Wenn man den richtigen Anwalt hat, der ein bisschen Phantasie mitbringt, bekommt man Recht, auch wenn man nicht im Recht ist, das habe ich selbst auch schon bei einer anderen Sache erlebt.
Zwischen "umsonst arbeiten" (gratis ist wohl der besser Ausdruck) und Wucher besteht ein himmelweiter Unterschied. Und meiner Meinung nach trifft das Letztere auf die Gdsk zu.
Ich sage ja nicht dass sie Verbrecher sind, aber ich sage dass sie geltendes Recht beugen und brechen.
Scheinbar hast Du noch keine persönlichen Erfahrungen mit gdsk und deren Anwälten gemacht bzw. machen müssen, nur so kann ich mir Deinen post erklären.

Und diesen dämlichen Satz "Dann kannst du dich ja mal bei der GdSK melden und dich dort anbieten, die stellen dich bestimmt sofort ein." kannst Du Dir sparen und an die Backe kleben!!!

Weiterhin weiss ich was bei UPS für Kosten auf mich zukommen, also bitte mache hier nicht so falsche Schleichwerbung für den Verein gdsk!

Leider hast Du offensichtlich auch vom deutschen Recht und den gerichtlichen Abläufen keinen Plan, nur so kann ich mir Deine zwei letzten Sätze erklären.
Es sind ausserdem € 25,59, nicht €25. Du solltest mal schön bei der Wahrheit bleiben.

Ich bezweifle zutiefst dass DU alle bisher im Zusammenhang mit der gdsk gelaufenen Gerichtsverfahren kennst, also lass es lieber so einen Stuss zu verbreiten.....
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
aber ich sage dass sie geltendes Recht beugen und brechen.
nunja...
das würde ich nicht behaupten....
ich habe mich nun bei denen eingelesen und auch etliche sachen (nicht nur hier) gelesen und bin zu dem schluß gekommen das sie "lücken" und "unkenntdnis" ausnutzen.

alles ist rechtens, leider.
1. darum, immer wieder: nicht mit EMS bestellen, und vor allem nichts unterschreiben!
2. den antrag auf selbstverzollung genau durchlesen und auch nicht unterschreiben (bekommt man seine ware aber dann nicht)
3. den antrag auf selbstverzollung kürzen und die passagen der paket öffnung und kostenübername streichen.

gruß
 

Parks

New Member
Schreibt hier die GDSK? Es klingt mal so...

Das die GdSK Geld verdienen will und muss ist doch nichts verwerfliches, schließlich haben die ja auch einige Leute beschäftigt, die jeden Monat ihr Geld bekommen wollen. Würdest du die Bearbeitung von Einfuhren ganz umsonst machen?
7 Tage kostenfreie Lagerverwahrung sind doch ein nettes Angebot, wenn man Selbstverzollung macht, ist der (Einschreibe-)Brief spätestens nach zwei Tagen bei denen. Ich verstehe auch nicht, wieso die GdSK nicht das Recht hat, Lagergebühren zu verlangen, unabhängig jetzt mal von der Höhe.
Nur weil bei DHL Verzollung und Lagerhaltung nichts kosten (vermutlich), sollte man nicht davon ausgehen, dass alle anderen das gratis machen. Bestell mal was mit UPS, dann kannst du mal erleben, was die für Kosten für die Verzollung und Ausliferung nehmen. Da ist die GdSK preiswert dagegen.
Die GDSK arbeitet genau so wenig umsonst wie andere Versanddienste. Als Partner von EMS bekommt sie mit Sicherheit für ihren Teil des Versand von China zum Empfänger Geld. Die Bezahlung erfolgt also schon beim Versand. Im Gegensatz zu allen anderen mir bekannten Firmen macht die GDSK aber großes Geld mit ihrer Masche, von jedem einzelnen Empfänger ihre im Vergleich sehr hohe Bearbeitungsgebühr zu kassieren. Zum Vergleich: DHL und Deutsche Post sind IMMER (und nicht 'vermutlich') kostenfrei beim Empfang in Deutschland - bis auf den tatsächlichen Zoll. Andere Firmen (hier wäre u. a. klar UPS zu nennen) berechnen pauschal 10 Euro, und zwar nur, wenn tatsächlich Zoll fällig ist. Sonst erfolgt die Lieferung auch ohne weitere Gebühren. Wie hier im Vergleich die 25,59 Euro der GDSK günstig sein soll, weiß ich nicht.
Keine andere Firma kassiert Pakete automatisch sofort bei der Ankunft in Deutschland ein und verlangt zusätzliche Unterlagen, entsprechend kommt auch nicht automatisch die Lagerung + Kosten ins Spiel. Der Grund für die sehr knappe Lagerzeit mit hohen Kosten pro Tag nach Ablauf von 7 Tagen ist meiner Ansicht nach, Druck auszuüben, damit man eher unterschreibt und zahlt. Bei mir waren schon zwei Tage vergangen, bis ich den Brief hatte, dann war Wochenende - alles schön eng, wenn man als unerfahrener Mensch plötzlich mit dem typischen Verhalten der GDSK konfrontiert wird. Endgültig geht einem die Zeit aus, wenn auch nur der kleinste Fehler in der Selbstverzollung vorliegt, die GDSK zwar genau weiß, was nicht stimmt, aber trotzdem alles wegwirft, und dann alles von vorne losgehen soll.
Das Verhalten der GDSK ist moralisch und geschäftlich zwar legal (siehe Gerichtsverfahren), aber anrüchig. Deine Verteidigung klingt nach der GDSK selbst. Ein betroffener Käufer würde deine Meinungen wohl kaum vertreten.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
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