Knecht_Ruprecht
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Ich kenne mich nicht aus mit chinesischem Recht oder Hongkong Recht, aber in Deutschland muss man seine Schadenersatzansprüche doch auf zivilem Wege einfordern. Was erhoffst du dir genau von der Anzeige bei der Polizei?
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Was erwartest du denn, was ein gebrauchtes Handy nach fünf Monaten wert ist, wo der Einstandspreis 125,- Euro war??Einen Schaden von 63 € finde ich nicht lachhaft, sondern schmerzhaft.
Unterschlagung vllt?Ich kenne mich nicht aus mit chinesischem Recht oder Hongkong Recht, aber in Deutschland muss man seine Schadenersatzansprüche doch auf zivilem Wege einfordern. Was erhoffst du dir genau von der Anzeige bei der Polizei?

Ein Handy kaufe ich, um es 3 Jahre zu nutzen.Was erwartest du denn, was ein gebrauchtes Handy nach fünf Monaten wert ist, wo der Einstandspreis 125,- Euro war??
Ich habe mittlerweile viele Berichte gelesen, in denen Kunden dieselben Erfahrungen schildern, die ich gemacht habe.Ich kenne mich nicht aus mit chinesischem Recht oder Hongkong Recht, aber in Deutschland muss man seine Schadenersatzansprüche doch auf zivilem Wege einfordern. Was erhoffst du dir genau von der Anzeige bei der Polizei?
Nen China-Böller auf drei Jahre abschreiben?? Oha.. Ich rechne für mich selber immer mit 12 Monaten bei den Billigheimern, bei etwas hochpreisigeren wie Xiaomi kann man evtl. von 24 Monaten ausgehen.Ein Handy kaufe ich, um es 3 Jahre zu nutzen.
Restwertberechnung: 125 - 5*(125:36) = 107,64 €
Das wäre eine faire Erstattung.
Ich hatte mich damals vom Hinweis "Versand aus Deutschland" blenden lassen. Was ja auch stimmt. Nur hat geekvida leider keine Firma / Zweigstelle o.ä. in Deutschland, die man rechtlich belangen könnte.Wenn man die Arbeit und Intensität im Vorfeld investiert hätte, dann gäbe es diesen ärger nicht. Ist doch bekannt das service in Fernost ein andere ist wie in Deutschland. Auch der qualitäts standard ist dort oft ein anderer. Alles Sachen die man im Vorfeld in Erfahrung bringen kann. Drücke dir natürlich die Daumen
Gruss
Godzi
Danke für deine Mühe.Nen China-Böller auf drei Jahre abschreiben?? Oha.. Ich rechne für mich selber immer mit 12 Monaten bei den Billigheimern, bei etwas hochpreisigeren wie Xiaomi kann man evtl. von 24 Monaten ausgehen.
Bei 12 Monate bin ich ungefähr bei dem Angebot von GV. Abschreibung pro Monat (125:120) 12,50 Euro x 5 Monate = 62,50. Macht bei 125,- Euro nen Restwert von 62,50 Euro. Also imho ist das Angebot durchaus als realistisch zu betrachten. Evtl. kannst ja noch nen 10er mehr rausschlagen.
Wenn ich mal bei eBay Kleinanzeigen gucke, da gibts das iNew V7 als wie neu für 80 Euro VHB. Also reel für 70-75 Euro.
Das die Situation für dich ärgerlich ist, verstehe ich. Erstmal stehste jetzt ohne Telefon da.
Nur der gebotene Preis von GV ist halt in meinen Augen realistisch.
Leider sehr realitätsfern.Ein Handy kaufe ich, um es 3 Jahre zu nutzen.
Restwertberechnung: 125 - 5*(125:36) = 107,64 €
Das wäre eine faire Erstattung.[DOUBLEPOST=1459330274,1459330054][/DOUBLEPOST]
Ich hatte mich damals vom Hinweis "Versand aus Deutschland" blenden lassen. Was ja auch stimmt. Nur hat geekvida leider keine Firma / Zweigstelle o.ä. in Deutschland, die man rechtlich belangen könnte.
Hab schon mal überlegt, einen Handelsregisterauszug von tomrepair / H Tech Digitals GmbH anzufordern, um zu sehen, wer die Gesellschafter sind. Nur kostet das leider auch wieder Geld (und dem "schlechten Geld" soll man eigentlich kein "Gutes" mehr hinterher werfen).
Das wäre ein vernünftiger Kompromiss aus meiner Sicht.Normal sollte man mindestens eine Mobil-Vertragslaufzeit (=2 Jahre) ansetzen können.
Danke.@jbu
Ich finde es gut, dass du dich nicht einmachen lässt.
Wie auch? Man bekommt das reparierte Gerät ohne Begleitpapiere zurück. Demzufolge wird weder auf die beanstandeten Fehler eingegangen noch angegeben was repariert wurde. Einen Nachweis über erfolgte oder nicht erfolgte Reparaturen hat man als Kunde nicht.und immer noch niemand der weiß was genau defekt war oder repariert wurde.
Wie auch? - Das ist ja auch alles ein riesen Rattenschwanz inkl. Sprachprobleme und Inkompetenzen.Wie auch? Man bekommt das reparierte Gerät ohne Begleitpapiere zurück. Demzufolge wird weder auf die beanstandeten Fehler eingegangen noch angegeben was repariert wurde. Einen Nachweis über erfolgte oder nicht erfolgte Reparaturen hat man als Kunde nicht.