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geekvida www.geekvida.de Shop mit Service + Versand aus DE

H

Herr Doctor Phone

Guest
Bringt eine Verlustanzeige bei der Post da was
ehrlich gesagt, ich weiß es nicht.....
zumindest ist es aufgenommen...
ich öffne meist meine pakete vor den augen des postboten, der ist ein zuverlässiger zeuge (auch wenn er keine zeit hat, die soll er sich aber auch nehmen)
Der Karton scheint auch nicht geöffnet worden zu sein.
will nix heißen, kann ja auch die umverpackung oder sonst was gewesen sein...ich weiß es ja nicht (manchmal klauen die beim transport auch)
da bislang keine Mitarbeit gegeben.
ja, zugegeben.
aber hattest du nicht eine verlustanzeige oder ein schreiben vorweisen sollen bei @Gearbest? weil ohne unterschrift meinerseitz oder eines der nachbarn, ist es ja bewiesen das es nicht erhalten wurde.


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Rerzer

New Member
ehrlich gesagt, ich weiß es nicht.....
zumindest ist es aufgenommen...
ich öffne meist meine pakete vor den augen des postboten, der ist ein zuverlässiger zeuge (auch wenn er keine zeit hat, die soll er sich aber auch nehmen)
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Das mit dem Postboten hab ich dann leider verpasst. Den äußersten Karton habe ich mit ihm aufgemacht um zu schauen ob an der Verpackung des Phones ansich etwas kaputt ist, aber dann hieß es auch schon wieder keine Zeit und weg war er. Ein paar Minuten später dann bemerkt, dass das Handy an sich fehlt...
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
hmm...entweder fehler beim verpacken, oder während des transportes geklaut.
schwierig.....
keine manipulation von außen sichtbar?
dann eben PP fall...

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DAB

Active Member
@Herr Doctor Phone Eine Verlustbescheinigung händigt dir kein Dienstleister aus. Auch DPD nicht. Weil der Empfänger nicht Vertragspartner, sprich Auftraggeber der Sendung ist. Sondern der Versender. Und nur der bekommt die Bescheinigung. Jedoch muss der Versender auch den Paketdienst anrufen und nachfragen. Geekvida unterlässt das bis dato einfach. Oder hat kein Bock da anzurufen? Deswegen musste ich ja jetzt zur Polizei und Rechtsanwalt. Geekvida unterläßt seine Mitwirkungspflicht. Und der Bote hat die Unterschrift gefälscht. Ich war ja garnicht zu Hause zum angegebenen Zeitpunkt.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
Eine Verlustbescheinigung händigt dir kein Dienstleister aus.
ja, das weiß ich
mich hat nur das stutzig gemacht:
DPD bestätigte mir den Verlust
das hat ja PP sicher auch gewundert...?
wie auch immer:
der Bote hat die Unterschrift gefälscht.
dann IST es auch geliefert worden (im prinzip), nur nicht an dich sondern in des boten tasche (vielleicht?) oder hat sich einer am briefkasten geschnappt-

dann mußt du gegen DPD und dessen fahrer vorgehen, nicht gegen @geekvida.de

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DAB

Active Member
Ja da bin ich ja auch bei. Dennoch haftet auch Geekvida. Denn der Versender ist gegen Verlust versichert. Und er muss gegen seinen Paketdienst vorgehen. Nicht der Empfänger. Ich bin ja nicht Vertragspartner des Paketdienstes. Und das scheint Geekvida nämlich nicht zu begreifen. Ich mach die Gesetze ja nicht. Ich bin nur Kunde, Empfänger der einen Vertrag mit Geekvida hat. Und den muss Geekvida neunmal erfüllen. Sie müssen Ersatz leisten. Und sich ihr Geld von DPD holen. Nicht ich.
 

DAB

Active Member
Ja deswegen ja die erwähnten Maßnahmen. Schade nur dass Geekvida so garnicht mitwirkt und scheinbar meint,dass sie nichts tun müssen. Frei nach dem Motto, nach mir die Sintflut.
 

DAB

Active Member
@digidu Natürlich müssen sie das! Wenn sie hier einen Vertrag abschließen und hier versenden, müssen sie sich auch an die hier geltenden Gesetze halten. Meinst etwa dass du dich im Ausland nicht an die dortigen Gesetze halten musst?
 

pengonator

Well-Known Member
@DAB Du schließt einen Vertrag mit einem Gegenüber (hier GV) der seinen Sitz nicht in DE/EU hat was bedeutet das somit kein DE/EU Recht zur Anwendung kommt. Du kannst gerne klagen bis es kein Morgen mehr gibt aber was dabei raus kommt ist nur das Du gutes Geld schlechtem hinterher wirfst. Schau mal in die AGB's wo der Firmensitz ist und damit welches Recht zur Anwendung kommt. Den Punkt hatten wir doch schon zum X-ten mal hier erläutert. Klar bin ich kein Anwalt aber soviel sollte man an Rechtsverständnis schon mitbringen. Recht haben und Recht kriegen sind wie immer zwei paar Schuhe.....
 

DAB

Active Member
Das ist falsch. Der Sitz der Gesellschaft ist unerheblich. Derjenige, der hier in Deutschland das Paket versendet hat,ist haftbar zu machen! Auf ihn wurde die Vertretung der Gesellschaft ja hier übertragen. Mit allen Rechten und Pflichten. So hat es mein Anwalt mir erklärt.
 

pengonator

Well-Known Member
Ja dann klag mal schön, das wird dann aber das Letzte sein was Du mit dem Anwalt machst. Ein guter Anwalt würde Dir von einer Klage abraten. Ich kann mir auch nicht vorstellen das eine Rechtschutzversicherung das übernehmen würde da die die Aussicht auf Erfolg vorher prüfen.
 

DAB

Active Member
Ich habe ja auch nie davon geredet, dass ich die verklagen will. Weiss ja nicht wo du das her nimmst. Erstmal hab ich die aufgefordert DPD zu kontaktieren. Weitere Schritte ,Aufforderungen Mahnung etc. werden folgen wenn es notwendig ist. Immerhin muss man ja einen Schritt nach dem anderen machen
 

pengonator

Well-Known Member
Erstens @DAB GV hat den Sitz in China, das DE-Lager wird durch einen Dienstleister abgewickelt und somit ist der Warenbestand nicht pfändbar da der natürlich vom Eigentumsrecht eine andere Firma ist. Mag sein das Du im Recht wärst, aber Du kannst es nicht durchsetzten da der Pfändungsbeschluß falls es überhaupt soweit käme ind China zugestellt werden müsste und das würde kein Gericht/Gerichtsvollzieher in Erwägung ziehen. Somit bleibst Du auf allen Kosten die durch eine Klage entstehen selbst sitzen. Das ist mein Verständnis in Deiner Angelegenheit. Wer ein einklagbares Recht im der Vertragsabwicklung Kunde/Händler beim Kauf haben will der sollte nur dort kaufen wo ein Firmensitz in DE/EU besteht.
 

DAB

Active Member
@pengonator meinetwegen rede oder denk dir das Szenario ”klagen Verklagen” ruhig weiter. Ich weiss noch immer nicht wie du darauf kommst. Ist mir auch Wurst. Ich finde es off topic. Habe meine Erfahrung gepostet. Und wie der Verlauf bis hierher war. Das ist auch Thema dieses threads.
 
D

digidu

Guest
@digidu Natürlich müssen sie das! Wenn sie hier einen Vertrag abschließen und hier versenden, müssen sie sich auch an die hier geltenden Gesetze halten. Meinst etwa dass du dich im Ausland nicht an die dortigen Gesetze halten musst?
Nein müssen sie definitiv nicht, denn 1. Ist der Sitz der Firma nicht in DE/EU, 2. Hast du einen Kaufvertrag mit einem chinesischen Händler abgeschlossen, der sich nur an die eigenen landes typischen Gesetze halten muss, 3. versuch mal einen chinesischen Händler zu Verklagen, viel Spaß ^^

nebenbei, natürlich ist es ärgerlich das dein bestelltes Handy nicht bei die angekommen ist - Da verstehe ich auch deinen ärger darüber und bin auch voll auf deiner Seite, ich wäre auch ziemlich stinkig !!!

Bei mir hat sich eigentlich vollendendes bewährt, falls bei mir niemand zuhause ist, werden sämtliche Pakete/Zustellungen mit einem eindeutigen Hinweis auf meinem Postkasten bei meinem Nachbarn abgegeben, zusätzlicher Hinweis, falls der nicht da ist muss der Zusteller das Paket wieder mitnehmen/ oder in einem Abholshop deponiert werden für die Selbstabholung - Damit fahr ich seit Jahren sicher mit ;)
 
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