Ihr macht
@myst02 auch alle verrückt

Kann sein, dass ich es überlesen habe, aber der Käufer hat doch nichts gesagt, davon, dass er das Paket nicht annimmt oder ähnliches? Er wollte es nachträglich nur nicht mehr haben. Es ist aber schon versendet worden. Fertig ist es. Vorher braucht man sich bei so einer klaren Sache doch nicht fertig machen. Wenn er das Paket nicht annehmen sollte - sein Pech. Dann geht's zurück und er müsste nochmal Versand blechen. Ich würde ihm das Geld nicht zurückgeben. Dazu bist du nicht verpflichtet und er kann dir da auch nichts. Wichtig aber, du hast alles schön sicher verpackt. Nur dann springt notfalls die DHL-Versicherung ein, falls es komischerweise doch "kaputtgegangen ist". Bei Kleinanzeigen geht man, wie auch beim normalen eBay, immer einen Kaufvertrag ein, sofern Verkäufer und Käufer sich einig sind mit dem Preis. Dazu gehört auch die Bezahlung.
Bei eBay schreibe ich immer dazu, dass es ein Privatverkauf ist, ich keine Garantie und Gewährleistung gebe und eine Rücknahme ausgeschlossen ist. Neuerdings auch noch, dass der Käufer mit dem Sofort-Kauf einen verbindlichen Kaufvertrag eingeht und der nicht einseitig gekündigt werden kann. Gibt so viele Schwachköpfe auf der Welt, kaufen und dann zurücktreten wollen. Hatte einmal ein Handy verkauft (1 €-Aktion), der Typ wollte es dann doch nicht. Dann nochmal über den Account der Eltern reingesetzt (auch 1 € Aktion), und der gleiche Scheisstyp kaufts nochmal, und wills nicht haben...