Tut mir leid, aber ich muss das loswerden:
Wenn direkt in China bestellt wurde, wird wohl auch der Gerichtsstand in China sein. D.h. der Kläger müsste nach China fliegen oder einen dortigen RA beauftragen
. Ansonsten gilt bei einem Einkauf in Fernost ganz sicherlich kein deutsches Recht. Da können die Chinesen in ihren AGB schreiben was sie wollen, das wird man hier NIEMALS durchsetzen können.
Wenn ich solche Probleme umgehen will, muss ich eben in Deutschland kaufen. Und dass hier im Forum nicht schon 1000-fach gewarnt wurde, wird wohl niemand behaupten.
Hab da mal was gefunden, zwar schon etwas älter, und
gilt nur, wenn der Händler über
eine Niederlassung in Deutschland verfügt….ob das jetzt mit deren Logistik-Standort in
Deutschland vereinbar ist, ist eine andere Frage:
1. Da der Kaufvertrag über die deutsche Plattform abgeschlossen wurde, unterliegt er bei Fehlen
einer anderweitigen Vereinbarung dem Recht der BRD. Dies ergibt sich aus Art. 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 EGBGB.
2. Unterliegt der Kaufvertrag dem Recht der BRD, steht Ihnen selbstverständlich auch das gesetzliche Widerrufsrecht zu, vorausgesetzt, Ihr Vertragspartner ist Unternehmer. Nach Ihren Angaben, wonach Sie bei einem "gewerblichen Händler"
bestellt haben, ist dies bei Ihnen der Fall. Da der Wert der Ware über 40,00 € liegt, hat nach Ausübung des Widerrufs die
Kosten der Rücksendung der Verkäufer zu tragen, eine anderweitige Vereinbarung, sofern eine solche überhaupt getroffen worden sein sollte, wäre unwirksam.
3. Wenn der Kaufvertrag dem Recht der BRD unterliegt, findet auch die EuGVVO Anwendung. Da der gewerbliche Händler aus Hongkong seine Tätigkeit in der BRD ausübt bzw. auf die BRD ausrichtet, indem er seine Waren auf einer deutschen Internet-Plattform anbietet, haben Sie gemäß Art. 15 Abs. 1 c), 16 Abs. 1 EuGVVO die Möglichkeit, den chinesischen Händler am Gericht Ihres Wohnsitzes zu verklagen.
Außerdem interessant:
- Das sogenannte chinesische Vertragsgesetz (VG), das seit 1999 in Kraft ist und bei dem moderne westliche Zivilgesetze Pate
gestanden haben, u. a. auch das deutsche BGB.
- Im chinesischen Kulturkreis, in dem es immer darum geht, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu wahren, werden gerichtliche
Auseinandersetzungen grundsätzlich als Bedrohung missverstanden.