Zoll verweigert Übergabe

H

Herr Doctor Phone

Guest
ich würde da schnelstens anrufen und mich beschweren.
immerhin geht es um ein rechtgeschäft.

keine ware, kein geld. du bleibst solange eigentümer des geldes bis du die ware hast. so wie er eigentümer der ware ist bis er sein geld hat.
ich würde da anrufen und mich beschweren und sagen das du bisher nichts bekommen und unterschrieben hast.
nix von zoll erzählen, stell dich einfach dumm.

ist mir bisher noch nicht passiert, solange ich kein paket-empfang unterschreibe habe ich keine ware erhalten, solange bleibe ich auch eigentümer meines geldes (nicht der verkäufer)

guß
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
neuer fall aufmachen geht nicht mehr. einmal geschlossen, immer geschlossen.
einzige, wiederspruch machen, dann kann er nochmals zur prüfung geöffnet werde.

gruß
 

tommy0815

Well-Known Member
ich sehe das hier immer aus der Sicht eines Händler da ich auch einer bin und wenn ich mir das hier durchlese dreht es mir irgendwie leicht den Magen um....

Hätte ich mehr so Kunden könnte ich ja einpacken :p
ist genauso wie mit dem Rückgaberecht, gibt genug Kunden die gerne mal Waren (kostenlos ausleihen), alles in allem nicht wirklich toll...

und wenn ich dann sowas lese a la keine Ware kein Geld, mir doch egal wenn das im Zoll hängenbleibt tu einfach so als weiß ich von nix....also nunja.

Ich würde versuchen nen fairen Kompromiss für beide Seiten zu finden!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
aus der Sicht eines Händler da ich auch einer bin...das hier durchlese dreht es mir irgendwie leicht den Magen um
hmm...
das bezweifle ich das du ein händler bist...
als händler müßtest du das kaufmännische Grundwissen und da kleine 1x1 des verkaufen wissen, dann solltest du auch wissen das waren eigentum des händlers sind bis zur bezahlung usw.

ich habe keine lust und auch keine zeit dir das zu erklären.
da google dein bester freund ist, solltest du dort mal dringend rat suchen und dich weiterbilden.

enn ich dann sowas lese a la keine Ware kein Geld, mir doch egal
das ist nun mal so in der deutschen rechtsprechung.
die thematik plagiate sind des öfteren hier im forum behandelt worden und müssen nicht nochmal neu aufgerollt werden, sogar in einem in dem du dich darüber ausläßt das dies sache des händlers ist.
also nix neues.
zitat:
Hier in Deutschland ist es recht ähnlich! Dem Kunden kann hierzulande völligst egal sein ob ne Firma versichert oder unversichert versendet. Die Firma muss eben im weifelsfall beweisen das der Kunde das Paket erhalten hat,
das stimmt.

Aber normalerweise sollte in diesem Fall ...Verlust der Sendung haftbar gemacht werden, bzw Sie müßten uncle eigentlich Érsatz liefern oder das Geld zurückerstatten. Nach deutschem Recht müssen Sie das Geld nicht erstatten sondern haben die Möglichkeit in einem angemessenem Zeitraum Ersatz zu liefern!
das stimmt soweit auch

aber lass den quatsch, mal so/ mal so zu schreiben....
 
Moderiert:

tommy0815

Well-Known Member
@ HErr
ich hab deinen Beitrag mal freigeschaltet.
Es ist mir eigentlich egal ob du mir glaubst ob ich Händler bin oder nicht, fakt ist ich bin es!

Und ich kenne ehrlich gesagt keinen § er besagt das ein Händler Ersatz leisten muss, wenn die Ware vom Zoll beschlagnahmt worden ist!
Ähnlich sieht es auch mit Paypal aus. Die sind auch nicht verpflichtet Geld an den Käufer auszuzahlen, wenn die Ware nicht durch den Zoll kam.

Und genau daraufhin wird es hinaus laufen. Der Verkäufer macht ne Nachforschung und teilt Paypal eben genau das mit das das Paket am Zoll hängengeblieben ist!

Da der Verkäufer innerhalb Deutschlands nicht mehr aktiv werden kann, braucht aich dieser im Normalfall gar nicht mehr zu bemühen!
Da ist es vollkommen gleich ob der Käufer seine Ware erhalten hat oder nicht!

Bei einem innländischen Geschäft sieht das wiederum anders aus!

Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren wenn du mir die passenden § zeigst aus denen herausgeht das ein Hädnler bei einer internationalen Transaktion Ersatz leisten muss, wenn die Ware vom Zoll beschlagnahmt wurde.
Ich denke du liegst da falsch, aber ich weiß es auch nicht zu 100%
 
Zuletzt bearbeitet:

MarkyMan

Member
Hi,

WO wurde das Handy gekauft??Beschreibung???wissentlich Plagiat gekauft??

Ganz so einfach"Keine Ware, kein Geld" ist das nicht.Hier spielt mitunter der Gerichtsstand des Händlers eine Rolle, dies wird wohl nicht Deutschland sein.Zudem ist es wichtig was in der Beschreibung des Artikels steht.Oft bestellen Leute Dinge "WISSENTLICH DAS ES EINE FÄLSCHUNG IST" im Internet und meinen danach"wusste ich nicht...

Das geht nicht immer so einfach. Es gibt Gerichtsurteile die immer mehr in Richtung "Eigenverantwortung" oder besser gesagt "Ein Samsung Note Handy für 100,-€ kann nicht Orig. sein" geht.

Wer Wissentlich solch ein Handy bestellt, wo mitunter auch in der Beschreibung mit geworben wird(100% gleich etc)der wird Rechtlich Probleme haben da was zu erreichen.

Auch kann ich nicht verstehen den Fall Paypal als "nicht erhalten" zu melden.Der Händler muss "nur"beweisen das er es verschickt hat..fertig.Es sei denn es wurde mit Tracking versendet, dort kann ja der Verlauf nachvollzogen werden.Aber auch doof, dort wird ja sher wahrscheinlich stehen, da es beim Zoll hängt...
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Herr Doctor Phone

Guest
.Der Händler muss "nur"beweisen das er es verschickt hat..fertig.Es sei denn es wurde mit Tracking versendet, dort kann ja der Verlauf nachvollzogen werden.Aber auch doof, dort wird ja sher wahrscheinlich stehen, da es beim Zoll hängt...
das ist richtig, mit tracking (wer versendet schon handys aus china ohne)
der zoll ist kein empfänger, also kann er nicht "die ware annehmen"

Doppelpost zusammengefügt nach 4 minutes:

Und ich kenne ehrlich gesagt keinen § er besagt das ein Händler Ersatz leisten muss, wenn die Ware vom Zoll beschlagnahmt worden ist!
da gibts auch keinen, und wird es keinen geben.
das ist auch nebensächlich, hat damit nichts zu tun zu den kaufbestimmungen.


wie auch immer, ein kauf muß erst vollzogen werden (ob in/ausländisch) da ist es unerheblich wer wie was wo, das sind nebenschauplätze.

na wenn du du wirklich händler bist, dann solltest du doch eine kaufmännische ausbildung haben?
wie wird ein kauf/verkauf vollzogen, müßtest doch wissen..
 
Moderiert:

dorschdns

ClonePhone Facharzt
@Thommy: ich denk mal es wird langsam mal Zeit, dass du dich ersteinmal genauer Informierst,
bevor du hier ständig irgendwelche Streitgespräche / Schreibereien vom Zaune brichst.
Man gewinnt langsam den Eindruck, dass es dir allein nur darum geht, ständig eine andere Meinung zu vertreten.
Das beste Beispiel waren doch wieder deine unterschiedlichen Aussagen, welche von "Herr" einige Beiträge weiter oben, zitiert wurden.
Einmal so... drei Tage später so... es sieht so aus, als ob sich deine Fahne ständig mit dem Wind dreht, wenn du verstehst, was ich damit meine?
 

tommy0815

Well-Known Member
@ dorschdns
du siehst es nur falsch das ist das Problem...wo hat sich denn von dem was ich geschrieben habe etwas wiedersprochen!?!

Und ich streite mich hier nicht, wenn du das so siehst nun gut....ich versuche nur Klarheit hier reinzubringen!

@ Herr
ja ich habe unter anderem eine kaufmännische Ausbildung!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
:offtopic:

recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe,
du hast die seltene Gabe themen zu zerpflücken und das thema in andere richtungen zu lenken die nichts mit dem thema zu tun haben.
sowas nenne ich manipulation zur selbstverwirklichung.
offtopic ende.

so, das the geht hier um geld rückgabe, wer händler oder hinterhof/unter der ladenthekehändler ist, weiß das wenn ich keine ware bekomme, der andere kein geld kriegt.
zudem, die ware bleibt eigentum des verkäufers bis die ware bezahlt ist.

da ich keine rechtsberatung machen darf und will (steht unter strafe!ja, das ist so, da staunst wah?) mußt du dich mal bei google informieren. (achso, du bist ja ein händler, du weißt ja alles)

@ Herr
ja ich habe unter anderem eine kaufmännische Ausbildung!
das sehe ich :hihihi::hihihi:
 

Ausgelebt

Outfluencer
Oh man. Langsam nervt das hier echt ständig irgendwelche Quatschköpfe die Müll streuen, so entstehen Ammenmärchen!!!
 

tommy0815

Well-Known Member
im gegensatz zu dir werde ich halt nicht beleidigend, nur weil du eine andere Auffssung hast.
Du liegst mit deiner Argumentation leider nicht zwingend richtig!
Genau das ist das Problem was hier viele haben!

Die fälle objektiv zu beurteilen ist nicht ganz einfach!

Es spielen hier zuviele Faktoren eine Rolle und da du selbst eingestehst das du keinen solchen § kennst, warum bist du dir denn so sicher das DEINE Meinung stimmt, wenn du sie nicht mit einem § belegen kannst?!?
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
:offtopic:
danke tomy, 0815.. du machst deinen namen alle ehre.
jetzt ist das thema offtopic und kann verschoben werden.

warum willst du das thema in eine andere richtung lenken die es gar nicht gibt?
um was zu beweisen was es garnicht gibt?
du versteifst dich jetzt da drauf mit dem §§§, weil dus grad erfunden hast.

das thema ist ein anderes, halte dich doch aus themen raus von denen du nichts verstehst und geselle dich doch zu deinem adroweb oder wie der hies...keine ahnung.

es geht um kauf und kauf rücktritt, du :pleasantry: kaufmann :pleasantry:
 

tommy0815

Well-Known Member
und genau das ist der Punkt den du nicht siehst oder nicht verstehen willst das der Verkäufer bei einer internationalen Transaktion nicht Ersatz leisten muss, wenn die Ware im Zoll stecken bleibt!

Es geht doch genau darum oder nicht?
Du hast doch selbst geschrieben keine Ware kein Geld.....was ist denn daran anders oder ist das auch off Topic?!?

Ich glaub du weißt selbst nicht so recht was du eigentlich willst!
 

avolk

Active Member
@tommy0815 Du hast wohl recht der Käufer ist hier praktisch gesehen ein Importeur und hat versucht eine Geschützes Marken Plagiat zu Importieren , das ist Verboten .
Noch besser ist aber, Für Schäden, die durch die importierten Waren verursacht werden, haftet in der Tat der Importeur als Hersteller nach § 4 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Importeur ist, wer die Waren einführt. Die Haftung nach dem ProdHaftG kann nicht ausgeschlossen werden.
 
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