Zoll verweigert Übergabe

H

Herr Doctor Phone

Guest
pfui... sitz... aus hasso! :big_boss:

darauf gebe ich keine antworten mehr, such dir einen anderen spielplatz wenn du lern renitent bist. :crazy:
alles maligne Bradyphrenie ..

der Käufer ist hier praktisch gesehen ein Importeur und hat versucht eine Geschützes Marken Plagiat zu Importieren , das ist Verboten .
Noch besser ist aber, Für Schäden, die durch die importierten Waren verursacht werden, haftet in der Tat der Importeur als Hersteller nach § 4 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Importeur ist, wer die Waren einführt. Die Haftung nach dem ProdHaftG kann nicht ausgeschlossen werden.
leute, es geht um paypal rückerstattung , nicht um einen unfall...
es geht um kauf und um rücktritt
 

m8needed

Active Member
Ich finde die Art und Weise wie jemand wie Herr hier schreibt und dann noch Zustimmung von anderen bekommt nicht so gut. Entweder du redest klartext, oder lässt es sein. Deine halben Sätze haben mich kein Stück weiter gebracht das Thema zu verstehen. Da du aber zumindest so viel Wissen zu haben scheinst, andere belehren zu müssen (wobei das mit halben Sätzen eher mäßig klappt wie du siehst) würde ich es begrüßen wenn du dein geheimes Wissen mit uns teilen würdest.

Aber naja, würdest du dich an deine eigenen Sätze wie den hier halten:
ich habe keine lust und auch keine zeit dir das zu erklären.
dann wäre das Thema schon viel übersichtlicher.

@tommy0815 Du hast wohl recht der Käufer ist hier praktisch gesehen ein Importeur und hat versucht eine Geschützes Marken Plagiat zu Importieren , das ist Verboten .
Noch besser ist aber, Für Schäden, die durch die importierten Waren verursacht werden, haftet in der Tat der Importeur als Hersteller nach § 4 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Importeur ist, wer die Waren einführt. Die Haftung nach dem ProdHaftG kann nicht ausgeschlossen werden.
Danke! Das muss der zweite Account von Herr sein, in dem er sein Wissen mit uns teilt ;)
 

tommy0815

Well-Known Member
@ avolk
Regel Nr 1. Herr hat immer Recht!

@ Herr
jetzt geht es auf einmal um paypal und Rückerstattung? Könnte schwören der Thead heißt "Zoll verweigert Übergabe"
Also ist dein Paypal wohl offtopic? :p (nur damit du mal siehst wie lächerlich solche Äuferungen sind)
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
tut mir leid m8, aber es hat nichts mehr mit hilfestellung zu tun wenn sich lern renitente einmischen mit halbwissen, vor allem "händler" ;) dessen fahne nur nach dem eigenen wind weht

ich entschuldige mich bei allen lesern die plötzlich in einem sinnlosen Konflikt hinneingezogen wurden die dem TE und dem forum leser nicht dienlich sind.

sorry.
 

m8needed

Active Member
Du solltest auch wenn dir jemand unsympathisch ist (was ich in diesem Fall nicht verstehen kann) versuchen, konstruktive Beiträge zu schreiben. Wenn jemand im Unrecht ist, so belehre ihn doch mit Beweisen und nicht mit halben Sätzen.

Dann ist alles wieder im Lot ;)

@topic:
Welches Recht wendet Paypal an? Schließlich hat der Verkäufer Paypal "irgendwas" als Beweis geliefert, womit sie eine Entscheidung getroffen haben ohne die andere Seite anzuhören. Müsste doch zu erhalten sein die Information, auf welcher Grundlage die Entscheidung basiert, oder? Schreib die doch irgendwie an.
 

tommy0815

Well-Known Member
sehe ich ähnlich wie HErr

ich würde da schnelstens anrufen und mich beschweren.
wegen was genau?
immerhin geht es um ein rechtgeschäft.
und was hat das damit zu tun das der Zoll das Gerät beschlagnahmt hat?

keine ware, kein geld
. möööööt

du bleibst solange eigentümer des geldes bis du die ware hast
.
nicht korrekt!

so wie er eigentümer der ware ist bis er sein geld hat.
korrekt, aber auf diesen Fall nicht anzuwenden.

ich würde da anrufen und mich beschweren und sagen das du bisher nichts bekommen und unterschrieben hast.
nix von zoll erzählen, stell dich einfach dumm.
wegen was beschweren? Sich dumm anstellen fällt einigen Leuten ja leicht, nur ist das bei der PRoblemlösung nicht hilfreich!

ist mir bisher noch nicht passiert, solange ich kein paket-empfang unterschreibe habe ich keine ware erhalten, solange bleibe ich auch eigentümer meines geldes (nicht der verkäufer)
alleine mit dem Unterschreiben des Vernichtungsauftrages ist der KAuf abgeschlossen! Der Verkäufer muss keinen weiteren Ersatz leisten!

Soviel zu deiner Hilfestellung!
 

m8needed

Active Member
War das nicht immer so, dass man die Wahl zwischen zurückschicken und vernichten hat?

Ansonsten wüsste ich nicht wer mehr Verantwortung hat (nicht im rechtlichen Sinne):
Der Verkäufer der mit Sicherheit weiß, dass das Gerät vllt. vernichtet wird, oder der Käufer der weiß dass er ein Plagiat kauft...
 

tommy0815

Well-Known Member
War das nicht immer so, dass man die Wahl zwischen zurückschicken und vernichten hat?
im regelfall werden alle Plagiate vernichtet, wobei hier nicht geklärt ist ob es sich wirklich laut gesetzesauslegung um ein Plagiat handelt!

Ich kenn es eben auch so wie du das man die Wahl hat zwischen Rücksendung und Vernichtung! Dann hätten wir diese ganze Problematik ja auch gar nciht....so müßte der TE (Käufer) im Zweifelsfalle nur noch einmal Versandkosten zahlen und gut wäre es...

Hier wurde es ja wohl wirklich als Plagiat deklariert, da er ja entweder die Wahl hatte das Gerät vernichten zu lassen oder eben sich das Gerät einklagen kann....

alles in allem siehts somit eher schlecht aus für den Käufer!
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
@tommy0815 Du hast wohl recht der Käufer ist hier praktisch gesehen ein Importeur und hat versucht eine Geschützes Marken Plagiat zu Importieren , das ist Verboten .
Noch besser ist aber, Für Schäden, die durch die importierten Waren verursacht werden, haftet in der Tat der Importeur als Hersteller nach § 4 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Importeur ist, wer die Waren einführt. Die Haftung nach dem ProdHaftG kann nicht ausgeschlossen werden.
Du mußt zwischen Privat- und Gewerblichem Import unterscheiden! Da gibt es gewaltige Unterschiede!
 

tommy0815

Well-Known Member
@dorschdns
Du mußt zwischen Privat- und Gewerblichem Import unterscheiden! Da gibt es gewaltige Unterschiede!
das ist richtig!
Nur was ihr immer nicht bedenkt es handelt sich um einen gewerblichen Verkauf!!!

Was heißt das?
Der Käufer muss im Regelfall mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen, was strafrechtliches angeht, wie schadenserstaz oder ähnliches!

SEIN HANDY UND SEIN GELD IST ABER WEG!!!! Gesetzlich so geregelt!
Das war schon immer so!
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
das ist richtig!
Nur was ihr immer nicht bedenkt es handelt sich um einen gewerblichen Verkauf!!!
es handelt sich aber um einen privaten Import und da ist die Rechtslage eine ganz andere.
Das wird wieder eine schlange ohne Ende.......
such dir doch bitte jemanden in deiner Familie mit dem du sinnfreie Diskussionen führen kannst, hier ist echt nicht der rechte Platz dafür.
 

avolk

Active Member
Also ich habe grade mal in die >>>Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes (Außenwirtschaftsverordnung - AWV) beim Zoll geschaut da sehe ich auch kein unterschied Privat oder Gewerblich ,

Ich Persönlich glaube auch nur dass es bei Größeren Mengen des Plagiats Import wichtig ist ob Privat- und Gewerbliche ,Aber das ist ein anders Thema .
Aber jetzt bin ich auch raus aus dem Thema :) viel Spaß euch noch .
 

tommy0815

Well-Known Member
@ dorschdns
auch du musst nciht beleiigend werden, wenn du anderer MEinung bist!
Lese dich mal ein wenig ein in gewerblichen Verkauf.

Der Käufer hat weder Rechtsanspruch auf seine Ware oder sein Geld, wenn es als Plagiat deklariert wurde!

Evtl siehst du dann das du falsch liegst!

Den einzigen Vorteil den der Käufer als privater Importeur hat, das er im Regelfall nciht strafrechtlich belangt werden kann und auch nicht auf Schadensersatz verklagt werden kann....

Das ist eben so....da kannst du dich drehen und wenden wie du willst......lese dich ein, dann siehst du es!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
ja, du hast recht und ich meine ruhe......

wir sprechen von 2 partein, von händler und käufer, du wiederum von 3 partein...
anstatt den thread zu reduzieren und die weiteren schritten zu vervollständigen, tust du ihn erweitern um unbekannte elemente und paragraphen...
das kernproblem ist aber ein anderes.

ich bin raus, zerpflügt den thread wie ihr wollt.........

@ Profil: emrinator21 - Chinamobiles.org, du kannst mich privat per pn anzuschreiben, klären das lieber ohne störend störische bessserwisser.

Off The Line.
 

tommy0815

Well-Known Member
wir sprechen von 2 partein, von händler und käufer
das zeigt mir nur wieder das du nicht weißt worum es geht!
Es ist eben nicht ein einfaches 2-parteien Geschäft.

Und es bringt auch nichts wenn du mit deinen Falschaussagen den TE verunsicherst.

Es handelt sich um gewerblichen Verkauf, du kannst es drehen und wenden wie du willst, alleine das ist rechtlich ausschlaggebend.

bin jetzt auch raus hier!! Ist ja alles gesagt!
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Es ist aber das Problem bei der Einfuhr aufgetreten, da ist also die Art des Einkaufs entscheidend und die ist nunmal privat.
Hier handelt es sich um einen privaten Import, da ist es irrelevant, ob der Verkäufer gewerblich oder Privat verkauft.

Und es bringt auch nichts wenn du mit deinen Falschaussagen den TE verunsicherst.
... genau das machst du mit deinen Beiträgen auch.
 

BR610/612

Active Member
Habt Ihr schon mal 1. Monat lang Lotto gespielt? Da ist in etwa der gleiche Betrag einfach weg ohne Gegenleistung und niemand verklagt die Lottogesellschaft.:grin:
 

tommy0815

Well-Known Member
ach komm lass gut sein, ich reg mich auch nur unnötig auf....sowas nennt man lernressistent

wahrscheinlich wird dir jetzt gesagt das du für das Geld ja einen Lottoschein als Gegenleistung bekommst :p
(ok das mit dem Lotto war vielleicht kein zwingend gutes Beispiel, ich habe aber verstanden was du den anderen mitteilen wolltest) ;)

@dorschdns
Es ist aber das Problem bei der Einfuhr aufgetreten
richtig

, da ist also die Art des Einkaufs entscheidend und die ist nunmal privat.
immer noch falsch

Hier handelt es sich um einen privaten Import
richtig,

da ist es irrelevant, ob der Verkäufer gewerblich oder Privat verkauft.
falsch
 

MarkyMan

Member
Hi,

also es ist schon komisch wie einige User aufgrund Unterschiedlicher Meinungen aufeinander "losgehen".

Dennoch gibt es rechtliche Fakten, da gibt es nichts zu rütteln.Viele sind halt "kleinlaut" wenn ein Brief vom Zoll o.ä eintrudelt, besser noch eine Unterlassungserklärung vom Markenrechteinhaber bzw dessen Rechlichem Vertreter(meist Anwälte).

Hintergrund ist die BEHAUPTUNG, es wäre eine geschützte Marke durch die versuchte Einfuhr von Fälschungen nach Art. 9 GMVO, §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG sowie § 12 BGB verletzt worden

1:Fakt ist, er kauft für den Privaten Gebrauch...wer verkauft, ob nun Geschäftlich oder Privat, ist für das Zollverfahren IRRELEVANT!!!!

2:grin:er Zoll hat es nun rausgefischt und festgestellt das es sich um ein Plagiat handelt, ergo es wurde eine "MUTMAßLICHE MARKENRECHTSVERLETZUNG FESTGESTELLT" und der Importeur(der Threadersteller)wird darüber Informiert.Man kann sogar gegen die Vernichtung Wiederspruch einlegen, um zu hoffen das der Markenrecht Inhaber von eine weiteren "Verfolgung"absieht....passiert aber HÖCHST SELTEN.

3:Für das Verfahren ist sehr Wichtig ob der Verstoß gegen § 14 Abs. 6 des deutschen MArkenG VORSÄTZLICH/FAHRLÄSSIG erfolgte..denn dann kommt man um eine Geldbuße meist nicht herum.

4:Man sollte nun dem Rechteinhaber mitteilen(beweisen)das es sich um einen REINEN Privaten Gebrauch handelt...bei der Zahl 1 nicht wirklich schwierig.

5:Liegt nun eine Markenrechtsverletzung vor, wird wohl vernichtet.

Was nun für den Thread am wichtigsten ist:Gibts Ersatz/Geld zurück?

Warum??Der Händler hat die Ware versendet, und Haftet nicht bei Zollprobleme(meist in der Artikelbeschreibung angegeben).Hier gibt es Händler die aufgrund hoher Nachfrage für Deutsche besteller aus Kulanz hier Ersatz/Geld erstatten.
 
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