Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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Herr Doctor Phone

Guest
jup...
bin gespannt

hey...sind ja noch viele auf den beinen jetzt ;-)

grüße
 

facesplit

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Das Video kann man nun Online nochmal Anschauen. Denke ist für viele Hilfreich, was dabei rauskam. Es haben sich einige bei "Akte" gemeldet wegen der GDSK, doch leider wurde nur auf das Problem aufmerksam gemacht. Denn der Käufer muss (leider) wissen, dass man die möglichkeit der Selbstverzollung hat. Hier mal der Link zu dem Video:

http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/video/clips/clip_aerger-mit-dem-zoll_177891/

Leider finde ich die Berichtserstattung eher schlecht, da der Clip eher auf das Problem aufmerksam machen will und keine Tipps gibt, ob man was gegen die GDSK machen kann. Am Ende wird zwar gesagt, dass die GDSK ihre Geschäftspraktiken Transparenter machen muss, aber ob das muss Rechtlich oder nur Verbraucherfreundlich gemeint ist, wurde nicht gesagt. Sehr schade eigentlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Eclipse1991

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Hier melde Ich mich mal wieder nach einigen Tagen. Also Ich habe einfach einen langen Brief bekommen vom Zoll indem halt drin stand, dass meine Ware die Ich bestellt habe gefälscht ist. Daraufhin sollte Ich zustimmen ob die Schuhe zerstört werden sollen oder Ich dagegen angehen möchte. Ich habe natürlich gesagt, dass die Schuhe ohne weiteres zerstört werden können. Ansonsten fielen keine Kosten für mich an.

Doppelpost zusammengefügt nach 14 minutes:

So wie es aussieht werden meine Schuhe zerstört aber Ich muss keine Extrakosten tragen. Da bin Ich ja nochmal mit nem blauen Auge davon gekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

facesplit

New Member
wir bedanken uns für Ihre Zuschrift an unsere AKTE .
Mit großer Aufmerksamkeit haben wir Ihre Mail.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass den Medien u.a. rechtliche Grenzen gesetzt sind. Obgleich uns die Problematik durchaus bewusst ist überschätzen Sie die Medien und deren Einflussnahme. Abgesehen davon können wir lediglich auf solche Fälle aufmerksam machen und anprangern, meist aber keine für die Beteiligten zufrieden stellende Änderung herbeiführen.

Ihr Ansinnen auf Klärung und evtl. Unterstützung können wir durchaus verstehen, aber oft lässt sich das redaktionell nicht umsetzen.
Gleichwohl danken wir Ihnen für diesen kritischen Hinweis und haben Ihre Mail an den verantwortlichen Redakteur weiter geleitet
Mit freundlichen Grüßen

Redaktion AKTE
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Naja dafür, dass es schon Gerichtsurteile gibt und diese in der Sendung nicht genannt wurden, wurden nicht alle möglichkeiten ausgeschöpft. Zumal ich schon Fälle bei Akte gesehen habe, wo mehr hinsichtlich der Rechtlichen Seite berichtet wurde und nicht nur auf den Fall aufmerksam gemacht wurde.

Dachte ist mal nett zu erfahren, wie die Akte reagiert, wenn man als Normalo durch ein Forum mehr weis, also durch diesen schlechten Bericht.
 

emmarosa

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Betrüger

Ich habe einen Brief aufgesetzt an die GDSK so wie hier beschrieben, habe aber die Zollgebühren bezahlt.
Die müssen wohl schon spitz bekommen haben, daß man gegen sie vorgeht..
Habe bereits einen Brief vonderen Anwälten vorliegen, mit Prozessvollmacht und allem zip und zap..
nun sind aus 25.- bereits 90 euro geworden, werde gleich zur Verbraucherzentrale gehen, das ganze auch mal ein bisschen Publick machen!!:aggressive:
 

Telk

New Member
Hallo,

Ich habe auch ein Brief von der GDSK bekommen und soll die 25,59 € bezahlen ich wollte jetzt auch den standartbrief hinschicken und nur die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen in meinem fall 16 € doch ich habe bei dem ersten Brief bereits angekreuzt das ich die kosten für die abwicklung beim Zoll und den Finanzbehörden übernehmen die möglichkeit zur selbstverzollung war gar nich zur auswahl möglich.

kann ich jetzt trozdem noch die 25,59 € mit dem Brief umgehen?
 

facesplit

New Member
Es gibt ein neues Urteil wo das Gericht näher auf die Sachen eingeht. Der da zuständige Richter bezweifelt dass die GDSK verpflichtet ist Privatpersonen die Auskunft zu geben, dass es die möglichkeit der Selbstverzollung gibt. Zudem ist es seiner Auffassung nach egal ob der Paketinhalt weniger kostet als die Gebühren selbst. In der Hinsicht gibt es also wieder einen Rückschlag.

Werd die Tage mal das Urteil hochladen, ist bisher das Beste was ich gelesen habe, da dort auf viele Punkte eingegangen wird. Leider alles zum Vorteil GDSK. Das Einzigste was übrig bleibt, ist die schlechte Preisgabe von GDSK, also die Zusammenarbeit mit EMS und dass keine Preisübersicht vorhanden ist. Jedoch ist es schwer dafür bzw. dagegen was zu finden. Somit sieht es nach dem Urteil wirklich so aus, dass es besser ist, man bezahlt die Gebühren. Hat man nur das Gefühl abgezockt zu werden, hat man keine Chance vor Gericht gegen GDSK. Es fällt schwer das zu sagen, doch lieber alle bisher entstandenen Kosten bezahlen, als noch eine Verhandlung dazu. Und das nächste mal eben einen anderen Paketdienst wählen.
 

Punisher242

Vengeance is mine!!
Geradezu ein blasphemisches Urteil.
Wieso steht im Gesetz dass der Verbraucher vor Widrigkeiten und Zwängen geschützt werden soll? Ein Richter sollte sich bewusst sein dass er nur einem zu diesen hat, dem Gesetz.
Da müssen wohl erst wieder tausende Bürger mehr abgezockt werden bevor dieses kriminelle Geschäftsmodell der Gdsk ausgerottet wrd...... :victory:
 

facesplit

New Member
So hat bissl gedauert, da ich es erst von PDF zu JPEG umwandeln musste. Grob gesagt geht der Richter auf die Punkte:

1. Täuschung, Irreführung, Drohung ^^
2. Selbstverzollung
3. Geringer Warenwert
4. Hoheitliches Handeln

ein. Echt wunderbar was der Beklagte alles angeführt hat. Der hat echt einiges probiert, aber lest selbst (Insgesamt 6MB):

Urteil+-+Rottenburg+am+Neckar-1.jpgUrteil+-+Rottenburg+am+Neckar-2.jpgUrteil+-+Rottenburg+am+Neckar-3.jpgUrteil+-+Rottenburg+am+Neckar-4.jpgUrteil+-+Rottenburg+am+Neckar-5.jpg

Am besten ihr ladet die Bilder runter, dann kann man es besser lesen, weil sehr weit reinzoomen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Punisher242

Vengeance is mine!!
Danke für Deine Mühen, facesplit.


Was ich da auf Seite 4 in dem grossen Absatz im unteren Bereich lese ist der blanke Hohn!!!
 

Parks

New Member
Eine echte Schande!

Das Urteil ist eine Schande, aber ich muss leider sagen, dass ich nicht überrascht bin. Die bisherigen Urteile unterstützen ja leider auch eine Firma, die mit überhöhten Gebühren, Drohungen und fehlender Information des Kunden ein äußerst lukratives Geschäft aufgebaut hat. Dass darunter die Käufer, die EMS und die Verkäufer in China leiden, kümmert die deutsche Rechtssprechung wenig. Ich habe hier generell den Eindruck, dass man selten auf Seiten der Opfer steht und dass Firmen und generell diejenigen mit dem moralisch miesesten Anwalt (und genau das ist die Firma, die die GDSK beauftragt nach allem, was ich bisher von ihren Schreiben gelesen habe) im Vorteil sind.
Im Endeffekt bleibt wirklich nur, EMS wie die Pest zu meiden, weil die GDSK die Pakete dann erst gar nicht in die Finger bekommt. Alternativen sind China Air Mail (normale Lustpost, landet bei der Deutschen Post mit 'normaler' - bis auf den tatsächlichen Zoll gebührenfreier - Verzollung), DHL (gebührenfreie Verzollung), Yanwen (ein sehr guter chinesischer Expressversand, der definitiv nicht mit der GDSK arbeitet), sowie andere Expressversanddienste, wie FedEx, UPS etc. Die letzten paar verlangen auch Gebühren, aber nur, wenn tatsächlich Zoll fällig ist (z. B. 10 Euro bei FedEx, UPS). Wenn man doch zum Opfer der GDSK wird, sollte man selbst verzollen. Es gibt weiter vorne Anweisungen, wie man das am Besten macht.

Was das Schreiben des Gerichtes angeht, sieht man auch die Unverschämtheit und schiere Inkompetenz von Gericht und GDSK. Mir ist absolut kein Händler, schon gar nicht bei Auslandsversand, bekannt, der das Porto erst nach Erhalt berechnen würde. Da der Versand aus China recht billig ist, ist dieser sogar sehr oft portofrei, gerade bei kleinen / leichten Artikeln. Wie man das außer einer vorgelegten Rechnung nachweisen soll, wüsste ich nicht. Das bewegt sich auf dem Niveau von 'schuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist'. Eigentlich sollte das in Deutschland gerade andersherum sein...
Beim niedrigen Wert des Dollars in den letzten Monaten wäre die Sendung dieses GDSK-Opfers bei jedem anderen Versand zollfrei und damit komplett gebührenfrei gewesen, da der Betrag für eine Verzollung mit unter 32$ zu niedrig war. Erst wenn man dann noch das Porto oben drauf schlägt, wird Zoll fällig. In einer ähnlichen Situation, als eine Versandfirma einen Fehler gemacht hat und dadurch widerrechtlich Zoll berechnet wurde, hat mir die Firma die Rechnung inklusive Gebühren ihrerseits komplett erlassen. Ich gehe davon aus, dass man sich selbst beim Zoll um Rückerstattung gekümmert hat. Ein ziemlich interessanter Kontrast zur GDSK...
 

facesplit

New Member
Naja das Prinzip ist einfach. Theoretisch wäre es ja möglich, dass eine Kassiererin in einem Supermarkt einem anbietet die Sachen schneller zu Scannen als normal und verlangt dafür Gebühren. Vertrag raus und die Sache ist legal. Da es die GDSK rein auf die Abwicklung mit dem Zoll schiebt, ist dies ein Augenscheinlicher mehraufwand welcher mit Gebühren belangt werden kann. Die Richter denken sich das genau so und da man die GDSK beauftragt hat (haben müssen eher), wird die GDSK immer Recht bekommen.

Somit kann man nur EMS/GDSK meiden oder muss Zahlen um kosten zu sparen.
 

Punisher242

Vengeance is mine!!
Naja das Prinzip ist einfach. Theoretisch wäre es ja möglich, dass eine Kassiererin in einem Supermarkt einem anbietet die Sachen schneller zu Scannen als normal und verlangt dafür Gebühren. Vertrag raus und die Sache ist legal. Da es die GDSK rein auf die Abwicklung mit dem Zoll schiebt, ist dies ein Augenscheinlicher mehraufwand welcher mit Gebühren belangt werden kann. Die Richter denken sich das genau so und da man die GDSK beauftragt hat (haben müssen eher), wird die GDSK immer Recht bekommen.

Somit kann man nur EMS/GDSK meiden oder muss Zahlen um kosten zu sparen.

Zum Glück geht das nicht, nicht mal in D.
Aber als Vergleich zur Gdsk ein guter Tipp.
Ich finde es absurd und abartig wie sich so eine Firma mit so einem rechtswidrigen Geschäftsmodell in D. und über die Köpfe von Recht & Ordnung und besonders am deutschen Zoll vorbei kriminell bereichern kann.
Dass dieses Geschäftsmodell die Grundlage ihrer Firma bedeutet und der Rest nur depperte und freche Fassade ist geben deren Rechtsverdreher auch noch unverhohlen zu!

Armer Rechtsstaat, es bleibt nur mehr Staat als Recht. :read:
 

cgeiger

New Member
Hi Ihr.

Nachdem ich gestern von einem Leser meines Blog-Eintrages zur Selbstverzollung darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es bei euch ein neues Gerichtsurteil gibt, war ich natürlich auch mal wieder neugierig.
Und ehrlich gesagt, ich kann die Begründung der Richterin in vielen Teilen nachvollziehen. Denn wenn ich offiziell einen Auftrag erteile muss ich eben auch das Kleingedruckte lesen und dort sind die Kosten auch zweifelsfrei ausgewiesen. Dass ich diesem Dienstvertrag dann nicht widersprechen kann, ist auch mir neu. Allerdings hätte ich als Auftraggeber laut Widerruf die "bisher entstandenen Leistungen" übernehmen müssen und da ich davon ausgehe, dass die GDSK mit der Abwicklung beginnt wenn die meine Unterschrift vorliegen haben, wären auch hier die Kosten zu 100% fällig gewesen.
Und daher finde ich persönlich auch 80% der vom Kläger vorgebrachten Argumente als absolut überflüssig - sorry. Klar, probieren kann man das so, aber - wie ich bereits mehrfach geschrieben habe - teile ich diese Ansichten nicht. Denn von "hoheitlich" habe ich auch noch nirgends gelesen und Wucher habe ich auch noch nie gesehen. (Die haben halt ne sehr teure Webseite erstellen lassen ;-))

Als problematisch am vorliegenden Urteil sehe ich eigentlich nur 2 Punkte: Der erste ist, dass die Richterin eine "Aufklärungspflicht zur Möglichkeit der Selbstverzollung" bezweifelt. Denn dies wäre dann tatsächlich ein Rückschlag, da einem die Konstellation EMS + GDSK erst bei der 2. Lieferung aus China auch wirklich bewusst wäre. Und folgt man dieser Auffassung ist es sogar ein Zeichen des Guten Willens, dass die GDSK auf der Rückseite überhaupt auf diese Möglichkeit hinweist.
Als 2. Problem sehe ich den Nachweis der "Versandkostenfreien Lieferung". Denn wie ich das Urteil lese, müsste aus der Bestellung aus China auch definitiv hervorgehen, dass "versandkostenfrei" vereinbart wurde. Ich hatte bei meiner letzten Bestellung eine solche Rechnung - wobei es hier so scheint, als ob der Kläger nur die Paypal-Abbuchung und ggf. einen Preisnachweis des Füllers als Beweis vorgelegt hat. Also schwierig zu sagen, ob hier meine Rechnung mit dem Vermerk "Free Shipping" besser gewesen wäre?

Ich kann jedem nur weiter empfehlen AUF KEINEN FALL den Brief der GDSK unterschrieben zurückzusenden. Denn aus diesem Auftrag kommt man dann einfach nicht mehr raus! Viele meiner Leser haben auch selbst verzollt und ich habe bereits über 100 Rückmeldungen bei denen die Selbstverzollung ohne Probleme funktioniert hat.
Und was mich am meisten "freut" ich die Tatsache, dass die finanziellen Ausfälle der GDSK auch bereits "weh tun" müssen. Denn anders kann ich mir nicht erklären, dass diese in den letzten Monaten die Angaben in der Zollanmeldung oder ihre Postadresse immer mal wieder im Detail anpassen. Aber ok, wenn ich die Zugriffe auf den Eintrag sehe, und nur annehme, dass rund 50% der Besucher auch selbst verzollen geht der GDSK pro Monat zwischen 30. und 50.000 EUR flöten :) Und das ist noch schon ein Ergebnis das sich sehen lassen kann. Denn ich denke immer noch, dass man der GDSK NUR über diesen Weg tatsächlich das Geschäftsmodell unrentabel gestalten kann.
Also bitte einfach alle weiter fleißig selbst verzollen oder einen anderen Anbieter wie EMS wählen.

Gruß Chris
 
Zuletzt bearbeitet:

facesplit

New Member
Meine Probleme mit GDSK sind eher, dass die keinerlei Infos geben. Somit ist es nicht möglich sich vorher über Kosten zu informieren. Desweiteren geht man (gerade als Erst-Auslandsbesteller) davon aus, Versand bezahlt - es kommen also nur noch eventuelle Steuern hinzu. Dass man auf einmal eine Rechnung in der Hand hat, die so nichts mit dem Paket zu tun hat, verwundert einen dann doch sehr. Hat man einen Artikel gefunden, der auch noch "Versandkostenfrei" verschickt wird, wundert man sich umso mehr.

Auch das Generelle, Vertrag unterschrieben also zahl, würde ich nicht so sehen. Kommt aber immer auf den Fall drauf an. Die GDSK arbeitet aber mit allen Mitteln um es dem Kunden so schwer wie möglich zu machen. Könnten Sie die Selbstverzollung verbieten, sie würden es tun. In der Hinsicht haben die sich echt Fachkundig gemacht und alle Lücken gestopft, dass die GDSK an ihr Geld kommt.
 

Schw

New Member
Kostenfalle Selbstverzollung bei GDSK

Leider bin ich erst zu spät auf diesen Thread gestoßen.

Ich habe aber nach Erhalt des Schreibens die Selbstverziollung beantragt.
Dafür verlangt die GDSK aktuell "nur" 4,50 Euro.
Immer noch viel, aber was solls.
Ich wollte ja das Telefon.

Alles ausgefüllt und wie gefordert in zweifacher Kopie an GDSK gesendet.
Anschrift des Versenders hatte ich leider nur in Chinesischen Schriftzeichen. Hab ich entsprechend vermerkt.

Antwort der GDSK:

"Folgendes Problem ist aufgetreten:
Die Versenderanschrieft auf Ihrer Zollanmeldung ist falsch,(richtige ist die von China)
Mfg. Fr. B. (Name von mir gekürzt)

Die von Ihnen eingereichten Papiere zur Internetzollanmeldung sind nicht vollständig.
Nur komplette Unterlagen, siehe Checkliste auf dem Merkblatt zur Selbstverzollung, können eingereicht und bearbeitet werden.
Nicht vollständige Unterlagen werden aus Kostengründen nicht archiviert.
Sie müssen daher die Internetzollanmeldung, komplett neu und mit allen Anlagen, nochmals einreichen.

...

Sollte auch der nächste Antrag mit unvollständigen
Papieren, oder als fehlerhaft von den Behörden zurückgewiesen werden, verbleiben Ihnen
die folgenden Optionen.
Wiederausfuhr an den Absender
Kostenpflichtige Verzollung über GdSK
Selbstabfertigung am Flughafen Frankfurt/Main

Also ich habe daraus gelesen: Zahle doch unsere erhöhten Gebühren sonst kannst Du wieder einen Briefumschlag mit Papier füllen, Briefmarken drauf kleben und für die Verzögerung ab dem 7. Tag
Lagergebühren bei GDSK in Höhe von 5,63 Euro (stand auch auf dem Zettel) zahlen.
Da bekommt "aus Kostengründen nicht archiviert" einen Beigeschmack!

Da ich weder bereit bin für die Dienstleistung "Zoll" an die GDSK zu zahlen und die Selbstverzollung auf diese Weise unabsehbar teuer wird, habe ich die Notbremse gezogen.
Das Telefon ist jetzt auf dem Weg zurück nach China und die Gebühren an die GDSK zahle ich nur, wenn die mir auch den Ablehnungsbescheid des Zolls vorlegen.
 

tasypemo

New Member
So wie ich das verstehe, liegt der Fehler bei dir, also kannst du doch die GDSK nicht dafür verantwortlich machen.
Irgendwie sollte man schon fair bleiben.
 

Parks

New Member
Wie bitte?

So wie ich das verstehe, liegt der Fehler bei dir, also kannst du doch die GDSK nicht dafür verantwortlich machen.
Irgendwie sollte man schon fair bleiben.
Ich finde das schon extrem schikanös, wenn Papiere, die bis auf einen (von der Firma korrigierten!) Fehler stimmen, komplett weggeworfen werden und verlangt wird, alle acht Seiten neu zu machen und zu verschicken. Es ist doch wohl mehr als offensichtlich, dass die Taktik ist, Selbstverzollung so schwer zu machen, dass man lieber die Wuchergebühren der GDSK bezahlt!
 

tasypemo

New Member
Ich denke nicht, dass du jemanden vorschreiben kannst, wie er reagieren soll, wenn du Fehler machst.
Aber ok, GdSK_Hater hat seinen Beitrag sowieso gelöscht und es lohnt sich nicht sich weiter darünber zu unterhalten.
 
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