Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

lottchen

New Member
Wie gesagt, ich bin planlos......aber habe das Formular ausgefüllt(OHNE Unterschrift) zzgl. Rechnung, per Email gesendet......Post von denen hab ich noch nicht, ich hoffe aber, ich kanns beschleunigen und dann kümmere ich mich um den Zoll.
 

nage

New Member
Anwaltsschreiben

So bin auch neu hier.

Tag erst mal zusammen. :offtopic:

Leider, aus dem selben Grund wie die meisten anderen, habe ich etwas zur Sache beizutragen.

Nach dem ich meinen Artikel erhalten habe, habe ich Widerspruch bei der GDSK eingelegt und habe denen die EUST überwiesen.

Jetzt kam ein Schreiben von dem hier genannten Anwalt samt zweier recht aktueller Gerichtsurteile.

Ich bin mal so frei beide zu posten.

Erstens:

http://img835.imageshack.us/img835/1953/dscn8862.jpg

http://img510.imageshack.us/img510/7038/dscn8863.jpg

Und zweitens:

http://img403.imageshack.us/img403/9726/dscn8855b.jpg

http://img831.imageshack.us/img831/931/dscn8857x.jpg


Das erste Urteil ist etwas dünn, da dort nichts konkretes steht.
Im zweiten Urteil kann aber eigentlich ziemlich gut erkennen, dass es darum ging, dass der Beklagte nicht verurteilt wurde, weil er die GDSK Gebühren nicht bezahlt hat, sondern
weil die EUST nicht bezahlt wurde.

Ich werde also auch dem Anwalt einen Widerspruch schreiben und bei weiterer Aktivität einen Anwalt konsultieren.

Mir geht es nicht darum, dass ich es mir nicht leisten kann 25 Euro zu bezahlen, mir geht es darum, dass dies eine Art Geld zu verdienen ist, die eine absolute Frechheit darstellt.

Wenn man keine andere Wahl hat und mit solchen Methoden abgezockt wird, dann stimmt was nicht und daher kommt für mich nichts anderes in Frage als den Rechtsschutz Joker zu ziehen.

In dem Sinne.
 

Punisher242

Vengeance is mine!!
Halo nage,

danke für Deine Infos!
Urteil 2 ist natürlich sehr informativ, "ohne mündliche Verhandlung" legt die Taktik der RA dar... Auch Fall 1 wurde nur schriftlich abgehandelt.

Interessant wird es dann wenn nur die "Lagergebühren und Abfertigungsgebühren/Dienstleistungen in Höhe von €21,50 zzgl. MWSt." der GdSK als Gegenstand eines Prozesses übrig bleiben.
Im Urteil 2 sieht man ganz anschaulich wie sich die zuständige Richterin vom GdSK Anwalt vorführen lassen hat indem der sich nur auf Zoll- und Einfuhrgebühren bezieht, die extra Pauschalgebühr von €21,50 + MWSt. aber unter den Tisch fallen lässt.

Genau dann muss nämlich die GdSK deren Rechtmäßigkeit nachweisen, und nur die GdSK!

Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Richterin in Fall 2 keinen 100%igen Durchblick bei ihrer Entscheidungsfindung besaß. Anderenfalls hätte sie das Urteil nicht so wie geschehen formuliert.

Mögliche Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer wurden hier nur als Vorsatz benutzt um ein Urteil zum eigenen Vorteil zu erwirken.
 

Detlev

New Member
Gdsk

Also ich will auch mal meinen Senf dazugeben.
Die Sache mit dem Widerspruch hat sich glaube ich erledigt und hat wohl auch nie auf rechtlich sicheren Beinen gestanden. Es war wohl wirklich nur Kulanz von Seiten der GdSK.


Wie gesagt, man sollte es doch wirklich rechtlich sicher angehen.


Das der Anwalt der GdSK in seinem Mahnschreiben sogleich 2 aktuelle Urteile mit versendet, zeigt wohl, dass man von Seiten der GdSK sich nicht wirklich juristisch einwandfrei im Rechtsrahmen bewegt. Eine solche Handlungsweise ist von einem (seriösen) Anwalt absolut unüblich. Sieht wohl eher nach Einschüchterungstaktik aus.


Wie sollte und könnte man sicher an den Fall herangehen.


Widerspruch ist in meinen 'Augen fehl am Platze und führt zu nichts. Jeder hat das besagte Schreiben der GdSK bekommen mit Ankreuzmöglichkeiten und mit der Bitte um Unterschrift.
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Den folgenden Satz, den man unterschrieben hat, bricht einem das Genick:


„Hiermit erteile ich der Firma GDSK den Auftrag, für mich kostenpflichtig die Abwicklung beim Zoll und den Finanzbehörden vorzunehmen.“


Wenn ich dies unterschreibe und nicht bezahle bin ich rechtlich angreifbar und so entstehen völlig zu recht die vorher genannten Urteile. Ich gehe nämlich einen Vertrag ein und verpflichte mich zur Bezahlung des angegebenen Betrags.


Lieber den passenden Teil ankreuzen, die besagte Klausel streichen und statt dessen auf Herausgabe des Eigentums beharren. Man hat nämlich unter normalen Gesichtspunkten zu dieser Zeit überhaupt nichts mit dieser GdSK zu tun. Vor allem nicht rechtlich.
Ich bezweifele auch, dass sie die Ware nach verstreichen der gesetzten Frist an den Händler zurückschicken, weil, dies kostet ja auch Geld. Der Händler befindet sich Lieferverzug, wenn die Ware nicht wie vereinbart bei einem eintrifft.


Aber bloß nix unterschreiben und die Geschichte mit dem Widerspruch vergessen. Auf Herausgabe des Eigentums drängen im Notfall auch gerichtlich. Ich sehe gute Chancen.
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Nein, bis dahin entstehen Dir noch keine extra - Kosten.
Sie entstehen erst, wenn Dein zuständiges Zollamt die Selbstverzollung ablehnt und Dein Packet zur GDSK zurück geschickt wird. Dann hast Du genau zwei Möglichkeiten, entweder Du erteilst der GDSK den Auftrag zur Zoll Abwicklung gegen eine erhöhte Gebühr (ca 35 Euro) oder die Sendung geht zurück zum Absender.
Deshalb erkundigst Du dich besser vorher bei Deinem zuständigem Zollamt, ob Sie die Selbstverzollung akzeptieren und die Sendung für Dich annehmen würden.
 

bullo

New Member
Nein, bis dahin entstehen Dir noch keine extra - Kosten.
Sie entstehen erst, wenn Dein zuständiges Zollamt die Selbstverzollung ablehnt und Dein Packet zur GDSK zurück geschickt wird. Dann hast Du genau zwei Möglichkeiten, entweder Du erteilst der GDSK den Auftrag zur Zoll Abwicklung gegen eine erhöhte Gebühr (ca 35 Euro) oder die Sendung geht zurück zum Absender.
Deshalb erkundigst Du dich besser vorher bei Deinem zuständigem Zollamt, ob Sie die Selbstverzollung akzeptieren und die Sendung für Dich annehmen würden.
das mache ich gerade... danke dir...
 

bullo

New Member
... sooo, mein Zollamt sagt nein zur Selbstverzollung:

"...Eröffnet man nun aber ein Versandverfahren mit einem Zollamt als Empfänger,
hätte theoretisch das Zollamt die Zollpflichten zu erfüllen. In der Folge
könnte es theoretisch auch zu Situationen kommen, in denen das Zollamt
Zollschuldner werden würde, oder bei sich selbst Maßnahmen als Zollbehörde
veranlassen müsste. Solche Konstellationen sind nach dem geltenden Recht
nicht vorgesehen.

Aus diesen Gründen ist ein Versandverfahren mit einem Zollamt (egal welches)
als Empfänger nicht zulässig. Ein normales Versandverfahren mit dem
richtigen Warenempfänger als Empfänger wäre zulässig. Hier wären nur die
geltenden Vorschriften des Versandverfahrens zu beachten. Problematisch wäre
aber, dass der Empfänger keine Kenntnis darüber hat, wann die Ware am
Zollamt eintrifft und so nicht in der Lage ist die Zollabfertigung
durchzuführen. Die GDSK wird Sie wohl auch nicht bei der Zollabfertigung am
Zollamt vertreten, oder in irgend einer Weise als Beteiligter auftreten
wollen."

...Ich kann die Erklärungen nachvollziehen. Das von der GDSK angebotene Formular ist also eigentlich unsinnig....
 

sunnyd

New Member
GdSK - Kein Auftrag unterschreiben

Hallo,
wie alle anderen vor mir bin ich ein weiterer GdSK Geschädigter.
Aufgrund meiner Erfahrung kann ich nur jedem empfehlen, sofern er dieses Forum überhaupt vorher kennt, bevor er zum gdsdk Geschädigten geworden ist, den Auftrag nicht zu unterschreiben, damit die Gerichte, wie in den beiden vorliegenden Urteilen geschehen, nicht lapidar feststellen können Auftrag erteilt, folglich musst du zahlen. Wenn eine Unterschrift fehlt müssen sich die Gerichte zwingend mit der gesamten Problematik beschäftigten auch wenns bei einem Streitwert von 25 € schwer fällt.
Weiter empfehle ich sofern Klage erhoben worden ist, immer eine mündliche Verhandlung zu beantragen, da der Sachverhalt in der mündlichen Verhandlung dem Richter/in erläutert werden kann.
 

sms

Member
Also meiner Meinung nach, werden wir da immer den kürzeren ziehen. Egal was wir tun. Ob GdsK oder Zollamt beide werden im Endeffekt am längeren Hebel sitzen. Ich bin selbst GdsK geschädigt und muss trotzdem sagen, mir persönlich ist es keine Klage wert...........nicht für 35 Euro, zumal ich eine Selbstbeteiligung von 50 Euro bei meiner Rechtschutz habe. Wie so vieles in Deutschland ist es eine Sauerei und Halsabschneiderei, aber wie beim Preis/Leistungsverzeichniss auch sollte man abwägen, ob sich der ganze Ärger lohnt. Wobei mir klar ist, dass genau darauf von solchen Unternehmen spekuliert wird:yes:
 

Parks

New Member
Erfahrung mit GDSK vor Gericht?

Ich bin auch ein GDSK-Opfer. Ich habe leider keine andere Wahl gesehen, als den üblichen Brief zu unterschreiben, habe dann den Zoll bezahlt, nicht aber die Gebühr der GDSK. Einspruch habe ich auch erhoben. Mittlerweile verlangen sie zusätzlich Mahngebühr und drohen mit mit einem Gerichtsverfahren, bei dem ich die Kosten tragen müsste.
Ich habe weiter oben die Links zu den Photos der Urteile gesehen, wobei ein Teil des Problems wohl auch unbezahlter Zoll war. Hat jemand direkte Erfahrung damit, was passiert, wenn man auch nach der Mahnung / Drohung nicht bezahlt? Ich bin schon ziemlich wütend über dieses Verhalten, sehe aber auch nicht allzu viel Sinn darin, mich in ein Gerichtsverfahren ziehen zu lassen. Aktuell lautet die Konsequenz für mich, EMS zu meiden (Händler bitten, einen anderen Versand zu nutzen) und künftige Pakete tatsächlich nicht anzunehmen, falls sie doch bei diesen Haifischen landen sollten. Auch nicht gerade optimal.
Hat übrigens jemand einmal die EMS kontaktiert? Ich habe die englische Hotline in Shanghai angerufen, aber leider fühlte man sich dort nicht zuständig, weil die Ware aus Peking stammt. In Peking kam nur eine chinesische Stimme vom Tonband. Ich werde denen auf jeden Fall schreiben, aber vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es EMS gut tut, mit jemandem zu arbeiten, der Kunden mit solchen Methoden abschreckt. Ich habe schon mit zwei chinesischen Händlern Kontakt, die EMS nicht mehr für den Versand nach Deutschland nutzen.

Hier die letzte Nachricht der GDSK: Der Herr beherrscht auch sehr gut Deutsch (Sehr geehrter Frau etc.;).)

Sehr geehrter Frau XXXX!
Ihr Einspruch wurde sehr wohl registriert. Allerdings ist festzustellen, dass dieser als unbegründet eingestuft wurde. Aus diesem Grund werden wir auf dem vollständigen Ausgleich unserer Rechnung bestehen.
Der in der Zahlungserinnerung genannte Termin ist bindend. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt die rechnung nicht vollständig beglichen sein werden wir den Vorgang an unseren rechtsanwalt weiterleiten. Die dadurch entstehenden Kosten gehen dann ausschließlich zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüßen
Kind Regards
*beeeeeeeeeeep*
 
Moderiert:

Punisher242

Vengeance is mine!!
Ich denke die 2 aufgeführten Urteile kann man nicht als Maßstab nehmen.

Bei mir zB. geht es nur um die "Lager- und Abfertigungsgebühr" der GdSK, Zoll fiel nicht an und EUSt. habe ich selbstverständlich bezahlt.
Klar ist doch dass hier mit Drohungen und Exempeln "das Geschäftsmodell" der einfachen und schnellen Abzocke via dieser Gebühr gewahrt werden soll.
Auch wer den Wisch unterschrieben hat sollte mal daran denken dass hier die GdSK gedroht hat und dem Empfänger keine nach dem geltenden Gesetzen vernünftige Option angeboten hat...
Die behaupten die nötigen Unterlagen hätten nicht vorgelegen - UND die müssen das beweisen - der Empfänger muss nicht beweisen dass diese Unterlagen nicht dem Paket beilagen!!
Warum klappts denn bei UPS, DHL, usw. ohne größere Probleme und vor allem ohne viel Bürokratie? Weil es dort keine versteckten Kosten gibt welche der Abzockerei dienen!


Schon lustig wo uns diese site/url hinführt:
http://www.schnellkurier-gdsk.de/

sedoparking LOL
 
Zuletzt bearbeitet:

Styling

New Member
Zitat von Punischer242:

"Bei mir zB. geht es nur um die "Lager- und Abfertigungsgebühr" der GdSK, Zoll fiel nicht an und EUSt. habe ich selbstverständlich bezahlt."

auch ich habe eine Sendung erhalten, mußte keine Zollgebühr zahlen - lediglich die Rechnung über die berühmten 25,95 Euro Abwicklungs und Alfa Gebühr!!
Bringt denn jetzt ein Wiederspruch gegen diese nicht nachvolziebare Gebühr etwas, oder nicht? Unterschrieben hab ich allerdings, mir blieb ja gar nichts anderes übrige, da ich das Paket schnellstens benötigt habe. War ein Geschenk welches ein Freund und aus Shanghai gesendet hat, weil er anschliessend weiter nach USA geflogen ist. Summe lag bei $10. Somit sind keinerlei Gebühren angefallen.
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
 

Loonix

Spokenkieker
interessant!
verstehe ich das richtig das wenn man die zoll anmeldung jetzt selbst und richtig macht die GDSK einem das paket als Nachname Sendung zuschickt und man an der tür 'nur' 4.50€ + zoll und Steuern zahlen muss?
Das ist bei weitem günstiger als die 25.xx€ und auch noch günstiger als die Gebüren die z.B. UPS nimmt.
 

Punisher242

Vengeance is mine!!
Tja, wo weisst einen aber die GdSK auf Selbstverzollung hin?
Nirgends!
Behaupten tun sie jedoch es wäre eine "kostenlose" Rücksendung an den Versender möglich - der Empfänger hat ja bloss Ware & VK schon bezahlt...
Dass Verzollungsunterlagen angeblich fehlen würden muss auch die GdSK nachweisen, bin mal gespannt wie die das machen wollen. Mit ihren Scans haben die sich selbst ins Knie ge..schossen. :comando:
 

unwissend

New Member
hallo alle zusammen,

nun habe ich inzwischen das halbe internet nach antworten und ratschlägen durchforstet was diese gdsk betrifft.

leider bin ich nicht schlauer geworden und die zeit läuft... ich hatte vor ca. 1 woche ebenfalls dieses anwaltsschreiben mit den horrenden gebühren erhalten und dazu noch die 2 schönen gerichtsurteile.

nun weiß ich echt nicht was ich tun soll... soll ich wenigstens die gebühren der gdsk zahlen und einspruch/widerspruch gegen die anwaltsgebühren einlegen?

bitte sagt mir was ich tun soll und ob ich irgendwas zahlen soll... wenn ich nicht zahle drohen die mit gericht usw. und das kann ich mir nicht leisten. kann mir auch die gebühren die der anwalt verlangt nicht leisten, daher wende ich mich an euch und hoffe handfeste ratschläge zu bekommen...

danke an alle...
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Oben Unten