Mein Fang des Tages

lernfabrik

Well-Known Member
@gsmfrank
Falls du mit taub stumpf meinst, hattest du im Vorfeld mal über Aufpolieren nachgedacht? Hatten wir bei unserem Klarglasscheinwerfern inkl. Klarlack bei einem Lackdoktor machen lassen. War echt top.
 

gsmfrank

Alter Sack mit neuem Auto
hattest du im Vorfeld mal über Aufpolieren nachgedacht?
Ja, habe ich.
Sorry, bin doch kein Anfänger.
Es gibt aber mehrere Gründe die bei mir dagegen sprechen.
1. Kosten für die Aufarbeitung, liegen für mein Modell deutlich über dem jetzt gezahlten Preis.
Die sind von innen stumpf.
2. Soll ich so lange ohne Scheinwerfer fahren?
3. Die Mechanik des Stellmotor hat bei einem Scheinwerfer Spiel.

Hatten wir bei unserem Klarglasscheinwerfern inkl. Klarlack bei einem Lackdoktor machen lassen.
Wenn ich Klarlack höre wird mir ganz Anders...

PS.
Die Scheinwerfer sind aus Kunststoff, kein Glas.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Skyfire

Guest
Hilft der klarlack gegen das erneute Erblinden? Das Polieren hilft meist nur kurz weil die UV Schutzschicht flöten geht...
 

gsmfrank

Alter Sack mit neuem Auto
Hilft der klarlack gegen das erneute Erblinden? Das Polieren hilft meist nur kurz weil die UV Schutzschicht flöten geht...
Mal grundsätzlich zum Thema.
Es ist schlichtweg verboten.

"Jede Veränderung an den Scheinwerfern und anderen mit E-Nummern versehenen Kfz-Bauteilen führt automatisch zum Erlöschen der Bauartgenehmigung – zunächst des Bauteils und mit ihm auch des gesamten Fahrzeugs. Auch dann, wenn Sie Ihre Scheinwerfer mit Klarlack lackieren.
Es ist dabei unerheblich, ob Sie die Scheinwerfer schwarz lackieren, von innen oder außen mit Klarlack versehen, auch um sie vor neuen Schäden zu bewahren:
Die eingebauten Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verändert werden, in welcher Form auch immer, sonst verlieren sie die Zulassung."

LACKKIEREN
POLIEREN

Die Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen.
Mein Fahrzeug wird in der Personenbeförderung eingesetzt.
Da lasse ich mich auf solchen Quatsch nicht ein.
Wie schon zu @lernfabrik gesagt, ich bin kein Anfänger
 
Zuletzt bearbeitet:

lernfabrik

Well-Known Member
@gsmfrank
Grundsätzlich verboten ist es nicht.
Denn dein Link zum Lackieren besagt im - deinem Zitat folgenden- Absatz:

"Eine Ausnahme kann dann gegeben sein, wenn Sie Schein- und/oder Rückleuten mit Klarlack lackieren, um deren Funktion zu verbessern. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Veränderungen beim TÜV vorgeführt und abgesegnet werden. Es ist also stets angeraten, vor jeder Veränderung Rücksprache mit den Experten zu halten, inwiefern die Abnahme wahrscheinlich ist."

Diese Diskussion würde hier aber zu weit führen.

Vielleicht hätte ich mal besser von Versiegelung statt Klarlack gesprochen.

Ich hatte unsere Scheinwerfer in einem Fachbetrieb professionell aufbereiten lassen. Inwieweit deren Verfahren vom TÜV anerkannt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ob's erlaubt oder verboten war, was wir gemacht haben? Keine Ahnung.
Das Auto ging danach noch 3 mal durch den TÜV.
Ob das dem oben genannten "Absegnen des TÜV" entspricht? Keine Ahnung.

@Skyfire

Die Scheinwerfer waren nach der Aufbereitung wie neu. Nach 5 Jahren sahen sie immer noch wie neu aus.
 

kadett 1

Well-Known Member
Kann sein. Ich glaube aber eher, dass zuviel Staub und Dreck im Zwischenraum von Anker und Magnetspulen ist, die den Drehmoment erschweren. Wie auch immer. Ich kann mir vorstellen, dass in orange zu mähen auch viel mehr Spaß macht als in hässlichem CMI-grün. ;)
Ist mit Sicherheit der Kondensator . Kann man einfach auch einfach testen. Eventuell einfach mal einen ähnlichen z. B 16er läuft m.m 14 oder 18
 

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