@gsmfrank
Grundsätzlich verboten ist es nicht.
Denn dein Link zum Lackieren besagt im - deinem Zitat folgenden- Absatz:
"Eine Ausnahme kann dann gegeben sein, wenn Sie Schein- und/oder Rückleuten mit Klarlack lackieren, um deren Funktion zu verbessern. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Veränderungen beim TÜV vorgeführt und abgesegnet werden. Es ist also stets angeraten, vor jeder Veränderung Rücksprache mit den Experten zu halten, inwiefern die Abnahme wahrscheinlich ist."
Diese Diskussion würde hier aber zu weit führen.
Vielleicht hätte ich mal besser von Versiegelung statt Klarlack gesprochen.
Ich hatte unsere Scheinwerfer in einem Fachbetrieb professionell aufbereiten lassen. Inwieweit deren Verfahren vom TÜV anerkannt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ob's erlaubt oder verboten war, was wir gemacht haben? Keine Ahnung.
Das Auto ging danach noch 3 mal durch den TÜV.
Ob das dem oben genannten "Absegnen des TÜV" entspricht? Keine Ahnung.
@Skyfire
Die Scheinwerfer waren nach der Aufbereitung wie neu. Nach 5 Jahren sahen sie immer noch wie neu aus.