Da stellt sich halt für mich die Frage, ob die Lieferung vom Unternehmer an den deutschen Weiterversender schon als eigenes Rechtsgeschäft gilt. Meiner Meinung nach nicht.
Aber ist müssig drüber zu diskutieren..
Nein, nein!
Du vermischt gerade 2 Dinge.
1. Du bestellst in China und es wird über GB (oder NL oder wo auch immer) nach D importiert.
Hier ist der, der die Sachen bestellt hat, klar der Importeur.
Alles andere ist nur die Lieferung durch einen Dritten.
2. Du bestellst aus einem europäischen Lager.
Die Sachen wurden nicht explizit für den Besteller importiert, sondern pauschal durch den Lieferanten.
Hier ist also der Lieferant für das Entrichten der EUSt verantwortlich.