Nahe dem Zollamt, das nun anscheinend für den Bereich meiner Eltern zuständig ist, statt unserem, wie man uns dort sagte, habe ich leider niemanden, der das abholen könnte. Bei unserem Zollamt wäre das alles überhaupt gar kein Thema.
Hast Du dort mal angerufen?
Bezüglich der Öffnung gibt es noch eine Option.
Wenn jeder Artikel den Warenwert der EUSt. einzeln unterschreitet - man aber eben die "gefühlten 1 Mio Bestellungen hat", dann kann der Zoll auch alle Einzel-Werte summieren.
Ich würde beim ZA mal anrufen und fragen, wo das Problem liegt.
Dann würde ich fragen, was eine Weiterleitung zu meinem ZA kostet (Vorsicht, Falle! Ein "absichtliches Verschleiern des Empfängers" kann als "mutwillige Steuer-Verkürzung" ausgelegt werden. Also hier überlegen, was man dem Beamten sagt.)
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit der "Vernichtung" - das könnte unter Umständen die kostengünstigste Variante sein - je nach Warenwert.[DOUBLEPOST=1454854633,1454854473][/DOUBLEPOST]
Kann man eigentlich auch "selbst" verzollen? Also dem Zollamt den Warenwert nachweisen (Zahlungsbeleg) und sie senden es dann weiter an den Empfänger? Ich habe mal gehört, das geht sogar auch, wenn Kosten zur Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Man bekäme dann eine Rechnung mit den Kosten, die man dann per Überweisung begleicht und nach Geldeingang wird die Ware dann an den Empfänger weitergeleitet. Das müsste ja dann erst Recht auch gehen, wenn gar nicht erst zusätzliche Kosten anfallen, oder ???
Ja, das habe ich vor etwa 10 Jahren schon selbst so gemacht - aber dazu sind sie (wenn ich mich richtig erinnere nicht verpflichtet.)
Andererseits lag eine (sauber deklarierte Bestellung) auch mal in Leipzig - und ich wohne in Rheinland Pfalz. nach einigen Telefonaten und Mails ging die Ware dann ganz normal an mich weiter. (Und das war im Juni 2015)