Honks und eBay Kleinanzeigen ;)

Rumpelstilzchen

Well-Known Member
Außerdem geht es mir bei normaler Paypal Zahlung ziemlich gegen den Strich, dass man indirekt ein Rückgaberecht einräumt. Der Käufer macht einfach einen Fall auf, dass der Artikel nicht wie beschrieben ist und Paypal gewährt ihm mehr oder weniger direkt, dass der Verkäufer den Artikel zurücknehmen muss. Selbst bei einem Privatverkauf, bei dem die Rücknahme ausgeschlossen wurde.
Absolut 100% zustimm :)
Weil das leider mittlerweile gängige Praxis ist. Und es verliert eigentlich IMMER der Verkäufer bei einem solchen Fall.
 

Ora

®
Und es verliert eigentlich IMMER der Verkäufer
Selbst erlebt, denn der Käufer gibt meistens einen Grund an, der in Wahrheit nicht stimmt.
Eine eigene Zahlung bei PP ist nicht stornierbar, es sei denn, das Empfänger Konto gibt es nicht.
Also habe ich mit PPF&F noch nie Probleme bekommen, zumal solche Käufer keine "Problem"- Käufer sind und meisten vorher einige Dialoge stattfinden, die gegenseitiges Vertauen aufbauen.
 

woelffin

User des Jahres
Paypal für Freunde ist auch ziemlich unsicher als Verkäufer. Zum einen kann man das Geld zurückholen, indem ein unberechtigter Kontozugriff gemeldet wird, z.B. ein gehackter Paypal Account. Zum anderen kann auch einfach die Lastschrift oder Kreditkartenzahlung zurückgebucht werden. Bei einer normalen Paypal Zahlung merkt der Verkäufer davon nichts und Paypal regelt das mit dem Käufer, z.B. durch Mahnung. Wenn bei Paypal für Freunde die Lastschrift platzt, weil das Konto nicht gedeckt ist oder die Lastschrift zurückgebucht wird, geht das Geld direkt vom Paypal Account des Empfängers zurück.

Außerdem geht es mir bei normaler Paypal Zahlung ziemlich gegen den Strich, dass man indirekt ein Rückgaberecht einräumt. Der Käufer macht einfach einen Fall auf, dass der Artikel nicht wie beschrieben ist und Paypal gewährt ihm mehr oder weniger direkt, dass der Verkäufer den Artikel zurücknehmen muss. Selbst bei einem Privatverkauf, bei dem die Rücknahme ausgeschlossen wurde.
Nope eben das geht bei fuf nicht
 

Klausl13

Well-Known Member
Wenn ich Paypal benutze, setze ich ausserdem möglicherweise meine persönlichen Konditionen ausser Kraft.
Ich mache am Postamt Fotos von hinten und von vorne, das hab ich mir von Logoix abgeschaut ( so konnte ich der österr.Post nachweisen, daß sie das Paket beschädigt hatte ) und ich verlange ein Video von der Öffnung des Pakets .
Ich will nicht wissen wie oft die Leute behaupten, sie hätten was anderes bekommen als ausgemacht.

Leider sind diese Maßnahmen notwendig, vielen lüge, betrügen und sehen nur ihren Vorteil.

Noch zu meiner Sache : Mohammad hat mir heute geschrieben, warum der das Paket noch immer nicht hat.
Ich hätte ihm sagen müssen, daß der Versand 1 Woche dauert.
Nicht nur, daß ich ihm mitgeteilt habe, daß ich die Lieferzeit der Post nicht einschätzen kann, auch sollte Mohammad die Arbeitszeiten der Post und v.a die Feiertage in den christlichen Ländern studieren.
Morgen ist der 3.Versandtag, das ist im Rahmen, wenn er es denn wirklich morgen bekommt.
 

Rumpelstilzchen

Well-Known Member
und ich verlange ein Video von der Öffnung des Pakets
Auf Basis welcher Rechtslage verlangst du das?
Verlangen wirst du das nicht können.
Das einzig entscheidende ist der Beweißweg. Und wenn der Käufer belegen kann das es bereits defekt war, egal wie auch immer, bringt selbst das Video nix.
Aber das du ihm das vorschreiben kannst um nicht reklamieren zu können wäre mir neu?
 

Nurnai

Just me
Ich drucke bei normalem PP immer die Anzeige aus, mache ein Video vom eingeschalteten Handy und dem Einpacken. Dann noch ein letztes Foto bei der Post und hofffe das es reicht.
 

Klausl13

Well-Known Member
Ich brauche keine Rechtsgrundlage, und verlangen kann ich ja viel, bis jetzt ist es gut gegangen.
Was soll mir schon passieren, wenn das Ding nicht geht- das sind meine geringsten Bedenken.
Ich bin Privatverkäufer mit allem balablabla in der Anzeige.

Wieviel schöner und angenehmer wäre die Welt, würden sich alle ein bisserl mehr an alle Rechtslagen halten.
 

Tobee

Born to buy from China
Schlimm was man heute alles machen muss/sollte nur um was zu verkaufen. Gibt es wirklich so viele Ripper da draußen oder ist das nur gefühlt? Aber PP nutze ich auch nur als Käufer.
 

muckefug1

Member
Gewährleistung, Rücknahme und Umtausch
2.1 Mängelansprüche (Gewährleistung)
Die gesetzlichen Mängelansprüche werden oft immer noch trotz des seit dem 01.01.2002 geltenden neuen Schuldrechts fälschlich Gewährleistungsansprüche genannt. Das neue Recht kennt aber keine Gewährleistung mehr, sondern gibt dem Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche. Hiernach kann der Käufer

  • Nacherfüllung verlangen,
  • bei wesentlichen Mängeln nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung (zwei Versuche) oder, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, vom Vertrag zurücktreten,
  • oder nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung den Kaufpreis mindern,
  • bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Mängelansprüche verjähren in der Regel gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren nach der Lieferung, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Dann verjähren die Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist grundsätzlich erst in drei Jahren nach Kenntnis des Mangel spätestens aber in 10 Jahren ab Entstehung des Mangels.
 

Tob8i

Active Member
Nope eben das geht bei fuf nicht
Doch, das funktioniert genau so, wie ich es beschrieben habe bei Paypal für Freunde. Wenn eine Zahlung als unberechtigter Kontozugriff gemeldet wird, ist man bei keiner Paypal Zahlungsweise sicher. Und die zurückgezogene Lastschrift ist ein Risiko, das es nur bei Zahlung mit Paypal für Freunde gibt.

"Dies ist ein Privat Angebot im Sinne §156 BGB. (Nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 des BGB genießt der Käufer kein Rücktrittsrecht und erkennt diese Klausel mit Kauf an. Mit dem Kauf, gelten alle Mängel, auch nicht aufgelistete als akzeptiert.)"
Klar und unmissverständlich und sollte in der Anzeige stehen.
Das funktioniert so nicht. Man kann nicht nicht aufgelistete Mängel ausschließen. Deshalb den Artikel immer möglichst genau beschreiben, sonst muss man auch bei einem Privatverkauf den Mangel beheben bzw. den Artikel zurücknehmen. Sonst könnte man ja auch defekte Artikel privat verkaufen und verschweigen, dass ein Defekt vorliegt.
 

Ora

®
Das funktioniert so nicht. Man kann nicht nicht aufgelistete Mängel ausschließen. Deshalb den Artikel immer möglichst genau beschreiben
Genau beschreiben schon. das ist klar. Mängel arglistig Verschweigen soll man natürlich nicht. Der Rest geht aber tatsächlich so:
"Dies ist ein Privat /Angebot im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Käufer nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Käufer erkennt diese Klausel mit Kauf an. Mit dem Kauf, gelten alle Mängel, auch nicht aufgelistete als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor dem Kauf. Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der mit dem Kauf erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und/oder Reklamation verzichten. Der Artikel wird als gebrauchter Gegenstand hier veräußert! Für eventuelle Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen! Bieten/kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind."
Diese Ausführlichkeit verschreckt aber mit Sicherheit 95% der Käufer :)
 
S

Skyfire

Guest
Ich hab ein Note 4 verkauft und beim Hermesshop auf der Theke ein Videobweis gemacht das die Funktion, IMEI und Übergabe zeigt. Natürlich ohne Unterbrechung ;)
 

ender24

Well-Known Member
dieser thread hier (und das Äquivalent bei mydealz, der thread dort ist auch irre amüsant) verstärken mich sowieso schon in meiner bisherigen Vorgehensweise:
ebay kleinanzeigen ist tatsächlich für mich eine Art Online Flohmarkt, wo ich nur kaufe, wenn ich es reichweitenmässig persönlich zum Verkäufer schaffe, und Produkt gegen Cash einfach eintauschen kann. (ich würde ja auch nichts auf einen offline Flohmarkt am Stand etwas kaufen, und dann zum Verkäufer sagen, ich paypale dir spater, und du schickst mir das teil später)
nix mit online Zahlungen jeglicher Form, und nix, ohne das Teil mit eigenen Augen gesehen und in den Händen gehalten zu haben.

und wie woanders schon von mir gesagt, bei allen teilen, die nicht mit Smartphones oder so zu tun haben, lüpt das ja auch gut.
(wobei, neben einer Grosstadt wie Düsseldorf zu wohnen, macht es sowohl auf Käufer wie Verkäufer Seite natürlich einfacher in Sachen Gebrauchtkauf. In Hintertupfingen funktioniert das mit Angebot und Nachfrage vermutlich schlechter...)
 

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