Ich habe gestern die offizielle Mitteilung des Hauptzollamtes Duisburg vom 09.08.2016 gem. Art. 17 Abs. 1 VO EU Nr. 608/2013 erhalten. (Formblatt 0382)
Es besteht der Verdacht, dass das Mobiltelefon Elephone P9000 mit 3G/4G Standard ein Patentrecht verletzt. (Punkt 6)
Im Aktenzeichen steht als Gegner "Sisvel". Es heisst unter Punkt 7 :
"Die Überlassung der o.g. Waren wird ausgesetzt bzw. die Waren werden zurückgehalten, da ein stattgebender Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden vorliegt. (Entscheidung). Der Inhaber der Entscheidung wird über den Verdacht der Rechtsverletzung unterrichtet."
Sisvel hat nun 10 Arbeitstage nach Zugang dieser Mitteilung Zeit zu bestätigen, dass die Waren nach seiner Überzeugung rechtsverletzend sind und muss die Zustimmung zur Vernichtung geben.
Wenn ich nicht innerhalb dieser Frist reagiere und Sisvel bestätigt die obigen zwei Voraussetzungen wird das Elephone P9000 unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.
Wenn ich der Vernichtung jedoch widerspreche, wird Sisvel zur Klageerhebung aufgefordert. Das könnte ggf. erhebliche Kosten nach sich ziehen.
Kann mir einer mal erklären was das alles soll