Zollabfertigungsprobleme (CE-Zeichen u.a) bei Einzelimport

Antiheld

Well-Known Member
Keine Sorge, ich hab mich beruhigt ;)
Das Problem bleibt aber, dass bestimmte Themen seitens einzelner "Kampfer" hier nicht "erlaubt" sind. Die Frage wäre, wie damit umgegangen werden kann. Lässt man einzelne so dominieren? Die genervten Reaktionen der anderen haben ja ihre Ursachen.
 

gsmfrank

Alter Sack
@gsmfrank: du fordert in einem Satz die Schließung des Thread und dann wieder doch nicht? Troll oder Drogen?
Habe nicht die Schließung gefordert. Keine Ahnung wie Du darauf kommst.
Schließungsbegehren geht von @Sotair und Dir aus.
Meine Empfehlung an euch zwei war den Thread zu ignorieren.
Bitte richtig lesen oder wie war das mit den Drogen? :see_stars:

Erbarmt sich bitte einer der Admins und sargt diesen unsäglichen Rumlamentier-, Laber-, etc.-Thread bitte endlich ein?
Der Thread hier kann wirklich geschlossen werden.
Warum bitte?
Forum heißt hier "Small Talk"
Also lesen und/oder ignorieren.
Anhang anzeigen 100805
Sich dauerhaft auszuklinken wäre auch noch eine Möglichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

esverkehrt

Guest
Weil ich das hier schon mehrmals im Forum geschrieben habe. Ich habe auch Fotos gepostet, in denen ich das nachgewiesen habe. Das gilt besonders für den Fakt, dass die Kennzeichnung eines P9000 nicht besser oder schlechter als bei anderen Geräten ist und dem Fakt, dass es verschiedene Entscheidungen gab.
Was deine Schlussfolgerung aber nicht korrekter macht.

Jedes Mal, wenn die Diskussion darauf hin inhaltlicher wurde, hat unser Apple-PRler die Diskussion mit seinen Sticheleien und seinem FUD zerstört und du bist ihm dann immer gern zur Seite gesprungen. Ich habe sogar in einigen älteren Threads gesehen, wie hier einige Leute regelrecht aus dem Forum gemobbt wurden.
Was ist los bei euch? Ist das ein Job?
a) Finde ich die Sprüche zwar nicht immer lustig, aber sachlich überwiegend zutreffend.
b) Du klingst wie jemand, der seinerzeit aus dem Forum verschwunden ist, und du hast dich kurz danach angemeldet. Seine Argumentation war völlig daneben und bestand mehr aus persönlichen Angriffen.
c) Mit mir ist nichts 'los', ihr solltet mal die eigenen Reaktionen auf Argumente überprüfen. Ich melde mich entsprechend meiner Meinung bei verschiedenen Leuten, es wird offenbar nur nicht von dir (und anderen) goutiert. Genauso wie mein Geschreibsel hier keinerlei Effekt auf eure festgefügte Meinung haben wird.

PS: der von dir zitierte Kommentar stellt eine Vermutung dar

PPS: eine andere Vermutung hängt mit dem Importweg zusammen, aber Vermutungen reichen mir nun mal nicht, ich möchte mich hier mit Leuten über Erfahrungen austauschen, ohne ständig angegangen zu werden.
Tut ja keiner, aber die Äußerungen bleiben halt falsch. Als letzter freundlicher Hinweis zur Sache, es gibt einen Unterschied bei Einzelimporten durch Privatpersonen, und den Importen eines (Groß)händlers bzw. Distributors.
 

Antiheld

Well-Known Member
a) es mag sein, dass du dieselbe Meinung hast. Da hat ja niemand was dagegen und darunmm geht es auch nicht. Es geht darum, dass seitens Ausgelebt permanent gestrichelt und provoziert wird, das versucht wird, bestimmte Diskussionen nicht zuzulassen. Du bist nicht Opfer solcher Sticheleien.

b) keine Sorge, ich kann sehr gut zu meinen Meinungen stehen. Ich muss nicht meinen Nick wechseln, etc. Vor einen Jahr war ich auf das Thema Chinaphones noch gar nicht so aufmerksam. Als ich mir mal alte Threads durchgelesen hatte, habe ich immer wieder dasselbe Muster gesehen. Es haben sich hier schon einige Leute verabschiedet, nachdem sie so angegangen wurden.

c) siehe a) - du bist ja nicht Opfer dieser Sticheleien, du bist dem ja eher beigesprungen.

PPS) Genau um diese Dinge zu klären, wünsche ich mir inhaltliches Diskutieren, ein Zusammentragen von Informationen, Erfahrungen und Theorien. So kommt man vielleicht auch weiter. Vielleicht kann man bestimmten Hinterhoffirmen aus Shenzhen so auch ein paar konkrete Ratschläge geben, anstatt dieses "ihr seid ja doof".
Genau das wurde ja leider immer wieder verhindert.Und das meist von einer einzelnen Person, die ja zugibt, noch nie Elephone in der Hand gehalten zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ausgelebt

Outfluencer
Wenn ein iPhone Clone durch den Zoll rutscht, weil der Zoll viele aber nicht alle Elektronik Sendungen aus Fernost kontrollieren kann, dann erhält es der Käufer auch, weil es einfach nur durch "Glück" nicht kontrolliert wurde!
Das sind jedoch unterschiedliche Prozesse. Ein Klon, egal von welchem Hersteller, kann auch ausgeliefert werden falls er kontrolliert wird. Hier obliegt das Tätig werden des Markenrechtsinhabers. Wie von @schafxp2015 z.B. gepostet - der Markenrechtsinhaber stellt einen Antrag beim Zoll. Anders ist es bei falscher/fehlender/oder was auch immer CE-Kennzeichnung hier hat der Importeur oder Exporteur keinen Einfluss auf das Rückhalten/Vernichten der Ware. Hier gibt es nur die Möglichkeit rutscht durch oder rutscht eben nicht durch oder - ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen man erwischt vielleicht einen Zöllner der ein Auge zudrückt oder keine Lust hat sich damit zu beschäftigen oder was auch immer. Anders als fälschlicherweise aufgetaucht obliegt die eigentliche Entscheidung darüber ob ein Gerät die Anforderungen zur Einfuhr erfüllt oder nicht, nicht dem Zollbeamten sondern der Bundesnetzagentur.

Das P9000 ist natürlich CE zertifiziert...
Mann kann es bei der Deutschen Zertifizierungsstelle checken.
Normalerweise sollte das CE zeichen am Back Cover kleben,
Das P9000 ist CE、RoHS、WEEE、 zertifiziert.
Das hört sich erstmal gut an, ist allerdings auch nur eine Ausschmückung, ohne RoHS(Stoffverbote), und WEEE(Richtlinie zur Entsorgung von Elektrogeräten) würde das Gerät gar kein CE-Kennzeichen erhalten und dürfte nicht eingeführt werden.

Hier die relevanten Absätze der Niederspannungsrichtlinien, zitiert(natürlich sind das nicht die alleinigen Vorschriften die anzuwenden sind.)
Pflichten der Hersteller
(1) Die Hersteller stellen sicher, dass ihre elektrischen Betriebsmittel, die sie in Verkehr bringen, im Einklang mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 und Anhang I entworfen und hergestellt wurden.

(2) Die Hersteller erstellen die technischen Unterlagen nach Anhang III und führen das Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang III durch oder lassen es durchführen. Wurde mit dem Konformitätsbewertungsverfahren nach Unterabsatz 1 nachgewiesen, dass ein elektrisches Betriebsmittel den Sicherheitszielen nach Artikel 3 und Anhang I entspricht, stellen die Hersteller eine EU-Konformitätserklärung aus und bringen die CE-Kennzeichnung an.

(3) Die Hersteller bewahren die in Anhang III genannten technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des elektrischen Betriebsmittels auf.

(4) Die Hersteller gewährleisten durch geeignete Verfahren, dass bei Serienfertigung stets Konformität mit dieser Richtlinie sichergestellt ist. Änderungen am Entwurf des Produkts oder an seinen Merkmalen sowie Änderungen der in Artikel 12 genannten harmonisierten Normen, der in den Artikeln 13 und 14 genannten internationalen oder nationalen Normen oder anderer technischer Spezifikationen, auf die bei Erklärung der Konformität eines elektrischen Betriebsmittels verwiesen wird, werden angemessen berücksichtigt. Die Hersteller nehmen, falls dies angesichts der von einem elektrischen Betriebsmittel ausgehenden Risiken als angemessen betrachtet wird, zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucher Stichprobenprüfungen von auf dem Markt bereitgestellten elektrischen Betriebsmitteln vor, untersuchen die, und führen erforderlichenfalls ein Verzeichnis der, Beschwerden hinsichtlich nichtkonformer elektrischer Betriebsmittel und Rückrufe von elektrischen Betriebsmitteln und halten die Händler über diese Überwachung auf dem Laufenden.

(5) Die Hersteller gewährleisten, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten elektrischen Betriebsmittel eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation tragen, oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des jeweiligen elektrischen Betriebsmittels nicht möglich ist, dass die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in den dem elektrischen Betriebsmittel beigefügten Unterlagen angegeben werden.

(6) Die Hersteller geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und die Postanschrift, unter der sie erreicht werden können, auf dem elektrischen Betriebsmittel selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den dem elektrischen Betriebsmittel beigefügten Unterlagen an. Die Anschrift bezieht sich auf eine zentrale Anlaufstelle, bei der der Hersteller erreicht werden kann. Die Kontaktdaten sind in einer Sprache anzugeben, die von den Endnutzern und den Marktüberwachungsbehörden leicht verstanden werden kann.

(7) Die Hersteller gewährleisten, dass dem elektrischen Betriebsmittel eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen beigefügt sind, die in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Sprache, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern leicht verstanden werden kann, verfasst sind. Diese Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen sowie alle Kennzeichnungen müssen klar, verständlich und deutlich sein. 29.3.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 96/361 DE

(8) Hersteller, die der Auffassung sind oder Grund zu der Annahme haben, dass ein von ihnen in Verkehr gebrachtes elektrisches Betriebsmittel nicht den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht, ergreifen unverzüglich die Korrekturmaß nahmen, die erforderlich sind, um die Konformität dieses elektrischen Betriebsmittels herzustellen oder es gegebenenfalls zurückzunehmen oder zurückzurufen. Außerdem unterrichten die Hersteller, wenn mit dem elektrischen Betriebsmittel Risiken verbunden sind, unverzüglich die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen sie das elektrische Betriebsmittel auf dem Markt bereitgestellt haben, darüber und machen dabei ausführliche Angaben, insbesondere über die Nichtkonformität und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

(9) Die Hersteller stellen der zuständigen nationalen Behörde auf deren begründetes Verlangen alle Informationen und Unterlagen, die für den Nachweis der Konformität des elektrischen Betriebsmittels mit dieser Richtlinie erforderlich sind, in Papierform oder auf elektronischem Wege in einer Sprache zur Verfügung, die von dieser zuständigen nationalen Behörde leicht verstanden werden kann. Sie kooperieren mit dieser Behörde auf deren Verlangen bei allen Maßnahmen zur Abwendung von Risiken, die mit elektrischen Betriebsmitteln verbunden sind, die sie in Verkehr gebracht haben.

Für mich ist die stumpfe Behauptung, dass Samsung und xy dürfen und Elephone nicht, nicht haltbar. Ich habe in diesem Forum noch bei keinem Hersteller so frequentiert die gleiche Problematik gelesen wie beim P9000 - offensichtlich und das wurde auch schon mehrmals im anderen Thread belegt - fehlen häufig beim P9000 notwendige Unterlagen. Was bei einem Smartphone beiliegen muss und welche Kennzeichnungen anzubringen sind ist klar geregelt und meines Erachtens nach leicht verständlich. Falls es produktionsbedingt nicht möglich ist die CE-Kennzeichnung auf dem Gerät selbst anzubringen gibt es wie bereits beschreiben Möglichkeiten diese anderweitig anzubringen. Wir leben hier allerdings in Deutschland und nicht in China und hier läuft das eben nicht nach dem Motto "dann kleben wir das einfach woanders drauf - wird schon passen." Genau hier liegt meiner Vermutung nach der Knackpunkt, den die anderen Hersteller, ob groß oder klein, offensichtlich gestemmt kriegen. Ein CE-Aufkleber kostet nicht die Welt, klebt(oder noch besser druckt) einen auf die Verpackung auf die Gebrauchsanleitung und auf das Telefon, legt die EG-Konfirmitätserklärung und die Betriebsanleitung bei und es wird wahrscheinlich niemanden mehr interessieren.

Zollbeamte sind Menschen - einer arbeitet vielleicht einfach korrekter und oder sorgfältiger als der Andere, ein anderer Zöllner drückt vielleicht ein Auge zu - das kann man aber nicht automatisch auf den Hersteller reflektieren. Natürlich erhält ein Nutzer sein Telefon und ein anderer Nutzer nicht - das ist allerdings nicht die Schuld der Bundesnetzagentur sondern die Schuld des Herstellers. Ich kann mir auch durchaus vorstellen, dass durch die wachsende Nachfrage und den steigenden Import an unbekannten oder nicht für diesen Markt konzipierten Geräten auch die Kontrollen steigen. Vor 5 Jahren sind auch gefühlt noch viel mehr Smartphones einfach so durchgerutscht und wurden nicht besteuert.

http://www.chinamobiles.org/attachments/dsc02883-jpg.22058/

Hier ein kleines Beispiel von einem Handy von vor 4 Jahren welches ich auch besaß - alles auf chinesisch, keine Konfirmitätserklärung soweit ich mich zurück erinnere nirgendwo ein CE-Zeichen. Wie oben gesagt, gehe ich einfach davon aus, dass mit steigenden Importen einfach strikter kontrolliert wird. Der Colonel kann bestimmt auch noch ein Lied davon singen, was hier für Smartphones importiert wurden die normalerweise direkt hätten entsorgt werden müssen..
 
Zuletzt bearbeitet:

Elephone

Active Member
Sponsoren
Das sind jedoch unterschiedliche Prozesse. Ein Klon, egal von welchem Hersteller, kann auch ausgeliefert werden falls er kontrolliert wird. Hier obliegt das Tätig werden des Markenrechtsinhabers. Wie von @schafxp2015 z.B. gepostet - der Markenrechtsinhaber stellt einen Antrag beim Zoll. Anders ist es bei falscher/fehlender/oder was auch immer CE-Kennzeichnung hier hat der Importeur oder Exporteur keinen Einfluss auf das Rückhalten/Vernichten der Ware. Hier gibt es nur die Möglichkeit rutscht durch oder rutscht eben nicht durch oder - ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen man erwischt vielleicht einen Zöllner der ein Auge zudrückt oder keine Lust hat sich damit zu beschäftigen oder was auch immer. Anders als fälschlicherweise aufgetaucht obliegt die eigentliche Entscheidung darüber ob ein Gerät die Anforderungen zur Einfuhr erfüllt oder nicht, nicht dem Zollbeamten sondern der Bundesnetzagentur.



Das hört sich erstmal gut an, ist allerdings auch nur eine Ausschmückung, ohne RoHS(Stoffverbote), und WEEE(Richtlinie zur Entsorgung von Elektrogeräten) würde das Gerät gar kein CE-Kennzeichen erhalten und dürfte nicht eingeführt werden.

Hier die relevanten Absätze der Niederspannungsrichtlinien, zitiert(natürlich sind das nicht die alleinigen Vorschriften die anzuwenden sind.)

Für mich ist die stumpfe Behauptung, dass Samsung und xy dürfen und Elephone nicht, nicht haltbar. Ich habe in diesem Forum noch bei keinem Hersteller so frequentiert die gleiche Problematik gelesen wie beim P9000 - offensichtlich und das wurde auch schon mehrmals im anderen Thread belegt - fehlen häufig beim P9000 notwendige Unterlagen. Was bei einem Smartphone beiliegen muss und welche Kennzeichnungen anzubringen sind ist klar geregelt und meines Erachtens nach leicht verständlich. Falls es produktionsbedingt nicht möglich ist die CE-Kennzeichnung auf dem Gerät selbst anzubringen gibt es wie bereits beschreiben Möglichkeiten diese anderweitig anzubringen. Wir leben hier allerdings in Deutschland und nicht in China und hier läuft das eben nicht nach dem Motto "dann kleben wir das einfach woanders drauf - wird schon passen." Genau hier liegt meiner Vermutung nach der Knackpunkt, den die anderen Hersteller, ob groß oder klein, offensichtlich gestemmt kriegen. Ein CE-Aufkleber kostet nicht die Welt, klebt(oder noch besser druckt) einen auf die Verpackung auf die Gebrauchsanleitung und auf das Telefon, legt die EG-Konfirmitätserklärung und die Betriebsanleitung bei und es wird wahrscheinlich niemanden mehr interessieren.

Zollbeamte sind Menschen - einer arbeitet vielleicht einfach korrekter und oder sorgfältiger als der Andere, ein anderer Zöllner drückt vielleicht ein Auge zu - das kann man aber nicht automatisch auf den Hersteller reflektieren. Natürlich erhält ein Nutzer sein Telefon und ein anderer Nutzer nicht - das ist allerdings nicht die Schuld der Bundesnetzagentur sondern die Schuld des Herstellers. Ich kann mir auch durchaus vorstellen, dass durch die wachsende Nachfrage und den steigenden Import an unbekannten oder nicht für diesen Markt konzipierten Geräten auch die Kontrollen steigen. Vor 5 Jahren sind auch gefühlt noch viel mehr Smartphones einfach so durchgerutscht und wurden nicht besteuert.

http://www.chinamobiles.org/attachments/dsc02883-jpg.22058/

Hier ein kleines Beispiel von einem Handy von vor 4 Jahren welches ich auch besaß - alles auf chinesisch, keine Konfirmitätserklärung soweit ich mich zurück erinnere nirgendwo ein CE-Zeichen. Wie oben gesagt, gehe ich einfach davon aus, dass mit steigenden Importen einfach strikter kontrolliert wird. Der Colonel kann bestimmt auch noch ein Lied davon singen, was hier für Smartphones importiert wurden die normalerweise direkt hätten entsorgt werden müssen..
Ein CE Aufkleber Klebt ja auf der Rückseite des Handys...
Aber um sicher zu stellen dass solche Probleme sich nicht wiederholen, werden wir bei den Neuen Elephones das CE Zeichen nicht einfach aufkleben sonder halt eingravieren oder aufdrucken..
Dein Feedback die CE Zertifizierung auf die Verpackung und auf die Gebrauchsanleitung zu Drucken werden wir beachten.
Danke vielmals für dein Feedback.
 

schafxp2015

Well-Known Member
Mittlerweile liegt die endgültige Entscheidung der Bundesnetzagentur über das Elephone P 9000 vor. Die Behörde hat mich heute früh angerufen.

Sie ließ mitteilen, dass der blosse CE- Aufkleber die Übergabefähigkeit nicht verhindern würde. Das würde sie noch akzeptieren. Da gäbe es Ermessensspielräume in Gesetz.

Was sie nicht akzeptieren kann ist jedoch die fehlende EU-Konformity Erklärung. Ein Zertifikat alleine reicht dazu nicht aus obwohl eigentlich das gleiche drinsteht, da leider das Gesetz formelle Voraussetzungen vorsieht. ("Hereby we declare....).

Grundstücksverkäufe müssen schließlich auch in besonderer Form beurkundet werden.

Das ist ein besondere hochoffizielle Zusicherung und nicht nur eine Information. Darüber kann behördlich nicht hinweggesehen werden, da würde der Mitarbeiter Riesenärger bekommen.

Das Gerät kann aber umgehend übergabefähig gemacht, werden, wenn Elephone HK diese Seite mir faxt oder per pdf zur Verfügung stellt. Dann kann es sofort abgeholt werden.

Man kann also praktisch sagen, dass wenn Elephone den Text vom Cubot auf ihrem Briefpapier abschreibt und bis 30.09 von einem Verantwortlichen unterschreiben lässt, wird das Gerät sofort freigegeben.

Ich finde das schon ein bisschen peinlich und hoffe Elephone HK ist in der Lage dazu.
 
Oben Unten