Zollabfertigungsprobleme (CE-Zeichen u.a) bei Einzelimport

Ausgelebt

Outfluencer
@Joe_User aus deiner Sicht, zumindest wenn sich das in Deutschland abspielt (also von Shimano - Fahrradhändler, bei deinem Beispiel) könnte man Schadensersatzansprüche geltend machen und wahrscheinlich auch durchsetzen. Bei Deutschland-China wird das wahrscheinlich teurer, zeitintensiver und schwieriger. Sowas gab es doch mal zwischen einer kleinen deutschen Firma und IBM + Samsung, da ging es um eine Software für Drucker.

Hier ein langer und ausführlicher Bericht zu Patentsfällen, Patentverwerter werden auch erwähnt. https://www.impulse.de/management/der-grose-krieg-ums-patent/1021737.html

Vielleicht wird da Manchen erstmal bewusst wie wichtig Patente sind und, dass teilweise komplette Existenzen von mehreren Personen an einem Patent hängen.
 
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schafxp2015

Well-Known Member
Sisvel hat ja um die Jahreswende bereits Haier, auch ein chinesischer Ableger mit deutscher Niederlassung vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt, den Vertrieb von UMTS-Mobilfunkgeräten zu unterlassen und hat sogar gewonnen, weil Haier nicht rechtzeitig auf ein FRAND-Patentangebot reagiert hat.
Normalerweise läuft es immer so ab, dass der Hersteller bei standardessentiellen Patenten dem Kläger immer Geld zukommen lassen kann und man schafft die Sache still aus der Welt. Dann kann er seine Produkte wieder ausliefern.
 

Tobee

Born to buy from China
Diesen Link habe ich heute noch gefunden!

http://www.lhr-law.de/magazin/was-passiert-nach-einer-beschlagnahme-durch-den-zoll

In diesem Artikel wird das Thema Haftung behandelt, passt sicher auch dazu!

LG
Quintessenz und Zitat:
"Bei Privatleuten erfolgt die Einfuhr aus dem Ausland grundsätzlich nicht „im geschäftlichen Verkehr“. Daher machen sie sich grundsätzlich nicht strafbar. Wer aber größere Mengen von Fälschungen aus dem Ausland bestellt, handelt oft schon im geschäftlichen Verkehr."
 

DiPi

New Member
Quintessenz und Zitat:
"Bei Privatleuten erfolgt die Einfuhr aus dem Ausland grundsätzlich nicht „im geschäftlichen Verkehr“. Daher machen sie sich grundsätzlich nicht strafbar. Wer aber größere Mengen von Fälschungen aus dem Ausland bestellt, handelt oft schon im geschäftlichen Verkehr."

Neben der Haftung stellt sich auch die Frage, wer denn nun den Schaden hat. Trage ich schon als Kunde die Kosten des Verlustes oder der Versender? Letztlich kann man sich vor der Bestellung informieren, ob ich einen Artikel importieren darf oder nicht. Diese Frage habe ich dort gestellt und warte mal auf die Antwort.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ausgelebt

Outfluencer
Neben der Haftung stellt sich auch die Frage, wer denn nun den Schaden hat. Trage ich schon als Kunde die Kosten des Verlustes oder der Versender? Letztlich kann man sich vor der Bestellung informieren, ob ich einen Artikel importieren darf oder nicht. Diese Frage habe ich dort gestellt und warte mal auf die Antwort.
Mit PayPal solltest du im Falle einer Vernichtung auf der sicheren Seite sein. Hier im Forum gibt es ein paar Berichte über Waren die nicht vom Zoll freigegeben wurden. Ich hatte vor Jahren auch mal einen Clone bestellt und bekam dann ein Schreiben von einer Hamburger-Anwaltskanzlei mit Unterlassungserklärung und sollte einen Betrag überweisen. Habe dann zurückgeschrieben, dass ich nichts bezahle, es sich um einen Kauf zum privaten Nutzen handelt und ich keine Ahnung hatte etc. pp. und habe von denen auch nie wieder etwas gehört.

http://www.chinamobiles.org/threads/iphone-6-klon.41805/page-62#post-579945

Im gleichen Thread habe ich auch über einen Plagiatskauf berichtet bei dem ich nur die 19% auf den Preis zahlen musste. Das funktioniert aber eben nur bei Marken/Produkten für die der Rechteinhaber keinen Antrag beim Zoll gestellt hat. Soweit ich das von dem Zollbeamten verstanden hatte muss für jedes Produkt ein Antrag gestellt werden. Es könnte also passieren, dass vielleicht ein Elephone P6000 durchgeht, ein P9000 aber nicht, selbst wenn beide das Patent nutzen. Das ist allerdings nur Mutmaßung, da ich nicht weiß für welche Produkte Sisvel eine Beschlagnahmung beantragt hat.

Bei dem Fall, bei welchem ich einer Vernichtung zustimmen musste, habe ich mein Geld zurück erhalten.
 
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Tobee

Born to buy from China
Meine laienhafte Meinung: Keine Ware, keine Bezahlung! Ich würde da jetzt garnicht groß rummachen. Versender/PP mitteilen das die Ware nicht erhalten wurde und fertig!
 

osblo

Member
PayPal hat aber seine Bedingungen geändert -wie immer zum Nachteil der Käufer- dass der Verkäufer durch den Nachweis der Versendung aus dem Schneider ist. Und nu???
 

Ausgelebt

Outfluencer
PayPal hat aber seine Bedingungen geändert -wie immer zum Nachteil der Käufer- dass der Verkäufer durch den Nachweis der Versendung aus dem Schneider ist. Und nu???
Wann soll das gewesen sein? Ich hab erst kürzlich noch den Kaufpreis erstattet bekommen weil etwas nicht angekommen ist. Ging allerdings auch nur so um 18€.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 

SnowyNight

Well-Known Member
Die frage ist doch immer noch wie ich sicher sein kann das mein bestelltes gerät diese patente nicht verletzt?

Huawei macht es ja zb sicher nciht die verkaufen ja auch hier..

Die frage ist dann eben wie es mit Xiaomi und LeEco, Meizu ( die ja auch oft eine itnernationale version mal haben) aussieht

LeEco möchte ja dieses jahr auch noch ind ie US und ich denke mal die haben auch die Patente

Das elephone es nicht ganz so eng mit solchen sachen sieht hätte ich mir auch schon vorher denken können


"paypal ändert die bedingungen zum anchteil des käufers?"

das ist mir neu..eigentlich ist der verkäufer immer der..der bei paypal den kurzen zieht

unwissenheit schützt zwar vor strafe nicht aber wenn dir ein händler ein produkt verkauft im glaubend as alles legitim ist und dann zerstört wird weil es patente verletzt glaube ich nicht das dies ein gültiger und abgeschlossener kaufvertrag ist..bekommst sicher dein geld bei paypal zurück
 

osblo

Member
@Ausgelebt

Hier aus den aktuellen AGB:

"Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen.
Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab."


Wenn die aus Kulanz so was doch mal was bezahlen, dann würde ich gemäß den AGB nicht darauf setzen.
 

osblo

Member
Da sagst du was. PayPal kannst du mittlerweise absolut knicken, da ist AliPay wesentlich besser![DOUBLEPOST=1470758321,1470758231][/DOUBLEPOST]UND du kannst bei Ali noch ein Jahr Garantie in Schland dazu buchen zu geringen Kosten!!!
 
E

esverkehrt

Guest
Die frage ist doch immer noch wie ich sicher sein kann das mein bestelltes gerät diese patente nicht verletzt?
Nur, wenn man keine Eigenimporte macht.[DOUBLEPOST=1470758522,1470758417][/DOUBLEPOST]
UND du kannst bei Ali noch ein Jahr Garantie in Schland dazu buchen zu geringen Kosten!!!
Bei einem gerade gekauften Elektroartikel wurde keine Zusatzgarantie angeboten. Ob das vom Händler abhängt? Oder von der Artikelgruppe?
 

thor2001

Well-Known Member
Gutes Beispiel diese Marken ...

Es ist eigentlich trivial, man kümmert sich zunächst nur um die Patente, die im Vertriebsland gültig sind.

Die genannten Firmen produzieren eben nicht für denn EU-Raum, werden aber dennoch (durch Händler/Endverbaucher) eingeführt.

Auch der Zusatz Internationale Version bedeutet nicht zwangsläufig, dass Verwendung/Verkauf im EU-Raum vorgesehen ist.

Die frage ist dann eben wie es mit Xiaomi und LeEco, Meizu ( die ja auch oft eine itnernationale version mal haben) aussieht
 
Zuletzt bearbeitet:

DiPi

New Member
Neben der Haftung stellt sich auch die Frage, wer denn nun den Schaden hat. Trage ich schon als Kunde die Kosten des Verlustes oder der Versender? Letztlich kann man sich vor der Bestellung informieren, ob ich einen Artikel importieren darf oder nicht. Diese Frage habe ich dort gestellt und warte mal auf die Antwort.
Hier die Antwort:

Birgit Rosenbaum II
9. August 2016 um 16:02 · Antworten

Es stellen sich noch einige andere Fragen, z.B. ob die Geräte grundsätzlich zum Verkauf in der EU bestimmt waren. Hiervon gehe ich zunächst aus. Dann kann man durchaus annehmen, dass die gelieferte (und beschlagnahmte) Ware mangelhaft war und sich der Besteller beim Lieferanten schadlos halten kann.
Das ist bei China-Ware natürlich leichter gesagt als getan. Insbesondere bei bereits gezahlter Ware steht der Käufer ohne Geld, ohne Ware, mit einer Abmahnung des Patentinhabers und ggf. sogar mit einem Ermittlungsverfahren da. Ob es möglich ist, die bestehenden Ansprüche gegenüber dem Lieferanten durchzusetzen ist auf tatsächlicher Ebene höchst fraglich.
 

Sotair

Kaffes Nikotides
Die frage ist dann eben wie es mit Xiaomi und LeEco, Meizu ( die ja auch oft eine internationale version mal haben) aussieht
Bei den Geräten mit Qualcomm SoC würde ich mir bezogen auf die Sisvel-Patentansprüche für Wireless (so heißt dort die Patentgruppe) keine großen Sorgen machen, da Qualcomm die ordentlich lizenziert hat. Genau damit konnte ja Xiaomi ja das Import- und Verkaufsverbot in Indien aushebeln. S. mehr dazu hier. Da "kauft" der Hersteller wie Xiaomi die Sublizensierung mit der Komponente. Das Problem dürften eher Mediatek-Geräte haben, sollte Mediatek keine entsprechenden Lizenzen von Sisvel erworben haben und sich Hersteller wie Umi, Ele etc. nicht selbst darum gekümmert haben. @monstermania hat das weiter vorne schon auf den Punkt gebracht.
Allerdings bleibt das alles Gestochere im Nebel bezogen auf den Kauf / Import von Smartphones. Keiner hat ne Liste der aktuell betroffenen Geräte und ich vermute mal, das man selbst bei einem Direktkontakt mit Sisvel Germany in Stuttgart keine solche Liste erhält.
Und die Händler haben per se ja auch kaum Möglichkeiten ihren Lieferanten gegenüber, höchstens die Chance, sich per Vertrag im Vorfeld vom Hersteller / Lieferanten schadensfrei für solche Fälle gestellt zu haben und bei erlittenem Schaden nun entsprechend Ersatz einzufordern/klagen. Derweil sind die Geräte / Warenwert vernichtet, die Kunden vergrault ... Alles ganz unabhängig von der Frage, ob es nicht völlig rechtens ist, einen unlauteren Wettbewerbsvorteil so auszuschalten, trifft es die Hersteller, die letztlich dafür verantwortlich sind, als letzte. Und die Endkunden dummerweise als erste.
 
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