Ich finde diese ganze Diskussion hier wirklich extrem amüsant
Alle drehen sich im Kreis, eine Handvoll Nichtjuristen stellen die wildesten Spekulationen an und im Endeffekt muß man doch das hinnehmen, was der Zoll oder die BNetzA entscheidet
Aber lustig ist das alles auf jeden Fall
Ich hätte auch noch einen Vorschlag, den wir mal genauer diskutieren sollten (Scherz!):
Angenommen Elephone hat die deutschen Bedienungsanleitungen im Nachhinein an die Shops verteilt mit dem Auftrag, diese den Verpackungen für den deutschen Markt beizulegen. Macht das die Shops zu deren Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen? Dürfen Hersteller überhaupt Gehilfen einsetzen um ihrer Pflicht der Konformität ihrer Produkte nachzukommen?
Es gibt ja noch sooooo viele Fragen, die wir noch nicht versucht haben zu erläutern
Ihr seht schon, ich habe meine Spaß und wenn das ganze Thema nicht so traurig (für alle, die ihre Handys nicht erhalten) wäre, ich könnte ne Menge lachen