P9000 Versandspaß

flamenKo

r0ckZ-Ch1N4
Letzendlich hält sich die BNA auch an die EU-Richtlinien. Hier sollte auch etwas beachtet werden:

Importers
When importing from non-EU countries, importers must check that products fulfil all EU safety, health and environmental protection requirements before placing them on the market. The importer has to verify that:

  • the manufacturer outside the EU has taken the necessary steps to allow the product to be placed on the EU market;
  • the necessary documentation such as the EU Declaration of Conformity and the technical documentation is available upon request;
  • contact with the manufacturer is possible at any time.
Quelle: http://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking/importers-distributors/index_en.htm

Wir als Consumer sind ja dann der Importeur des Smartphones. Die EU-Richtlinie schreibt NICHT vor, in welcher Sprache eine "Anleitung" vorliegen muss. Dies liegt dann wohl eher im Ermessen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates.

Die Bundesnetzagentur beschreibt ihren Teil so:

Produkte, die für den europäischen Markt vorgesehen sind und dort betrieben werden sollen, müssen zwingend mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Diese Kennzeichnung muss außerdem auf der Verpackung und in den Begleitunterlagen vorhanden sein.

Bei FTEG-relevanten Produkten wie z.B. Handys, Funkanlagen etc. muss dem Produkt zusätzlich eine Konformitätserklärung beiliegen. Bei solchen Produkten müssen die Begleitunterlagen sowie Hinweise zum bestimmungsgemäßen und sicheren Betrieb in der jeweiligen Landessprache (z.B. deutsch) beiliegen.
Quelle: http://www.ebay.de/gds/Importe-von-elektrischen-Produkten-aus-Drittstaaten-/10000000015017209/g.html
Ist die offizielle "Mein eBay-Seite" vom BNA.

Die BNA gibt hier NICHT vor, wie die CE-Kennzeichnung angebracht werden muss oder ähnliches.

Zum Thema Samsung Galaxy S4 mini:
Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung nach dem EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Zahlreiche Produkte, die in Deutschland bzw. in der EU gehandelt werden, besitzen eine solche Kennzeichnung nicht. Dies gilt z.B. für viele Produkte, welche der deutsche Händler bei einem gewerblichen Vorverkäufer oder einem Hersteller aus asiatischen Ländern bezogen hat.
Und weiter heißt es:
Häufig steht auch der Vorwurf im Raum, dass auf der Verpackung und in der Bedienungsanleitung der Geräte keine hinreichenden Angaben gemacht werden, in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Gerät zur Verwendung bestimmt ist.

Die vorgeworfene Handlung erfüllt in vielen Fällen den Tatbestand von § 10 FTEG.
In der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 der EU heißt es zur "Anbringung" einer CE-Kennzeichnung:
Artikel 30

Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

(1) Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden.

(2) Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32008R0765

Somit kann ein EU-Mitgliedsstaat im nationalen Recht die Anbringung der CE-Kennzeichnung noch explitzit durch Gesetze o.ä. einschränken oder wie auch immer. Hier schreibt das EU-Recht nur die Allgemeine Anbringung der CE-Kennzeichnung vor, der Rest obligt dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat.

Soooooooooooo und nun, viel Spaß beim weiter diskutieren und (jura-)fachsimpeln!
 

Unbroken

salty
Ja lol noch weitere 10 Seiten Meinungen u Fachsimpelei......

Dumm nur, dass Alle sich der Entscheidung der BNA beugen müssen! :p Egal wieviel man doch mehr weiss als die...
 
A

altmann

Guest
Ok, dann aber bitte nicht behaupten, dass Elephone daran schuld wäre. Wenn sie eine deutsche Anleitung dabei haben und CE-konforn sind haben sie ihren Job gemacht.
Wie oft denn noch? Teilweise waren deutsche Anleitungen drin, teilweise auch nicht. Ob diese vom Händler beigelegt wurden oder von Elephone ist auch nicht geklärt..
 
Es sind original Elephon-Hefte, die im eingeschweißten Paket standardmässig drin liegen. Solche Ablehungen passieren manchmal auf Verdacht und dann muss man eben fordern: "bitte öffnen sie mein Paket undshauen sie genauer nach". Es gab aber keinen Widerspruch der Kunden, Unbroken hat ja selbst früher geschrieben, er wills gar nicht mehr haben, weil ihn das Modell überhaupt nicht mehr interessiert.
 

dudood

Member
Ja lol noch weitere 10 Seiten Meinungen u Fachsimpelei......

Dumm nur, dass Alle sich der Entscheidung der BNA beugen müssen!Egal wieviel man doch mehr weiss als die...
Man muss sich weder beugen noch fachsimpeln. Seine Argumentation ist schlüssig und ich würde mit dieser meinen Antrag auf Herausgabe stützen.

Zuerst würde ich mir die genauen Gründe für das Verbot der einfuhr nennen lassen, diese dementsprechend widerlegen und im Notfall mit einem Anwalt drohen. Sollte das nichts helfen würde ich die Rechtssicherheit meiner Aussagen dementsprechend prüfen und einen Anwalt einschalten.
Oder ich lass es einfach und bekomme mein Geld wieder.

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flamenKo

r0ckZ-Ch1N4
Ja lol noch weitere 10 Seiten Meinungen u Fachsimpelei......

Dumm nur, dass Alle sich der Entscheidung der BNA beugen müssen! :p Egal wieviel man doch mehr weiss als die...
Das war keine Meinung, das sind offizielle Vorschriften, Gesetze, Richtlinien etc. Das hat NULL mit Fachsimpelei und Meinung zu tun. Das ist eine Tatsache. Und wenn Du mich jetzt was besserem belehren willst, wie die offiziellen BNA- sowie JURA-, und EU-Seiten, dann solltest Du Dich aber schleunigst um das EU-Parlament oder das Kanzleramt bewerben!!
 

Unbroken

salty
Das finde ich jetzt auch überraschend, dachte immer, das obliegt dem Importeur.
Tja anscheinend wohl nicht so ganz, deshalb habe ich den Auszug des Schreibens mal angehangen!

Es ging dabei übrigens auch um ein nicht konformes Elektrogerät!

Ja und viel Spaß dabei die BNA zur Herausgabe von Phones zu "zwingen" die lachen bestimmt auch mal gerne ein wenig, über wie auch immer feurig formulierte Anträge u die Kampffreudigkeit der Antragsteller![DOUBLEPOST=1461741367,1461741226][/DOUBLEPOST]
Das war keine Meinung, das sind offizielle Vorschriften, Gesetze, Richtlinien etc. Das hat NULL mit Fachsimpelei und Meinung zu tun. Das ist eine Tatsache. Und wenn Du mich jetzt was besserem belehren willst, wie die offiziellen BNA- sowie JURA-, und EU-Seiten, dann solltest Du Dich aber schleunigst um das EU-Parlament oder das Kanzleramt bewerben!!
Ok toll das Du mein grosses Potential erkennst! Danke obwohl ich gar keine EU Vorschriften aus dem Hut gezaubert habe!
:)
 

Ausgelebt

Outfluencer
Ich bin mir sicher, daß wenn die BNetzA etwas nicht ins Land lassen will, daß sie durchaus genau hingeschaut haben ;) DAS traue ich ihnen und dem Zoll dann doch noch zu ;)

Ging bei mir zwar nicht um Einfuhrverbot wegen CE, allerdings wurden meine Pakete bis jetzt immer von mir selbst auf dem Zoll geöffnet wenn ich was beim Zoll abholen musste, ich denke da wird das nicht anders sein.
 

ColonelZap

Administrator
Teammitglied
In aller Regel werden die Handys ja auch gar nicht zur BNetzA geschickt, da werden nur Bilder vom Zoll geschossen und verschickt, dazu wird dann natürlich alles geöffnet und dokumentiert.
 

flamenKo

r0ckZ-Ch1N4
TomTop hat die bestimmt extra aussortiert :grin:.

@flamenKo Ja und für Deutschland ist das im Produktsicherheitsgesetz geregelt, aber das interessiert hier niemanden, ist alles Willkür des Zolls, da kannst du so viele Gesetze aufzeigen wie du willst.
Dem bin ich mir bewußt :) Ging mir hauptsächlich darum, die Fachsimpelei hier ein wenig zu lockern und belegbare Gesetze/Richtlinien etc. zu "posten". Wer was wie auch immer daraus macht, interpretiert o.ä. liegt an jedem selbst ;)
 

Unbroken

salty
Kann es nicht sein, dass Ele den Shops Phones u Begleitmeterial wie Anleitung usw zwar angeliefert hat, aber nicht eben jeder Shop das Begleitmeterial auch beigelegt hat.....

Oder nicht alle Shops komplett mit Begleitmeterial beliefert hat, sodass Shop A Material beigelegt hat, aber Shob B eben nicht, weil erst gar keins mitgeliefert wurde.....

Man wird es nie erfahren!
 

flamenKo

r0ckZ-Ch1N4
Kann es nicht sein, dass Ele den Shops Phones u Begleitmeterial wie Anleitung usw zwar angeliefert hat, aber nicht eben jeder Shop das Begleitmeterial auch beigelegt hat.....

Oder nicht alle Shops komplett mit Begleitmeterial beliefert hat, sodass Shop A Material beigelegt hat, aber Shob B eben nicht, weil erst gar keins mitgeliefert wurde.....

Man wird es nie erfahren!
Könntest Du recht haben. Die Verpackungen werden ja auch gerne von den Shops geöffnet um geeignete Adapter beizulegen oder "Gifts". Möglich, dass der eine oder andere mal "vergessen" hat, wichtige Unterlagen wieder hereinzulegen oder wie auch immer...
 
E

esverkehrt

Guest
@Unbroken
Es kann auch sein, dass einige Geräte zu früh vom Produktionsband auf die Versandpalette geschaufelt wurden, weil für den heimischen Markt bestimmt. Die Smartphones sind ja baugleich, mit denselben ROMs und aufgrund der Nachfrage hierzulande hat der Verkäufer eben die für Asien bestimmten Geräte genommen. Und ihr habt den Ärger.
 

dudood

Member
Man wird es nie erfahren!
Der Zoll muss dir Auskunft geben, also müsstest du wissen ob eine deutsche Anleitung beiliegt, wenn du dort nicht anfragst ist es dein Problem.

Unrechtmäßig war auch schon die Ausfuhr DEINES BESITZES ohne dich zu informieren.



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