DHL annahme verweigert.

H

Herr Doctor Phone

Guest
:offtopic:
muhahahahahahaha
*popkorn hol*

bitte um beweise dieser these ;)
wo steht das geschrieben? :)
 
Moderiert:
Hallo, bin noch da... ja also der TV wurd natürlich benutzt aber halt nur paar mal angeschaltet und wieder eingepackt, war halt im Neuwertigen Zustand, und der Käufer meint das an der Ecke das Display gesprungen ist, als mir DHL das Paket geliefert hat hab ich die Kiste ja gesehen das die schon nicht in dem Zustand war wie ich es verschickt war, deswegen hab ich auch abgelehnt. Bestimmt war das beim Käufer auch so das etwas mit der Verpackung war, er aber trotzdem angenommen hat was man ja bei äußeren Beschädigungen nicht machen sollte.
 

tommy0815

Well-Known Member
Ich warne dich nur das du dich auf ganz dünnem Eis bewegst!

Glaube mir einfach!! Setze dich umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung. Ihr beide seid Vertragspartner und keine Dritten!

Du hast ein neuwertiges TV Gerät verkauft, der Käufer ein defektes Gerät erhalten! Wenn er den Schaden erst nach dem Auspacken gesehen hat ist es ein versteckter Schaden und somit hast DU ein Problem!

Das wird ne ganz heikle Sache. Wenn du dich nicht mit dem Käufer einigen kannst würde ich mir schnellstens rechtlichen Rat einholen.
Dies hier ist auch keine Rechtsberatung sondern nur gut gemeinte Ratschläge!

Glaub mir ich weiß wie teuer sowas werden kann. Hatte schon ähnliche Fälle mit nem Streitwert von lächerlichen 300 Euro...das wird aber ganz schnell 4-stellig!!!
 

Daemonarch

Chiclone-Lover
Tss... Würd' ich aber auch nicht einsehen, für ein Gerät aufkommen zu sollen das ich einwandfrei versendet habe.
Zumal wenn der Käufer das beschädigt annimmt, und DANN erst kommentar-und kommunikationslos zurückschickt.

Nee nee, das ist nicht wie es läuft, in Deutschmarkland...
 

tommy0815

Well-Known Member
@ Daemonarch
das da wohl definitiv Kommunikationsprobleme vorliegen ist ohne Zweifel, aber als Dritte kann man über sowas ja auch leichter reden.
Kennst das doch wenn 2 sich streiten. A sagt B ist schuld und B sagt A ist schuld, da kommt man auf keinen Nenner!

Aber was würdest du sagen wenn Du per VK was kaufst und 260 Euro sind jetzt auch nicht grade mal Taschengeld und dann im Prinzip nen Haufen Scherben bekommst?

Würdest dann sagen, naja nich so wild, bestell ich mir halt nen neuen?

Edit:
hier wird den Leuten immer geraten wenn der böse Händler nicht spurtet nen Paypal Fall zu eröffnen, wenn jetzt aber wie hier nen Endkunde der Depp ist, ist das auch seine Schuld? Komische denkensweise!

Edit2: und wie gesagt wenn es ein Transportschaden ist, wovon ich auch ausgehe, dann wird DHL für aufkommen müssen, das ist aber Sache vom Verkäufer sich drum zu kümmern, aber ich kann mir vorstellen wie das endet....die werden dann sagen, ja wenn das kaputt angekommen ist, dann wars nicht ausreichend genug verpackt und dann ist der Verkäufer der dumme, der kann sich dann mit dhl streiten, aber der Käufer kann doch mal gar nix dafür. Er bezahlt für ein neuwertiges Gerät und bekommt ein defektes!
Das muss dann der Verkäufer mit DHL klären wer für den Schaden aufkommt, der Käufer hat auf jeden Fall sein Geld zurück zu bekommen!
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Herr Doctor Phone

Guest
es ist ein unterschied ob privat oder vom händler.

der privatmann verkauft nach besten wissen und gewissen, ein paypalfall zu eröffnen ist wichtig, jedoch in diesem fall denke ich das die beweislage doch eindeutig beim käufer liegt.
der händler tut dies zwar auch, jedoch sind die schäden andere als vom privatmann, den dies sind neugeräte.

ist auch egal, tut hier auch nichts zur sache

in dem fall wurde ein gerät im tadellosen zustand versendet und kam beim käufer defekt an, fackto lag es an der zwischenkette.
der käufer hält sich am versand unternehmen, ist doch ganz einfach und legitim.
der käufer muß nachweisen das das gerät bei anlieferung defekt war, den er hat die beweislast.

alles andere wissen wir nicht, mutmaßungen und fallbeispiele sind nicht dienlich, abwarten und tee trinken.
 

washY

Member
Habe Euch das hier mal rausgesucht...
[ eBay Produktinfos - Haftung bei Verlust auf dem Postweg - Gefahrübergang ]

Zwischendurch hat Herr schon geposted:
[h=3]§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf[/h] (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
 

tommy0815

Well-Known Member
@ Herr
das ist nicht immer so leicht. Wer ist in der Beweislast, wer nicht.
MAn kann das nicht so Verallgemeinern....

Fakt ist, das Gerät ist defekt!
Der Käufer kann dies also beweisen.

Jetzt muss der Verkäufer beweisen das es vorher nicht defekt war, kann er anscheinend auch!

Gut wie du schreibst ist dann im konkreten Fall DHL erstmal verantwortlich, diese kann das aber ganz schnell wieder auf den Verkäufer abwälzen indem sie einfach sagen, nicht ausreichend genug verpackt und das ist Pflicht des Versenders.

Der Versender hat wiederum einen Vertrag mit dem Käufer!
Der Verkäufer kann seinen Vertrag nicht mehr einhalten und hat somit das Geld dem Käufer zurück zu zahlen!

Denn DHL wird sehr wahrscheinlich sagen das es nicht ausreichend genug verpackt wurde, demzufolge ist der Versender seiner Pflicht nicht nachgekommen und muss den Käufer ausbezahlen, hat dann das Recht gegen DHL zu klagen!

Alles sehr verworren :(
Nur die Auffassugn vom Verkäufer ist leider falsch wenn er meint das er aus dem Schneider sei, nur weil er in die Announce reingschrieben hat das er es ohne Garantie und Rücknahme verkauft.
Das interessiert im konkreten Fall nämlich genau......niemanden!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
Habe Euch das hier mal rausgesucht...
[ eBay Produktinfos - Haftung bei Verlust auf dem Postweg - Gefahrübergang ]
danke, so ist es wieder stimmig :)


:offtopic:
der gegen beweiß weiter oben ist noch offen ;)

Doppelpost zusammengefügt nach 5 minutes:

Der Versender hat wiederum einen Vertrag mit dem Käufer!
Der Verkäufer kann seinen Vertrag nicht mehr einhalten und hat somit das Geld dem Käufer zurück zu zahlen!
ja, und wenn wir das weiterspinnen hat der käufer recht auf nacherfüllung.
d.h. das der verkäufer dem käufer einen gleichen oder wertgleichen tv hinstellen und liefern muß

reingschrieben hat das er es ohne Garantie und Rücknahme
das ist auch falsch, sowas schreiben nur die dummen rein.

das ist doch alles wischiwaschi, keiner weiß wie ein anwalt oder richter argumentiert, ebenso wie gesetzeslage ist.
ich sag ja, spekulationen, auch wenns richtig ist.

aber warten wir doch mal ab bis morgen.....

außerdem, geht mich doch nix an, ist nicht mein problem und mein käufer.
also häng ich mich da nicht so rein, sonders erläutere nur ein paar gute ratschläge sich nicht zu echaufieren und abzuwarten.
 
Moderiert:

tommy0815

Well-Known Member
@ Washy
ich versteh leider nicht so ganz was das im konkreten Fall hier bedeuten soll, kannst du dies kurz erläutern?

@ Herr
das ist auch falsch, sowas schreiben nur die dummen rein
da wird sich der TE jetzt nicht drüber freuen :grin:


Edit:
Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und der private Verkäufer muss auch nicht erneut liefern.
sehr interessanter Link :grin:
komisch ist nur das im BGB was komplett gegenteiliges steht!!
 
Zuletzt bearbeitet:

duffy-31

Well-Known Member
Aber was würdest du sagen wenn Du per VK was kaufst und 260 Euro sind jetzt auch nicht grade mal Taschengeld und dann im Prinzip nen Haufen Scherben bekommst?
Die Schadensmeldung ausfüllen und die von DHL vorgegebenen Schritte unternehmen.

So wie der Käufer vorgegangen ist kann der Fall kaum noch nachvollzogen und zu irgendjemandes Zufriedenheit geklärt werden.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
So wie der Käufer vorgegangen ist kann der Fall kaum noch nachvollzogen und zu irgendjemandes Zufriedenheit geklärt werden.
genau :)
denke in den nächsten tagen erfahren wir mehr.
ich bin ja hier nicht der forums detektiv der das aufklären muß ;)
solange müssen wir halt warten bis sih das alles aufklärt (zumindest aus der sicht des verkäufers) :)
 

washY

Member
1. Muss man bei Privatauktionen nicht reinschreiben, dass eine Rücknahme und Garantie ausgeschlossen ist. Das ist bei Privatverkäufen gesetzlich festgelegt.
Die Klausel extra reinschreiben hat keine rechtliche Relevanz.

2. Im konkreten Fall:
TE: "Hallo, ja klar ich habs in Neuzustand verschickt der TV war nicht alt hab den gar nicht benutzt. DHL meint das es beim Transport kaputt gegangen ist aber weigert sich zu bezahlen weil die meinen es war schlecht verpackt, habe es TOP verpackt, genauso im Karton wie ich es geliefert bekommen habe mit Polsterung usw. -.- Nun wie soll ich da am besten jetzt reagieren weil da steht drinn wenn ich bis zum 13.3 nicht zahle dann wirds versteigert oder vernichtet, aber dann krieg ich ja noch mehr Probleme dadurch. "

Wie kommt DHL dazu zu sagen, dass es beim Transport kaputt ging? Dementsprechend war der TV also beim Verschicken in Ordnung.
DHL bemängelt ja nun die Verpackung. Am besten wie im Link beschrieben einen Zeugen benennen, wenn der Fall weiter gehen sollte. Auch hat es der Käufer versäumt den Schaden zu dokumentieren, nachdem er das Paket angenommen und geöffnet hat. Danach kann sonst was mit der Verpackung oder dem TV passiert sein. Auch könnte der Käufer das Gerät absichtlich umgepackt haben etc.!

Wie genau zeichnet sich denn der Schaden ab? Wenn ich ein Paket mit einem TV erhalte und die Verpackung ist schon gut kaputt, dann reklamiere ich es doch sofort beim Boten.

Ich würde es genau so wie der TE handhaben und DHL auffordern sich an den Käufer zu wenden. Es wurde auch schon auf den ersten zwei Seiten die Lösung geposted.
Auch würde ich dem Käufer nicht entgegenkommen. Dieser hat es wie oben einfach versäumt und schickte das Gerät einfach an den Verkäufer zurück. So funktioniert
das nunmal nicht.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:

tommy0815

Well-Known Member
ja ich sagte ja die Sache ist sehr verworren!

Was natürlich zum SEHR großen Nachteil des Käufers ausgelegt wird ist das er die Sache einfach weiterversendet hat.

Dies könnte sich im Endeffekt zum sehr positiven Vorteil des Versenders auswirken!!!!!!
Es ist jetzt nämlich nicht mehr zu 100% ersichtlich wann der Schaden entstanden ist!

Fakt ist jedoch das der Verkäufer im normalen Fall IMMER verantwortlich ist wenn die Ware nicht ausreichend genug verpackt worden istt, das ist unabhängig vom Gefahrenübergang!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
der Verkäufer im normalen Fall IMMER verantwortlich ist wenn die Ware nicht ausreichend genug verpackt worden istt,
das stimmt, was aber hier nicht der fall ist (so hats der TE zumindest geschrieben, nehmen wir mal auch an)
somit liegt auch die beweißlast bei empfänger. was er nicht tat.

zitat:
Hier muß der Käufer nachweisen, daß das Gerät bei Anlieferung defekt war.
Kann er das nicht, dann hat der Käufer leider Pech - mit oder ohne Gericht!
 
Moderiert:

washY

Member
Hier noch ein nützlicher Link. Ich denke der Verkäufer ist auf der sicheren Seite in diesem Fall hier.
[ eBay Deutschland : Rechtsportal ]


Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?

Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.


In diesem Fall kan nicht nachvollzogen werden was der Käufer mit der Sache nach Zustellung gemacht hat. Keine Dokumentation eines Schadens etc.
 

tommy0815

Well-Known Member
@ washy
das ganze gerät irgendwie aus dem Ruder!

Dem Verkäufer wurden aber Vertragseigenschaften zugesichert!

Wenn der Kaufgegenstand nun einen Mangel hat, der hier definitiv vorliegt hat der Käufer sehr wohl Anspruch auf "Schadensersatz"

Es ist schon richtig das der Käufer nachweisen muss das der Mangel bereits beim Empfang (während des Versandes) erfoglte, aber er kann dies auf gleiche Art und Weise belegen wie der Versender.

Der Versender sagt, nen Kumpel von mir hat das ja gesehen wo ichs verpackt hab, war alles top.

Der Empänger sagt, ich hab das mit nem Kumpel ausgepackt und dann haben wir den Schaden gesehen....

wie gesagt man kann alles drehen und wenden wie man es will....sowas nennt man Rechtssystem :grin:

Fakt ist und bleibt das das Gerät defekt ist und demzufolge nicht den vertraglichen Eigenschaften entspricht (neuwertig)
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
der Kaufgegenstand nun einen Mangel hat, der hier definitiv vorliegt hat der Käufer sehr wohl Anspruch auf "Schadensersatz"
richtig.

schon richtig das der Käufer nachweisen muss das der Mangel bereits beim Empfang (während des Versandes) erfoglte,
auch richtig

Versender sagt, nen Kumpel von mir hat das ja gesehen wo ichs verpackt hab, war alles top.
so stehts weiter oben

Empänger sagt, ich hab das mit nem Kumpel ausgepackt und dann haben wir den Schaden gesehen....
das kann man annehmen

Fakt ist und bleibt das das Gerät defekt ist und demzufolge nicht den vertraglichen Eigenschaften entspricht
das ist auch richtig

das eigendliche problem in dieser beweiskette, ist das der verkäufer dies - anscheinend - "versäumt" hat anzuzeigen, und die ware zurück geschickt hat.

wir gehen von der unschulds vermutung der beiden aus, wer bleibt im boot?
rischtisch, die DHL hats verbockt.

der fall ist doch seit seite 1 klar ....
alles was folgte war reine spekulation und falsch mutmaßungen.

jetzt warten wir erst mal ab was morgen passiert, bin ja nicht der hausdetektiv hier, der das klären muß
 

tommy0815

Well-Known Member
@ Herr
ich sags ja ungern aber du hast Recht :grin:
wie gesagt wo der Käufer es wirklich verbockt hat und sich evtl ein Eigentor geschossen hat, war die Weiterversendung der defekten Ware.
Normalerweise muss diese zur Beweissicherung beim Käufer aufbewahrt werden und wird soweit ich das noch richtig in Erinnerung habe dann von DHL abgeholt!

Aber du hast Recht, abwarten :)
Das wird aber eh nicht in den nächsten Tagen entschieden, denke das zieht sich *gg
 

washY

Member
Darum muss es der Käufer ja direkt bei der Annahme reklamieren und dokumentieren.
Das wurde schon zig mal jetzt geschrieben und auch von anderen Usern hier vorher...

Der TE hat es im Originalkarton verpackt. Was soll daran falsch verpackt sein?

Hier nochmal als Quote Post #6 von Herr:
da hätte der käufer klever sein müssen und bei DHL den schade reklamieren und nicht zurückschicken.
DHL zahlt normalerweise die versicherte sendung.

ich würde die aufforderung von DHL nicht zahlen, sondern an dem käufer verweisen.
außerdem, woher weiß DHL das es schlecht verpackt sein sollte?, bisher ist doch nur hin und her geschickt worden.

am besten mal die schadenabteilung von dhl anrufen um den sachverhalt klären.

Doppelpost zusammengefügt nach 5 minutes:

hier einige interessante dinge:
Schadensanzeige

Hilfe & Kundenservice

c.b.c. logistics gmbh | Paketschaden
Und ein Transportschaden zählt sicherlich nicht zu den vertraglichen Eigenschaften eines Gerätes :p.
Bei Gefahrübergang hatte das Gerät den vom Verkäufer angegebenen Zustand.

Würde man hier dem Käufer Recht geben, so könnte ja jeder private Käufer ankommen und seine gebraucht gekaufte Ware reklamieren,
wenn sie ihm plötzlich doch nicht gefällt oder er sie sich anders vorgestellt hat oder wie auch immer.


So und damit gute Nacht :grin:!
 
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