DHL annahme verweigert.

Hi nochmal, das problem ist ja nicht das beschädigte, das hat Ebay schon geklärt das dem Käufer keine Rückerstattung zusteht, rechtlich ist es ja genauso, habe sogar Zeugen als ich es verpackt habe und verschickt hatte falls ein Prozess draus wird oder so, sind 260€ gewesen was ich für den TV bekommen habe, aber wiegesagt war im Neuzustand.

Mich ärgert jetzt nur dieser dumme Brief. Warum soll ich bitte schön die Kosten dafür tragen, wenn der Käufer mir ohne bescheid zu geben einfach losgeschickt hat. Ist klar das ich es dann verweigere aber ich hätte es sowieso nicht zurückgenommen da ich Privatverkäufer bin und das ausschließe. Das lustige ist ja das es dann an den Käufer zurückging als ich die Annahme verweigerte und er diese ebenfalls verweigert hat und ich nun diese Kosten irgendwie bekommen hat weil es bei DHL in Wuppertal lagert.

Warum sollt ich die bezahlen wenn ich ja nicht der Absender war, schon irgendwie komisch... außerdem wenn ich die bezahlen sollte, dann ist beim Brief noch ein Formular indem ich ausfüllen kann an wen das Paket dann gehen soll, ich will es ja nicht haben also bin ich schonmal ausgeschlossen, wenn ich jetzt den Käufer da reinschreibe dann gehe ich davon aus das er es wieder nicht annimmt und ich nochmal solche Kosten bekomme. Sitze somit in einer Zwickmühle und weiß nicht was ich tun soll, rufe zwar Morgen bei DHL an und hoffe das ich die Kosten nicht zahlen muss aber hab da irgendwie nicht viel hoffnung obwohl es ja nicht normal ist.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
anrufen und klären ist die halbe miete.
so machst du dich nur verrückt.
das soll nicht sein. schlaf erst mal drüber und klär das in ruhe mit dhl, erklärs ihnen und alles wird gut :)

viel glück morgen :)
 

tommy0815

Well-Known Member
und ich bin nach wie vor der Meinung das die lächerlichen Kosten der Annahmeverweigerung dein kleinstes Problem ist und was Ebay dazu sagt ist sowas von zweitrangig!

Wenn der Typ nun das Geld von Dir verlangt und du es ihm nicht zahlen willst nimmt er sich eben nen Anwalt und dann mal sehen wer sein Recht bekommt.

Du kannst ja dann vor Gericht argumentieren das Ebay dir aber Recht gegeben hat :p (nur interessieren wird das keine Sau)!
Kümmer dich drum wer den Schaden zu tragen hat und nicht um dieses lächerliche Kleingeld!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
warten wir doch einfach mal bis morgen ab wie das erfolgsversprechende gespräch mit DHL zustande kommt oder nicht, anstatt hier die angst und ungewissheit weiter zu schüren.

erst mal drüber schlafen und in ruhe alles klären. es findet sich sicher eine lösung. :)
 

tommy0815

Well-Known Member
schonmal überlegt wie das klingt?

Drehen wir den Spieß mal um.
Du kaufst einen TV, der in einer Auktion/Kleinanzeige als neu/neuwertig beschrieben wird und bekommst den kaputt geliefert.
Was machst du?

Du solltest dich ganz schleunigst drum kümmern wer für den Schaden aufkommt!!
Als allererstes solltest du dich mit dem Käufer in Verbindung setzen!
Wenn dieser sein Geld haben will, zahl es!! Du handelst dir nur unnötig ärger ein.

Und dann wende dich an DHL und sag die sollen für den Schaden aufkommen!

Problem ist nämlich es ist ein Rechtsgeschäft zwischen dem Käufer und dir. Heißt wenn da was nicht in Ordnung ist musst DU für aufkommen! Egal was du da in deine Auktion reingeschrieben hast!

Ein defektes Gerät ist kein neuwertiges Gerät!!!
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Ein defektes Gerät ist kein neuwertiges Gerät!!!
Er wird sicher auch kein neuwertiges Gerät angeboten haben.
Nach deutschem Recht gilt immernoch die Unschuldsvermutung, d.h. der Käufer muß nachweisen, dass der Verkäufer absichtlich ein defektes Gerät versandt hat.
Es handelt sich hierbei außerdem um einen privaten Verkauf.
Fiedel macht schon das richtige, ich wünsch dir ebenfalls viel Glück.
 
Zuletzt bearbeitet:

bernhardh

Member
Vergeßt es. Der Versender ist immer der gef***te. Wenn der Empfänger der Meinung ist, er nimmt das Gerät warum auch immer nicht an. Dann haste Pech.
Leider ist die Regelung bei einem Transportschaden auch seitens der Speditionen so geregelt, dass nicht der Empfänger (das wäre ja das einfachste, da ja der im Besitz der defekten Ware ist) eine Reklamation bei der Spedition melden kann, sondern das immer der Versender dann zu machen hat. Der hat natürlich relativ wenig in der Hand.
Deshalb mach ich mittlerweile von meinen Versand-Verpackungen immer Fotos. -Wie es eingepackt ist mit geöffnetem Deckel und einmal von Aussen.
-In dem Fall hat DHL den Versender als Zahlungspflichtigen auserkoren und dabei wird es auch bleiben. Die werden einen Teufel tun und sich von einem der ~1.023.349 Kunden belehren lassen.
Tatsache ist auch leider das der Empfänger die Annahme des Paketes verweigern kann und dann geht das Paket gratis an den Versender zurück. Verweigert dann der (Versender) Empfänger die Annahme entsteht praktisch ein neuer Auftrag der bezahlt werden muss.
Was lernen wir daraus: Die Speditionen sitzen immer am längeren Ast!
Und: Lasst euch als Verkäufer NIEMALS was mit Paypal bezahlen, sonst macht der Käufer noch einen Konflikt auf und ihr seit zu 105% Eure Kohle UND vielleicht auch noch eure Ware los.
 

N2k1

Well-Known Member
Als allererstes solltest du dich mit dem Käufer in Verbindung setzen!
Wenn dieser sein Geld haben will, zahl es!! Du handelst dir nur unnötig ärger ein.
Sorry, totaler Quatsch!


Und dann wende dich an DHL und sag die sollen für den Schaden aufkommen!
Ganz großer Quatsch!
Wenn beim Transport etwas kaputtgegangen ist, so muß der Empfänger dies bei DHL geltend machen - nicht der, der es verschickt hat!

Heißt wenn da was nicht in Ordnung ist musst DU für aufkommen! Egal was du da in deine Auktion reingeschrieben hast!
Wenn der Käufer es angenommen hat (äußerlich unversehrt) und hat es kaputtgemacht - dann kann es doch nicht sein, daß der Verkäufer hier haften soll!


Verkäufer muß nachweisen, dass der Käufer absichtlich ein defektes Gerät versandt hat.
Ich denke, die Vorsilbe Ver wurde hier an der falschen Stelle benutzt?!

eine Reklamation bei der Spedition melden kann, sondern das immer der Versender dann zu machen hat.
Das steht bei DHL anders in den AGB!
 

tommy0815

Well-Known Member
@ dorschdns
EBEN NICHT!

es geht hierbei um was anderes:
sind 260€ gewesen was ich für den TV bekommen habe, aber wiegesagt war im Neuzustand.
Es geht hier um eine zugesicherte Vertragseigenschaft!
Dabei ist es unerheblich ob der Käufer privat vertreibt oder nicht. Die Rücknahme kann er in diesem Fall auch nicht ausschließen, da er die Vertragseigenschaften nicht erfüllt!

Rücknahme ausschließen bei Privatverkauf heißt, das der Käufer nicht sagen kann mir gefällt das Gerät nicht, ich schick es zurück oder wenn der Verkäufer die Garantie ausschließt und der TV nach nen paar Monaten kaputt geht hat der Käufer ebenso Pech.

Wenn aber wie hier zugesicherte Vertragseigenschaften nicht erfüllt sind, muss der Verkäufer das Geld erstatten, macht er das nicht wird er vor Gericht zu 99.9% verlieren und hat zusätzlich noch Anwaltskosten und Gerichtskosten zu tragen und die liegen ein wenig höher als diese 36 Euro *lach
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
ja klar ich habs in Neuzustand verschickt der TV war nicht alt hab den gar nicht benutzt.
@fidel12345 ist zurzeit offline, bestimmt schon am schlafen

wazu sich noch den kopf zerbrechen über ungelegte eier?
er wird das morgen in ruhe klären und bescheid geben was nun ist.

meine aufgabe ist es nicht rechtsbeistand zu leisten, sondern aus den erfahrungen anderer zu lernen.
eine rechtsberatung wie und wo was, ist nicht erlaubt, dem zufolge sind wir hier nur passive zuschauer anstatt Kämpfer

NACHTRAG:
was genau vorgefallen ist, darüber können wir nur spekulieren, aber das bringt nichts, das sind vermutungen.

gute nacht
 
Moderiert:

N2k1

Well-Known Member
Wenn aber wie hier zugesicherte Vertragseigenschaften nicht erfüllt sind, muss der Verkäufer das Geld erstatten, macht er das nicht wird er vor Gericht zu 99.9% verlieren und hat zusätzlich noch Anwaltskosten und Gerichtskosten zu tragen und die liegen ein wenig höher als diese 36 Euro *lach
Wenn es doch so einfach wäre!
Hier muß der Käufer nachweisen, daß das Gerät bei Anlieferung defekt war.
Kann er das nicht, dann hat der Käufer leider Pech - mit oder ohne Gericht!
 

bernhardh

Member
Also bei GLS, DPD versende ich immer, und bei den beiden kann nur der Versender einen Transportschaden melden. Weiß ich, weil ich das bei beiden schon erlebt habe (auf beiden Seiten, also K und VK).
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
was genau vorgefallen ist, darüber können wir nur spekulieren, aber das bringt nichts, das sind vermutungen....

abwarten und tee trinken.
 
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