Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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Novocain

Newbie
Habe beim Zoll gestern die aktuellen "Preise" erfragt:
Seit Dezember 2008 sind Pakete/Sendungen mit einem nachgewiesenen Kaufpreis bis 22 € frei. Bis 135 € Kaufpreis pro Sendung sind die 19% Zoll entspricht 19%MwSt. zu entrichten. Bei höherem Kaupreis ist eine weitere Zollgebühr nach vorgegebenen Listen zu entrichten. Habe eine etwas seltenere Gitarre aus den USA ersteigert, da mußte ich weitere 3,5% entrichten. Die erwähnte GDSK gebühren kenne ich nicht. Bin in Würzburg und bei mir ist der Zoll in Dettelbach-Mainfrankenpark zuständig.
 

IIIKlausIII

New Member
Hallo @,

bevor ich jetzt erzähle, das mein Handy inzwischen geliefert ist...:secret::whistle:
Wollte ich mal nachfragen wie sich die GDSK wohl verhält, wenn man gegen die bekannte Gebühr Einspruch eingelegt hat und dann nochmal etwas in China bestellen möchte... das dann wieder von der GDSK "abgefangen" wird?

Speicher die einen dann in einer "schwarzen Liste", schicken die Sendung zurück an den Absender, verlangen vorher den widersprochenen Betrag, oder .....?:unsure:

Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt?

Danke und Grüße
Klaus:hi:
 

Kareem85

Ingeniör mit Auszeichnung
also ich weiss das nicht wie die sich verhalten.
aber wie ich mich seither verhalten habe weiss ich :) nie mehr Bestellung mit EMS schicken lassen ;)
 

ohmygod

New Member
hallo,

paket ist angekommen. kosten 13,18 + 25,59 gdsk.

nachdem ich nun den gdsk menschen mitgeilt habe, dass ich "lediglich" die einfuhrumsatzsteuer überwiesen habe, bekriege mich nun schon den halben tag via email mit nem gdsk mitarbeiter.

"Guten Tag, diesen Auszug aus dem Internet bekommen wir öffters. Leider sind die dort angegebenen Dinge nicht für uns zutreffend. Übergeben Sie die Sache einfach einem Anwalt, oder lassen Sie sich dort beraten. Wir haben darauf hingewiesen und Sie haben dafür unterschrieben."

naja, tut mir leid...aber das sollte doch zutreffen.

jedenfalls geht der gdsk auf keinen meiner punkte ein, nur dass eine selbstverzollung durchaus möglich gewesen wäre.

what? es wird nirgendwo darauf hingewiesen!

okay, dann hätte ich das doch gemacht, in berlin.

etwas später "eine weiterleitung, an andere Zollämter ist nicht möglich, weil unverzollte Pakete von uns nicht transportiert werden dürfen."

wie soll dann eine selbstverzollung möglich gewesen sein?

auf diesem "auftrag" (vorderseite) steht doch überhaupt nichts von den 25,59, die zu zahlen sind. die gebühren werden erst auf der rückseite nach der unterschrift angegeben! es ist auch kein sternchen nach den "ruhenden kosten" gesetzt.

nun soll ich in der buchhaltung anrufen und mir erklären lassen, wieso ich zahlen MUSS?
 
Zuletzt bearbeitet:

tasypemo

New Member
Habe heute eine Rechnung von GDSK erhalten, auch mit der Abwicklungs- und ALFA-Gebühr und werde mal gleich den Brief an die GDSK mit dem Widerspruch schicken.
Mal sehen was dabei rauskommt.
Werde Euch informieren.
 

Kareem85

Ingeniör mit Auszeichnung
im endeffekt ist es doch mit DHL oder so zu bestellen als mit EMS+Gebühren (zumindest das, was ich kaufe)
 

XenSenS

New Member
"Guten Tag, diesen Auszug aus dem Internet bekommen wir öffters. Leider sind die dort angegebenen Dinge nicht für uns zutreffend. Übergeben Sie die Sache einfach einem Anwalt, oder lassen Sie sich dort beraten. Wir haben darauf hingewiesen und Sie haben dafür unterschrieben."
das ist doch mal ein ding wenn schon sollte gdsk einen anwalt einschalten und nicht du weil du hast offen und deutlich erklärt das du nicht überweisen wirst und die ganze sache somit wiederrufen!!!
also nicht überweisen!!! und sagen das alles in dem schreiben steht und das auch die these " sie haben dafür unterschrieben" eine zwanslage gewesen ist...
 

XenSenS

New Member
mal als nur so ein kleines beispiel:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/betrug-durch-ueberhoehte-handwerkerrechnung_002654.html

so etwa in der mitte steht:
"Das Oberlandesgericht hat klargestellt, das solche „Ausreißer nach oben" die Grenze zur Strafbarkeit erst bei einem auffälligem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung überschreiten. Das Missverhältnis ist auffällig, wenn die vereinbarte oder verlangte Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung."

also ist das aufjedenfall ein betrug
 

alexius

New Member
Wenn man sich bei der GDsK Homepage die Preisliste mal anschauen will, heißt es "Die Preisliste wird gerade aktualisiert" Mal sehen wie sie uns ihre Wucher Gebühr nach der aktualisierung Verkaufen werden.
 

User2008

New Member
Ich habe das Ganze Dilemma auch schon hinter mit...letztendlich war es mit den Aufwand nicht mehr Wert. 25€ verdiene ich mit einer halben Stunde Arbeiten...also werd ich mich auch nicht mehr als eine halbe Stunde mit denen rumstreiten... jedenfalls in Zukunft nicht mehr.
 

-ShaLi-

New Member
Hallo!
Ich hatte auch vor kurzem mein Handy durch die GdSK verzollt bekommen und hab dann ein paar Tage später deren Rechnung gekriegt.
Selbstverständlich hab ich bloß die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt und die GdSK-Gebühren abgezogen.Am gleichen Tag hab ich der GdSK auch den Widerspruch geschickt und dann bekam ich am 1.06.09 diese Antwort von ihnen:
Guten Tag
Es ist schon Lachhaft. was man im Internet sich alles runterladen kann, was
vor Gericht aber keine Wirkung hat.
Sie haben mit uns einen Vertrag über die Verzollung abgeschlossen. Ich rate
Ihnen mal bei einem Anwalt vorzusprechen.

MfG
Voigt


Ich hab die Mail leider erst gestern gesehen,weil ich auf diese E-Mail adresse kaum bzw fast nie nachgucken gehe....
Denkt ihr nach solanger Zeit kommt da noch etwas von denen?Ich hab auch nicht geantwortet oder sowas in der Art?
Hab jetzt voll Angst,dass die irgendwann anrufen und ich mir nicht zu helfen weiß....
Das einzige was ich sagen könnte ist,dass der Vertrag ungültig ist,weil ich noch nicht volljährig bin und meine Eltern nicht für mich unterschrieben haben,weil sie nix davon wussten oder so?!
^^
Soll ich das einfach ignorieren?
 

tasypemo

New Member
Hallo!
Ich hatte auch vor kurzem mein Handy durch die GdSK verzollt bekommen und hab dann ein paar Tage später deren Rechnung gekriegt.....

So wie ich das verstehe hast du denen eine email geschickt und nicht einen schriftlichen Widerspruch per Brief. Ich weiss nicht ob diese mail-Widersprüche ohne Unterschrift rechtlich verbindlich sind.
Also ich habe nach meinem Brief am 13.5. nichts mehr von denen gehört.
 
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