Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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ohmygod

New Member
ein widerspruch ist immer gültig, egal ob per post oder mail.

die gdsk labert und labert...die gdsk gebühren fordern sie jedoch nicht ein.

also einfach zollgebühren überweisen und gut ist.
 

tasypemo

New Member
Na da will ich mal über meine drei letzten Erfahrungen berichten. Wie bereits schon mal erwähnt habe ich Widerspruchsschreiben, wegen der von mir um die Alfa-Gebühren gekürzten Überweisungen am 13. Mai und am 25. Juni geschickt und nie eine Antwort erhalten. Jetzt habe ich heute meine dritte Lieferung mit EMS/GDSK aus China erhalten und siehe da, die GDSK scheint meinen Namen registriert zu haben und hat das Paket heute mit Nachnahme ausgeliefert. Ich war also gezwungen die 25.59 Euro Abwicklungs- und ALFA-Gebühr zu zahlen, sonst hätte ich mein Paket nicht bekommen.
Ich werde wohl künftig nicht mehr um diese Gebühr rumkommen, wenn ich Sachen mit EMS/GDSK bestelle.
 

MrBingo86

Member
Ich find es komisch, wieso bei vielen GDSK gebühren verlangt. Ich bekomme morgen meine 2te Lieferung von dennen, ohne Zoll gebühren oder andere ALFA-Gebühren.. irgendwie hab ich da immer bis jetzt Glückgehabt :yeees!:
 

MrBingo86

Member
Bekommst du keine Rechnung über die Einfuhrumsatzsteuer von denen?
Nöö, bis jetzt nicht..!!

Bei mir gabs noch NIE, den Status :

.......... MET FLU IN ZOLLBEARBEITUNG
.......... MET FLU EINLAGERUNG ZOLL LAGER
.......... MET FLU ZOLLAVISIERUNG EMPFAENGER
.......... MET FLU RUECKMELDUNG ZOLLAVISIERUNG
.......... MET FLU ZOLLPAPIERE VORERFASST
.......... MET FLU ZOLLFREIGABE

Bei mir gings immer gleich WEITER mit :
.......... MET FLU Aufnahme
.......... MET FLU Versand

Um das zu bekommen, muss man schon mehr als Glück haben :)
 

Kareem85

Ingeniör mit Auszeichnung
LEute, das ist KEIN DISKUSSIONSTHREAD, ob ihr jetzt was zahlt oder nicht!!!

Haltet euch endlich dran!
 

Kareem85

Ingeniör mit Auszeichnung
Titel des Threads lautet: Einspruch gegen GDSK-Gebühren

das heisst, wenn ihr EInspruch einlegen wollt, habt, Ergebisse und Tricks schildern wollt ist der Thread genau richtig:

aber, wenn ihr hier diskutiert, ob ihr jetzt zahlen müsst, wieviel und wohin dann ist das hier total falsch!

Ihr wollt ein übersichtliches und gut strukturiertes Forum? Dann haltet euch bitte an die Paar Regeln die wir hier haben!
 

8800fan

New Member
das ist fast das gleiche wie mit den GEZ gebühren.
die schreiben einen an, man antwortet nicht, dann kommt eine mahnung und man antwortet wieder nicht.. danach dürfen die einen rechtlich gesehen nicht mehr anschreiben, und das tun die dann auch nicht mehr.. :)
 

CrunKsTaR

New Member
Guten Tag, habe auch was bestellt aus dem Ausland. Wurde durch eMS verschickt (LEIDER). Dann Brief gekommen das es beim Zoll ist blabla. REchnung usw. hingemailt, alles ok. Ware bekommen auch prima. Nur dann die Rechnung nach 3 Tagen die kann doch nicht real sein ehrlich ey. Also mein gesamter Waren wert beträgt 55€ und jetzt muss ich eine REchnung von gerundet 50€ bezahlen da muss ich ja fast mehr gebühren bezahlen als ich für die bestellt Sachen bezahlt habe. Habe dann heute das GEld überwießen was blieb mir denn anderes? Warten auf ne Mahnung das ich dann noch mehr bezahle, nein lieber nicht. Jetzt meine Frage an euch ist das überhaupt gerechtfertigt so viel Gebühren zu veranschlagen? Und gibt es irgendwie einen Weg damit ich wengistens einen Teil zurück erstattet bekomme? Würde mich über eure Anworten freuen. Danke schon mal. Gruß
 

tasypemo

New Member
Ich denke mal das ist jetzt zu spät, hättest mal den ersten Beitrag in diesem thread lesen sollen, bevor du überwiesen hast, da ist die Möglichkeit explizit aufgeführt.
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
Auf einen Wert (Ware+Versand) von 55,00 € können die Gebühren selbst bei der GDSK nicht so hoch sein. Ca. 10,00 € Steuern und 25,59 € GDSK-Gebühr wenn es ein Handy war.
 

PhilippXXL

New Member
Hallo!

Habe heute auch Post von der Gdsk bekommen und soll nun auch die besagten 21,50€ zahlen!
Das Handy was ich mir bei Ebay ersteigert habe, ein I68+, hat 57€ gekostet.Quasi fast 1/3 des Kaufpreises!Kann ja nicht mit rechten dingen angehen!
Weiteres Vorgehen: Geld überweisen(21,50€), Ware erhalten und dann den erstellten Brief auf Seite 1 zur Gdsk schicken oder wie soll ich mich verhalten?
 

tasypemo

New Member
Hallo!

Habe heute auch Post von der Gdsk bekommen und soll nun auch die besagten 21,50€ zahlen!
Das Handy was ich mir bei Ebay ersteigert habe, ein I68+, hat 57€ gekostet.Quasi fast 1/3 des Kaufpreises!Kann ja nicht mit rechten dingen angehen!
Weiteres Vorgehen: Geld überweisen(21,50€), Ware erhalten und dann den erstellten Brief auf Seite 1 zur Gdsk schicken oder wie soll ich mich verhalten?
Hast du dein Handy noch nicht erhalten, aber schon die Rechnung?
 

PhilippXXL

New Member
Nein also bisher habe ich nur den Brief erhalten das die mein Paket haben und damit ich es bekomme muss ich dennen die Rechnung schicken plus ein Unterschriebens Schreiben damit es rechtsgültig ist!
 

tasypemo

New Member
Ja das ist ok, also Schreiben unterschreiben und Rechnung beilegen und alles hinfaxen, dann bekommst du dein Handy schneller. 2-3 Tage später bekommst du deine Rechnung und dann sehen wir weiter.
 

toptop

New Member
Hallo an alle die noch mit GdsK zu tun haben,

mit diesem schreiben möchte ich allen danken :thumb_up: die mir geholfen haben und denen die hier dieses Forum im Takt halten !!!! Dazu wollte ich meine Erfahrung auch schreiben.

Ich habe Meizu M8 und danach (wie alle andere) das Schreiben von Gdsk über die Gebühren erhallten !!! Wie hier schon beschrieben wurde, habe ich nur Zollgebühren überwiesen und einspruch per Post und mit einschreiben abgeschickt. Siehe da :dirol: ist nix mehr von Gdsk zu hören :boast:... Mal schauen ob noch irgendwas kommt. Wenn ja werde ich es berichten. Wenn noch jemand Hilfe braucht, kann mich gerne per PN ansprechen :yes:
 

Desertman

New Member
Wenn die GDSK Infos haben will zur Verzollung, kann man dann eingentlich nicht einfach genau diese Infos direkt an das Zollamt schicken? Dauert dann vieleicht ein wenig länger, aber das Zollamt müsste die Dinge doch auch zuordnen können. Wäre doch ne bequeme Lösung statt Einspruch. Oder kann man die Rechnung nicht dem lokalen Zollamt vorlegen und dort die Einführsteuer bezahlen? Hat schon jemand damit erfahrung gemacht?
 
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