Ich wundere mich, dass du als Einzelhändler die Rechtslage zur Gewährleistung offensichtlich nicht kennst. Ich habe übrigens die ganze Zeit nur von Gewährleistung geschrieben - nicht von Garantie. Garantie ist eine freiwillige Leistung, Gewährleistung nicht.Ich kenne die Gewährleistung und Garantie ganz genau... Ich rede nur davon, dass das ein großer Einzelhändler innerhalb der zwei Jahre niemals machen wird und man davon ausgehen kann, dass ein Einzelhändler innerhalb der zwei Jahre sowieso kulant handelt... Weder Deichmann, noch MM, noch Saturn, noch Samsung, Amazon oder viele Textilienhändler haben das jemals bei mir gemacht oder bei jemanden den ich kenne. Du hast einfach nicht verstanden was ich meinte (nicht böse gemeint). Ich bin selbst Einzelhändler übrigens sollte es kein Problem sein bei meinen beispiel zu beweisen, dass der fehler ohne eigenenverschulden entstanden ist. Der Händler ist dann wieder in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen und wie soll er das machen? Deswegen machen die Händler auch direkt kulante Reparaturen etc.
Beste Beispiel mir ist ein s7 mal auf Teppich geflogen und der Bildschirm fing danach an zu flackern. Das Gerät war 18 Monate alt. Als ich es eingesendet habe wurde das Display direkt ausgetauscht. Man sah halt keinen Kratzer etc. Wie soll der hersteller beweisen, dass es mein verschulden war?
Zitat vom Wikipedia Artikel zur Gewährleistung unter dem Punkt "Beweislast" :
"Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war."
Du solltest dir vielleicht auch mal durchlesen, was im juristischen Sinne ein Beweis ist. Das was du immer als Beweise anführst, sind nämlich keine.
Dein letzter Satz zeigt wieder, dass du es nicht verstanden hast: der Hersteller ist erstmal gar nicht in der Pflicht, sondern der Händler (ich wette, das wusstest du ). Und der muß gar nichts beweisen - das ist ja gerade der Witz an der Sache. DU musst BEWEISEN, daß der Mangel von Anfang an bestanden hat. Und genau das ist dem Verbraucher in aller Regel nicht möglich.
Meine Erfahrungen und die von Freunden und Bekannten sind komischerweise oft das Gegenteil von dem, was du hier schilderst.
Aber ganz ehrlich, jeder soll glauben was er will. Wenn du glauben willst, daß eine Behauptung vor Gericht als Beweis durchgeht, werde ich nicht versuchen dir das auszureden.