Xiaomi 2018 in Deutschland !

cy_coe

New Member
Ich kenne die Gewährleistung und Garantie ganz genau... Ich rede nur davon, dass das ein großer Einzelhändler innerhalb der zwei Jahre niemals machen wird und man davon ausgehen kann, dass ein Einzelhändler innerhalb der zwei Jahre sowieso kulant handelt... Weder Deichmann, noch MM, noch Saturn, noch Samsung, Amazon oder viele Textilienhändler haben das jemals bei mir gemacht oder bei jemanden den ich kenne. Du hast einfach nicht verstanden was ich meinte (nicht böse gemeint). Ich bin selbst Einzelhändler ;) übrigens sollte es kein Problem sein bei meinen beispiel zu beweisen, dass der fehler ohne eigenenverschulden entstanden ist. Der Händler ist dann wieder in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen und wie soll er das machen? Deswegen machen die Händler auch direkt kulante Reparaturen etc.

Beste Beispiel mir ist ein s7 mal auf Teppich geflogen und der Bildschirm fing danach an zu flackern. Das Gerät war 18 Monate alt. Als ich es eingesendet habe wurde das Display direkt ausgetauscht. Man sah halt keinen Kratzer etc. Wie soll der hersteller beweisen, dass es mein verschulden war?
Ich wundere mich, dass du als Einzelhändler die Rechtslage zur Gewährleistung offensichtlich nicht kennst. Ich habe übrigens die ganze Zeit nur von Gewährleistung geschrieben - nicht von Garantie. Garantie ist eine freiwillige Leistung, Gewährleistung nicht.

Zitat vom Wikipedia Artikel zur Gewährleistung unter dem Punkt "Beweislast" :
"Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war."

Du solltest dir vielleicht auch mal durchlesen, was im juristischen Sinne ein Beweis ist. Das was du immer als Beweise anführst, sind nämlich keine.

Dein letzter Satz zeigt wieder, dass du es nicht verstanden hast: der Hersteller ist erstmal gar nicht in der Pflicht, sondern der Händler (ich wette, das wusstest du ;)). Und der muß gar nichts beweisen - das ist ja gerade der Witz an der Sache. DU musst BEWEISEN, daß der Mangel von Anfang an bestanden hat. Und genau das ist dem Verbraucher in aller Regel nicht möglich.

Meine Erfahrungen und die von Freunden und Bekannten sind komischerweise oft das Gegenteil von dem, was du hier schilderst.

Aber ganz ehrlich, jeder soll glauben was er will. Wenn du glauben willst, daß eine Behauptung vor Gericht als Beweis durchgeht, werde ich nicht versuchen dir das auszureden.
 

muhamed

Well-Known Member
Deshalb kaufe ich dann lieber bei Händlern wie Alternate. Mainboard kaputt und die senden mir am selben Tag Ersatz raus, auf eigene Kosten, bis die Sache mit meinem geprüft ist. Müssen die nicht tun, tun sie aber weil Ehrenservice :grin:
Das könnte für die nach hinten los gehen aber wegen so etwas habe ich dann bewusst alles bei den gekauft (eine Bestellung für 1800€, dann 3x 200€ Redmi Note, 180€ RAM und 185€ Mainboard) auch wenn ich 10-20€ sparen könnte, bei Händler x oder y.

Beim Media Markt habe ich ein Notebook für 500€ vor Ort gekauft, Pixelfehler beim ersten Start, 30 min. nach dem Kauf zurück gebracht "muss eingeschickt werden, 3-5 Wochen" und dann musst du den erklären, dass das so nicht stimmt.
 
F

Frog1337

Guest
Ich wundere mich, dass du als Einzelhändler die Rechtslage zur Gewährleistung offensichtlich nicht kennst. Ich habe übrigens die ganze Zeit nur von Gewährleistung geschrieben - nicht von Garantie. Garantie ist eine freiwillige Leistung, Gewährleistung nicht.

Zitat vom Wikipedia Artikel zur Gewährleistung unter dem Punkt "Beweislast" :
"Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war."

Du solltest dir vielleicht auch mal durchlesen, was im juristischen Sinne ein Beweis ist. Das was du immer als Beweise anführst, sind nämlich keine.

Dein letzter Satz zeigt wieder, dass du es nicht verstanden hast: der Hersteller ist erstmal gar nicht in der Pflicht, sondern der Händler (ich wette, das wusstest du ;)). Und der muß gar nichts beweisen - das ist ja gerade der Witz an der Sache. DU musst BEWEISEN, daß der Mangel von Anfang an bestanden hat. Und genau das ist dem Verbraucher in aller Regel nicht möglich.

Meine Erfahrungen und die von Freunden und Bekannten sind komischerweise oft das Gegenteil von dem, was du hier schilderst.

Aber ganz ehrlich, jeder soll glauben was er will. Wenn du glauben willst, daß eine Behauptung vor Gericht als Beweis durchgeht, werde ich nicht versuchen dir das auszureden.
Ich glaube wir reden bisschen aneinander vorbei. Wenn ich aber zum gutachter gehe und der sagt der Fehler ist zb nicht durch einen Sturz oder etc entstanden, dann hast du deine Seite bewiesen. Wie solltest du sonst weiter beweisen, dass du den Fehler nicht verursacht hast? Und ab diesen Punkt ist die Beweispflicht doch wieder beim Händler.

Ich habe niemals von Garantie gesprochen nur gesagt ich kenne die beiden Sachen?? Entweder liest du nicht richtig oder willst es nicht verstehen.
Du hast eine Beweispflicht nach 6 Monaten richtig und wenn du dieser nachgehen wirst, muss der Einzelhändler dir nachweisen, dass dies nicht stimmt. Reicht wenn ich sage tv ging beim schauen einfach aus mein Nachbar xy war Zeuge. Ich gehe damit zum Gutachter der bezeugt, dass weder ein Sturzschaden noch sonstiges vorhanden ist. Ja kann sein, dass MM mit dir vor Gericht gehen will (was für so ein Gerät schwachsinnig wäre) und muss dann das Gutachten als nicht gültig anfechten. Und dann ist die Beweispflicht leider wieder beim Händler bzw einen anderen Gutachter (zb vom Gericht). Hatte so einen Fall mit einen Golf 4. Der hat nach 6 Monaten angefangen immer bei der Fahrt auszugehen. Das autohaus wollte mir ein erzählen ich könne nicht Auto fahren oder würde falschen Sprit tanken. Meine Werkstatt konnte nachweisen, dass ich keine Anzeichen von Diesel oder so im Tank habe und das es ein technischer Fehler ist, welcher ist als normaler Fahrer gar nicht verursacht haben konnte. Ein Gutatcher vom Gericht ist den Wagen dann gefahren und hat bezeugen können, dass der Wagen ausgeht (von wegen ich kann nicht Auto fahren). Ausserdem würde eine Werkstatt gefunden, die vor dem Kauf von mir schon einmal versucht hatte den Fehler zu beheben....glaub mal wie schnell ich den Wagen abgeben konnte und mein Geld + Gutachten kosten etc wieder bekommen habe..


Aber im Regelfall hast du recht. Es ist ziemlich unmöglich dieses nachzuweisen. Sollte der Einzelhändler sich quer stellen, bleibt oft nix anderes als Gericht und Gutachten. Aber was anderes habe ich auch nicht behauptet. Dass ich ein Zeugen habe, reicht schon oft im Sinne für eine kulantes handeln.
 
Moderiert:

danmue

Well-Known Member
Hoffentlich machen die einen Laden in Venlo, oder Roermond auf.
Obwohl, der Mi-Laden im SCS in Wien hat nicht so die besten Preise, wenn ich jetzt mit den Xiaomi Preisen im Saturn, oder Mediamarkt in Deutschland vergleiche.

Ich bin gespannt, was es so in den Benelux geben wird. :)
 

woelffin

User des Jahres
In Roermond wäre wohl was arg optimistisch.

Da ich es ständig über die Grenze gondel und in NL bin, freut mich das auf jeden Fall :)

Habe aber den Eindruck Xiaomi drängt gerne in Hauptstädte. Ich tippe mal auf Amsterdam und Brüssel als Standorte.
 

Chocoball

Well-Known Member
Die Verkaufstrategie wird wahrscheinlich die Zusammenarbeit mit AS Watson (Kruidvat Drogerie) sein und ein Super Store in Amsterdam, Rotterdam oder Den Haag. Ich lass es euch wissen.
 

Chocoball

Well-Known Member
Wer sich langweilt, hier das Live Stream bis 15:00 von Xiaomi Benelux (in Englisch):


Dazu der Liste mit Xiaomi Produkten die kommen:
- MI 9
- Note 7
- Mi MIX 3
- Mi 8 Pro
- MI 8 Lite
- Pocophone F1
- Mi electric scooter
- Mi home security camera 360 1080p
- Mi laser projector 150"
- Mi robot vacuum
- Mi pocket speaker 2
- Mi Bluetooth speaker
- Yeelight bedside lamp
- Mi LED desk lamp

https://www.mi.com/nl/
 
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