guesa
Well-Known Member
Wenn vernichtet wird kommt so oder so noch eine rechnung vom zoll.. Sowas machen die nicht mal eben so
auf den Seiten vom Zoll nachzulesen
Wer trägt die Kosten?
Die Vernichtung der Waren gemäß Art. 11 VO erfolgt auf Kosten des Rechtsinhabers.
Bei Waren im Postverkehr bzw. Reiseverkehr hat er noch die Möglichkeit generell zu beantragen, dass die organisatorische Abwicklung der vereinfachten Vernichtung durch die Zollstelle in eigener Zuständigkeit erfolgen soll (Formular 0137). Die endgültige Entscheidung, ob dies im konkreten Einzelfall möglich ist, obliegt jedoch immer der Zollstelle.
Am Ende des Verfahrens stehen entweder die vereinfachte Vernichtung oder die Feststellung der Rechtsverletzung durch ein Gericht. Eine Einigung zwischen Rechtsinhaber und Anmelder oder Besitzer der Waren mit dem Ziel der Überlassung ist nicht vorgesehen.
nur nochmal zum Eingangsthema:
Der Ersteller des freds hat ein Schreiben vom Zoll, dass der Verdacht besteht, dass es sich um gefälschte WAre handelt. Markenrechtsverletzung.
Dabei ist eine Rücksendung der Waren an den shop nicht vorgesehen...entweder es gibt ein Gerichtsverfahren zwischen z.B: Samsung und unserem Käufer, oder die Ware wird vom Zoll zerstört, wenn beide Seiten dagegen nicht widersprechen... ( was unserem Käufer dringlichst zu empfehlen ist, sonst hat er einen riesen Prozess am Hals)warum sollten die den Artikel nicht zurück senden?
Alles beim Zoll nachzulesen.... wer lesen kann ist klar im Vorteil....Wunschdenken hilft hier gar nichts....
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