Hier mal mein zweiter Kontakt mit DHL:
Sehr geehrte Damen und Herren,
erstmal vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Hier eine kleine Schilderung des Falls:
vor ca. 3,5 Monaten habe ich ein Paket aus China erwartet. Da das Gerät auf dem deutschen Markt nicht zugelassen war, musste ich die Annahme verweigern.
Der Verkäufer sagt bis heute, er habe das Paket nicht erhalten. Folglich erhalte ich keinerlei Erstattung.
Beim Zoll habe ich folgende Paketnummern in Erfahrung bringen können, mit denen das Paket bei der Einfuhr versehen war:
RR917316525CN
RG638423155DE
Nach der Verweigerung, war das Einzige was mir der Zoll zukommen lassen hat, der Nachweis, dass es weiter gegeben wurde(siehe Anhang)
Ich möchte Sie hiermit bitten, in Erfahrung zu bringen, ob das Paket angekommen ist. (Konkrete Bestätigung/Nachweis erwünscht) Sofern dies nicht möglich ist, möchte ich Sie bitten, mir den Kaufpreis zu erstatten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich weiterhin per mail auf dem Laufenden halten würden.
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Sehr geehrter Herr Mayr,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Laut den uns vorliegenden Informationen handelt es sich bei der betreffenden Sendung um einen Einschreibbrief. Hierdurch haben wir von DHL Paket keine Möglichkeit, Ihre Sendung nachzuverfolgen.
Wie Sie in Ihrer Nachricht angeben, wurde die Sendung verweigert und an die Deutsche Post zurückgegeben. Eine Bestätigung hierüber haben Sie erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Absender der Sendung in Verbindung zu setzen, damit dieser eine Nachforschung einleitet.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Für weitere Fragen sind wir gern für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
woran können Sie denn erkennen, dass es sich um ein Einschreiben handelt?
Ich hatte bereits schon einmal Kontakt mit DHL und dort wurde mir gesagt es würde sich um ein Päckchen International handeln?!
Die Sendung hätte von mir, beim Zoll entgegen genommen werden sollen. Es konnte mir, aufgrund fehlender Prüfkennzeichen, jedoch nicht ausgehändigt werden. Mir blieb nur die Möglichkeit die Annahme zu verweigern. Daraufhin wurde es vom Zoll an das Versandunternehmen weitergeleitet.
War die Sendung von von Anfang an ein Einschreibbrief?
Ist der Zoll, nach der Annahmeverweigerung, der neue "Versender" oder bleibt es weiterhin der Verkäufer?
Erhält der (vermutliche) Einschreibenbrief nach der Verweigerung keinerlei neue Trackingnummern?
Es müsste aber doch irgendein Nachweis vorliegen, ob der Verkäufer die Sendung entgegen genommen hat, oder nicht?! (Egal ob Paket, Päckchen, Einschreiben)
Ich wende mich genau aus diesem Grund an Sie. Der Verkäufer zeigt sich nicht sehr kooperativ, da er der Meinung ist, nichts zurück erhalten zu haben. Solange ich Ihm nichts gegenteiliges beweisen kann, wird dieser auch nichts unternehmen.
Mit einer Bestätigung vom Versandunternehmen könnte ich Ihm konkrete Beweise vorlegen und ggf. vor diesem shop (im Internet) warnen.
Oder ging die Sendung doch verloren, und man will es deswegen nicht weiter verfolgen?
Vielen Dank im Voraus
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Hallo Herr Mayr,
Sendungen die mit RR beginnen sind eingeschriebenen Briefe oder Päckchen.Das RR steeht für "recommande",bzw. registrierte Sendung.
Der Versender in China ist immer noch der Vertragspartner der Chinesischen Post und kann dort einen Nachforschungsauftrag stellen.Dies ist von Deutschland aus leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen