1. Die Trackingnummern sind uns nicht sofort bekannt, nachdem das Paket als "versandt" markiert wurde, da wir ber externe Dienstleister versenden.
2. Auch wenn Sie keine Trackingnummer bekommen oder gefunden haben, sollte Ihr Paket trotzdem ankommen.
3. Wegen nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten mit dem chinesischen Zoll knnen wir seit Ende Oktober nur noch eine begrenzte Zahl von Paketen per UPS verschicken. Dadurch ist es leider vielfach zu Verzgerungen gekommen. Viele liegengebliebene Pakete mussten und mssen wir daher auch ber andere Paketdienste versenden.
4. Sobald das Paket in Deutschland ist, wird der EMS-Versand von der GdSK bernommen. Obwohl wir in China bereits alle ntigen Angaben gemacht haben sollten, scheint die GdSK diese noch einmal vom Empfnger zu verlangen. Schicken Sie am besten eine Mail mit der Trackingnummer und einer Ebayseite, aus der hervorgeht, zu welchem Preis Sie das Handy gekauft haben, an:
zollavis@gdsk-dus.de und schreiben Sie, dass die GdSK es verzollen soll.
Leider kann sich dadurch die Zustellung zustzlich verzgern. Auerdem werden anscheinend "Abfertigungsgebhren" in Hhe von mehr als 20 Euro gefordert.
Eine "Abfertigungsgebhr" in dieser Hhe halten wir nicht fr gerechtfertigt, wenn Sie die von der GdSK ausgelegten Zollkosten zeitnah bezahlen.
Sie knnen versuchen, den Rechnungsbetrag an die GdSK um diese "Abfertigungsgebhr" oder einen Teilbetrag davon zu krzen. Sie sollten dies der GDSK dann auch schriftlich mitteilen (aber besser erst nach Erhalt des Handys!), z.B. in folgender oder hnlicher Form:
"Widerspruch gegen Ihre Rechnung vom ??.??.2007
Rechnungs-Nr. ???
GdSK-Nr.: ???
MAwb-Nr.: EA???
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die oben genannte Rechnung der GdSK.
Zeitgleich teile ich Ihnen mit, dass ein Teilbetrag fr die geforderte Einfuhrumsatzsteuer in
Hhe von ??,?? EUR auf Ihr Konto berwiesen wurde. Somit wurde Ihre Rechnung um
21,50 EUR ("Abfertigungsgebhr") gekrzt.
Begrndung:
Der in Rechnung gestellte Betrag in Hhe von 21,50 EUR fr eine "Abfertigungsgebhr" ist nicht
nachvollziehbar, sittenwidrig und damit rechtsunwirksam.
In der offiziellen Zustellungsbesttigung der GDSK vom ??.??.2007, ist mir der Versuch
aufgefallen, der GdSK einen Freibrief auszustellen mit der Formulierung
Hiermit verpflichten wir uns, alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen.
Vor die drei Wahlmglichkeiten gestellt:
- persnlich zum Zollamt nach Frankfurt zu fahren
oder
- eine "Kostenfreie" Rcksendung an den Absender zu beantragen
oder
- die GDsK gegen eine "Abfertigungsgebhr" von 21,50 EUR mit der Verzollung zu beauftragen,
haben Sie mir keine echte Wahl gelassen, denn Kosten und Zeitaufwand fr eine Reise zum Zollamt
in Frankfurt sind ebenso unzumutbar wie eine Rcksendung an den Absender. Diese Rcksendung wre
fr den Absender keineswegs kostenlos, sondern sogar sehr teuer, und diese Kosten wrde er mir
sicherlich in Rechnung stellen. Auerdem wnschte ich natrlich, die bereits bezahlte Sendung
zu erhalten!
Ich befand mich also in einer Zwangslage, da mir das Eingehen dieses Geschfts als das kleinere
bel erscheinen musste. Auerdem wurde das Erbringen der bereits bezahlten Versandleistung
unzulssig mit dem Auftrag zur Verzollung verknpft.
Weiterhin stehen Leistung und Gegenleistung in einem aufflligen Missverhltnis zueinander.
Andere Postdienstleister erbringen diese Leistung kostenlos oder zu einem Bruchteil des von der
GdSK verlangten Preises.
Mithin sind Merkmale des Wuchers nach 138 hinreichend erfllt. Es handelt sich also um ein sittenwidriges
Rechtsgeschft, das somit nichtig ist.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Es sei der Hinweis erlaubt, dass Wucher nach 291 StGB
strafbar ist und in besonders schweren Fllen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
bestraft wird.
Ferner mchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr offizieller chinesischer Partner EMS ber Ihre
Praktiken anscheinend keine Kenntnis hat und auf meine diesbezgliche Mitteilung mit Staunen reagierte.
Mit freundlichen Gren "
5. Unabhngig davon, ob Sie die Abfertigungsgebhr zahlen mchten oder nicht, bieten wir Ihnen an, falls Sie eine Rechnung von GdSK oder TNT bekommen haben, dass wir Ihnen 15 EUR (GdSK) bzw. 10 EUR (TNT) als kleines Trostgeld zurckberweisen.
Dazu machen Sie bitte ein Foto von der Rechnung und mailen Sie es innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zusammen mit Ihrer Bankverbindung an
dofee_service@yahoo.de
BEMERKE ABSATZ 5. !!!