Einschreiben mit Rückschein bei Kündigung (Vertrag)

Poppeye

Well-Known Member
Nicht!
Ausnahme eventuell De-Mail.
Da bricht man doch in schallerndes Gelächter aus.
(bei solchen Tips sollte ein Mandant über Anwaltwechsel nachdenken;))
Mein lieber Freund @gsmfrank, nicht nur hast du keine Ahnung, du besitzt auch noch die Unverschämtheit, zu glauben, dass Dein Halbwissen richtiger wäre als die Gesetzeslage. Querulanten wie dich wird jeder Kollege mit Kusshand ablehnen und selbst ins offene Messer rennen lassen. Wie @altmann schon sagte, ist es seit 1.10.2016 verboten, in AGB Schriftform zu fordern. Das wurde auch schon vorher durch Gerichtsurteile für Kündigungen so gehandhabt, wenn der Vertragsschluss auch nur online zustande kam. Das gilt praktisch für alle Telekommunikations-, Strom- und sonstigen Verträge, wo alles nur noch online abgewickelt wird.

Dabei ist mein liebster "Freund" die Telekom, die nichts mehr per Fax annimmt und suggeriert, Online-Kontaktformulare wäre dasselbe wie E-Mail, was nicht stimmt. Damit verstoßen die genauso frech gegen geltendes Recht wie Google, deren E-Mail-Addresse im Impressum nur automatische Antworten auslöst und nie gelesen wird.

Wenigstens hat der OP hier sofort eine Bestätigung auf seine Kündigung per E-Mail bekommen, was für das Unternehmen spricht. Alles Andere wie ignorieren muss auch zu Abmahnung gegen ein solches Unternehmen führen. Dabei reicht völlig aus,wenn der Kündigende den Versand der E-Mail an eine im Impressum aufgeführte Empfängeradresse nachweist.
 

muhamed

Well-Known Member
Ihr müsst euch ja echt nicht so angehen :grin:

Kann es selbst kaum glauben, dass das jetzt so durchging aber ist mir momentan ziemlich egal, da ich jetzt damit abschließen kann.

Thread alles so genau wie möglich gehalten, da.it jemand sich hier "selbst" helfen kann...
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Ihr müsst euch ja echt nicht so angehen
Soetwas muß aber mal gesagt werden, denn nicht nur in diesem Thread hier, auch in anderen Beiträgen glaubt dieser "Freund" mit Abfälligkeiten und Besserwisserei andere User anzugehen.
Gut zu wissen, dass ich nicht der einzige bin, dem dies seit einiger Zeit auffällt.
 

ceagel

Active Member
Ich habe auch neulich bei Vodafone und Otelo jeweils einen Vertrag gekündigt und mache es bei denen immer über das vorgesehene Kontakformular. Hat wie immer gut funktioniert, Bestätigung erhalten.
 

gsmfrank

Alter Sack mit neuem Auto
Mein lieber Freund @gsmfrank, nicht nur hast du keine Ahnung, du besitzt auch noch die Unverschämtheit, zu glauben, dass Dein Halbwissen richtiger wäre als die Gesetzeslage.
Zum Thema Halbwissen, welches leider auch bei Juristen weit verbreitet ist:

Die Gesetzesänderung gilt nur für Verträge ab 1. Oktober 2016

Abweichende Urteile von einzelnen Gerichten vor Inkrafttreten des Gesetzes sind nicht die allgemeine Rechtsprechung. Dazu bedarf es dann schon eines Grundsatzurteils. (ist mir jedenfalls nicht bekannt, wenn doch dann bitte Aktenzeichen)
Das sollte ein Jurist aber wissen und nicht verallgemeinern.

Gehe mal mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus das der Vertrag nicht darunter fällt.
Also immer schön den Ball flach halten.


Soetwas muß aber mal gesagt werden, denn nicht nur in diesem Thread hier, auch in anderen Beiträgen glaubt dieser "Freund" mit Abfälligkeiten und Besserwisserei andere User anzugehen.
Gut zu wissen, dass ich nicht der einzige bin, dem dies seit einiger Zeit auffällt.
Vielen Dank für die Blumen.
Du rutschst im Niveau ab.
Das ist genau das Problem von Usern, wenn ihnen die sachlichen Argumente ausgehen.
Es zwing dich keiner meine Beiträge zu lesen.
Wenn Du es doch weiterhin tuen möchtest, dann bitte genau lesen und begreifen.

PS.
Wer mich angreift muß auch das Echo vertragen.
Der Angriff geht nie von mir aus, das mal so nebenbei.
 
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