Einschreiben mit Rückschein bei Kündigung (Vertrag)

muhamed

Well-Known Member
Abend,

ich hab ein Problem mit otelo und habe auch keine Nerven mehr dafür. Kündigung per Fax wird nicht akzeptiert, per Post bleibt unbeantwortet und nun will ich das direkt zur Post bringen, Einschreiben mit Rückschein?! um dann auf der sicheren Seite zu sein oder welcher Weg wäre das Maximum, wenn es sogar vor Gericht gehen würde. Weiß das jemand?
Habe auch bei der Adresse mehrere gefunden aber weiterhin ohne Erfolg.

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Im Forum findet man einen Beitrag von einem Monderator (ist jetzt rund drei Jahre alt):
otelo Kundenbetreuung c/o
Vodafone GmbH
40875 Ratingen

Im Impressum:
Vodafone GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
D-40549 Düsseldorf

Bei Aboalarm:
otelo-Team
c/o Vodafone GmbH
40878 Ratingen

Handyflash:
o.tel.o Kundenbetreuung
c/o Vodafone GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
40875 Ratingen

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Ich möchte es an: kontakt@otelo.de per E-Mail senden, dann als Fax an 02102986575 und per Einschreiben mit Rückschein an
o.tel.o Kundenbetreuung
c/o Vodafone GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
40875 Ratingen

Habe mich bei "mein otelo" angemeldet, die Daten so übernommen, wie diese bei otelo hinterlägt sind, in der Kündigung selbst, die Vertrags/Kundenummer (ist die selbe), Rufnummer und hinterlege Mailadresse angegeben, neben meiner Adresse.

Versteht mich nicht falsch aber habe bereits 8 Kündigungen raus geschickt und bis heute keine Antwort erhalten. Der Vertrag läuft noch bis zum 29.06.2017, daher will ich damit endlich abschließen.

Was wäre die beste Vorgehensweise?


Gruß
 

Poppeye

Well-Known Member
E-mail reicht. Und ggf. Zahlung einstellen, wenn die Erreichbarkeit egal ist. Wenn nicht jetzt schon Portierung der Nr. beantragen. Bei Ignorieren Beschwerde an Bundesnetzagentur und vzbv.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
Einschreiben mit Rückschein?!
falsch.
einwurf hat den selben effekt.

aber einschreiben sind quatsch, da kann man auch eine alte unterhose oder ein backstein versenden.
besser ist es als großbrief oder maxibrief, den da hat man eine unterschrift von der annahme person und ein name.
das ist besser nachweißbar als ein blödes einschreiben das eh nicht beweißkräftig ist.

doc

-
 

Tobee

Born to buy from China
Mal wieder Vodafone.....Kenne ich zur Genüge. Aboalarm ist normalerweise gut informiert, ist ja denen ihr Geschäftsmodell. Bei Deutschlandsim konnte ich im Kundenbereich kündigen. Danach Bestätigung mit vielen Dank das sie unser Kunde waren, bis vielleicht irgendwann. Vodafone war ein ganz schönes Gezeter.
 

guesa

Well-Known Member
@muhamed wenn du ganz sicher gehen willst, gilt: Doppelt- gemoppelt hält besser, den alle Varianten haben ihre Beweisprobleme.
http://www.123recht.net/article.asp?a=138756
Ich würde ein Einwurfeinschreiben wählen und beim Einstecken des Kündigungsschreibens in den Umschlag einen Zeugen hinzuziehen, der es danach dann auch zur Post bringt. So hast du einen Zeugen, der du selber nicht sein kannst. Für die Zustellung zeugt dann der Postbote. Wichtig, dass die Adresse die Richtige ist. Diese würde ich bei einem Vertrag der ursprünglichen Vertragsbestätigung (nicht der Webseite) entnehmen, bzw der Monatsrechnung. Zusätzlich Fax mit Sendebericht O.k. , besser von Sekretärin, als von dir, da sie dann wieder als Zeugin dienlich sein kann.

Wie gesagt, wenn du ganz sicher gehen willst....
 

Sotair

Kaffes Nikotides
Fax( mit Sendebericht aufbewahren) reicht völlig, da es der in den AGB geforderten Schriftform entspricht. E-Mail wird nur bei Prepaid-Verträgen seitens Vodafone/Otelo akzeptiert. Wenn Du schon was per Brief, Einschreiben o.ä. schickst, dann nimm den Sitz der Gesellschaft am Ferdinand-Braun-Platz in Düsseldorf, wie er im Impressum bei Otelo angegeben ist.
In Ratingen gibt es keinen Standort wie von Dir genannt, da wäre es
D2-Park 5
40878 Ratingen als Vodafone-Standort. Die in Düsseldorf ist die ladungsfähige Adresse des Unternehmens und steht so auch in AGB und Rechnungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

guesa

Well-Known Member
@muhamed achso kurzer Nachtrag: vergiss nicht im Kündigungsschreiben die erteilte Einzugs Ermächtigung zu widerrufen. Das reicht, damit deine Bank abgebuchte Beträge zurückbucht, falls weiter abgebucht wird, obwohl der Vertrag von dir aus beendet wurde. Beachte auch den Unterschied Einzugsermächtigung und Lastschrift.
 

schafxp2015

Well-Known Member
Die gesetzliche Schriftform wird , außer bei Briefen und digitaler Signatur, nur bei Fax gewährleistet, nicht bei normalen Mails

Nur wenn ausnahmsweise in den AGB Mails zugelassen sind, mag eine Kündigung durch normale EMail zulässig sein. @guesa hat völlig Recht.

Wenn die Gegenseite den Inhalt eines Umschlages bestreitet, was aber in diesen Fällen sehr selten ist, hilft nur Zeugenbeweis.

....und die Erklärung muss in die Verfügungsgewalt des aktuellen Vertragspartners gelangt sein, also korrekt dem zuständigen Vertragspartner zugegangen sein.
 

gsmfrank

Alter Sack mit neuem Auto
da kann man auch eine alte unterhose oder ein backstein versenden.
Kannst Du auch mit Großbrief oder Maxibrief...
das ist besser nachweißbar als ein blödes einschreiben das eh nicht beweißkräftig ist.
Bei Rückschein muß vom Empfänger sehr wohl quittiert werden.
Nicht!
Ausnahme eventuell De-Mail.
Da bricht man doch in schallerndes Gelächter aus.
(bei solchen Tips sollte ein Mandant über Anwaltwechsel nachdenken;))
 
Zuletzt bearbeitet:

Sotair

Kaffes Nikotides
Wie gesagt, ich erhalte keine Rückmeldung und will mich absichern.
Ich würde das so machen:
Schick denen - wenn nicht schon geschehen - ein Fax mit Deiner Kündigung oder wenn Du ganz sicher gehen willst, ein Einschreiben mit Rückschein. Schreib in die Kündigung (freundlich aber bestimmt), dass Du um Bestätigung des Vertragsendes zum xx.xx.xxxx bittest. Und - falls Du @guesa 's Tipp aufgreifen willst, dass mit diesem Datum auch Deine Genehmigung zum Einzug (SEPA-Lastschriftmandat) jedweder Forderungen von Deinem Konto widerrufen ist.

Wenn Dir bis nach Erhalt des Rückscheins keine Bestätigung Deiner Kündigung per E-Mail vorliegt, schreib dort ins Forum wie dieser Kunde und halte Deine Versandbelege (Fax-Sendebericht / Rückschein vom Einschreiben) als Foto bereit, falls sie gebraucht werden.

Nachtrag: Sollte das bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung eskalieren, musst Du primär nachweisen können, dass Dein Kündigungsschreiben fristgerecht / vor Ablauf der Kündigungsfrist an die in den AGB und auf Deinen Rechnungen genannte Adresse der anderen Partei zugestellt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einschreiben Rückantwort an otelo c/o Vodafone in Ratingen und fertig. Im Text die Einzugsermächtigung entziehen nicht vergessen. Wenn du es unbedingst willst, um eine Bestätigung, zu wann der Vertrag endet bitten. Alles andere kannst du dir dann sparen, denn einmal reicht.
Ich würde nur diesen einen Brief schicken und mir nicht unnütz Arbeit machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

muhamed

Well-Known Member
So, per Mail raus, per Fax raus und Sendebestätigung ausgedruckt (in beiden Fällen).
Heute geht das per Einschreiben mit Rückschein raus, nur bin ich mir nicht ganz sicher an welche Adresse. Zeugen hab ich auch bzw. eine Zeugin, welche den Inhalt bestätigen kann.

Auf der Rechnung steht einmal (ganz unten):
otelo ist eine Marke der Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf, Postfach: 40543 Düsseldorf, Geschäftsführung [...]

Und ganz oben (als Absender):
otelo Kundenbetreuung · c/o Vodafone GmbH · 40878 Ratingen


Keine Straße und unte Straße sowie Postfach... Da ich das noch nie getan habe gehe ich davon aus, dass das als Einschreiben mit Rückschein an ein Postfach nicht möglich ist. Wenn die Straße fehlt können die ja auch sagen "ne, so nicht".

Hatte vor vielen Jahren das selbe Problem schon einmal mit Vodafone gehabt. Bei meiner Datenkarte von Vodafone haben die sofort die Kündigung akzeptiert und mir in einer Woche die Bestätigung zugesendet.
 

Sotair

Kaffes Nikotides
Warum nach Ratingen, @Fuerstenwalder ? Da kann er hinschreiben, wenn er innerhalb der 14-tägigen Frist einen Neuvertrag widerrufen will, aber nicht zur Kündigung eines bestehenden Laufzeitvertrages. Das kann man hier nachlesen.
Schaut doch einfach in die verdammten otelo AGB - da steht, wie und wo der Vertragspartner firmiert und unter 4. Vertragsdauer / Kündigung ist keine abweichende Anschrift genannt. Die Anschrift ist dort in der Präambel Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf.
 
A

altmann

Guest
Nicht!
Ausnahme eventuell De-Mail.
Da bricht man doch in schallerndes Gelächter aus.
(bei solchen Tips sollte ein Mandant über Anwaltwechsel nachdenken;))
Doch, doch.
Dieser Vertrag wahrscheinlich nicht, da zu alt, aber die meisten ab 01.10.16 geschlossenen Verträge dürfen auch per Mail gekündigt werden:
https://www.verbraucherzentrale.de/vertrag-per-e-mail-kuendigen

Imho war die Begründung, dass gerade bei Online abgeschlossenen Verträgen die Kündigung nicht schwieriger gemacht werden darf, als der eigentliche Vertragsabschluss.
 

muhamed

Well-Known Member
Weil auf jeder Rechnung es so da steht (als Absender der Rechnung).

In den AGB's steht:
Die Vodafone GmbH („Vodafone“; Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf,
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB
38062) erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden
AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste
(Vertragsbedingungen).


Somit sollte es diese Adresse sein (AGB) aber der Witz daran ist, dass das in den eigenen Foren bzw. Portalen immer die in Ratingen ist. Das schreiben die Mods von otelo dort.
 

muhamed

Well-Known Member
Eben die drei Mails erhalten.
1. Empfangsbestätigung der Mail
2. Die Kündigung selbst
3. Ihre Meinung ist uns wichtig

Damit hätte ich nicht gerechnet aber muss somit nicht zur Post :grin:

Ich danke euch für eure Hilfe!

Gruß
 

lapis

Active Member
Vodafone, hört mir auf, Tochter hat fristgerecht Vertrag (Parnervertrag 2Handynummern) gekündigt, Vodafone sagt jetzt aber sie hätte beide Nummern kündigen müssen, ihre Nummer wurde akzeptiert die andere läuft jetzt wieder weiter (1 Jahr).
Ich bin der Meinung wenn ich einen Vertrag kündige ist alles gemeint, in den AGB's ist da nichts zu lesen, Vodafone behauptet das aber. Drecksladen!

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