Poppeye
Well-Known Member
Mein lieber Freund @gsmfrank, nicht nur hast du keine Ahnung, du besitzt auch noch die Unverschämtheit, zu glauben, dass Dein Halbwissen richtiger wäre als die Gesetzeslage. Querulanten wie dich wird jeder Kollege mit Kusshand ablehnen und selbst ins offene Messer rennen lassen. Wie @altmann schon sagte, ist es seit 1.10.2016 verboten, in AGB Schriftform zu fordern. Das wurde auch schon vorher durch Gerichtsurteile für Kündigungen so gehandhabt, wenn der Vertragsschluss auch nur online zustande kam. Das gilt praktisch für alle Telekommunikations-, Strom- und sonstigen Verträge, wo alles nur noch online abgewickelt wird.Nicht!
Ausnahme eventuell De-Mail.
Da bricht man doch in schallerndes Gelächter aus.
(bei solchen Tips sollte ein Mandant über Anwaltwechsel nachdenken)
Dabei ist mein liebster "Freund" die Telekom, die nichts mehr per Fax annimmt und suggeriert, Online-Kontaktformulare wäre dasselbe wie E-Mail, was nicht stimmt. Damit verstoßen die genauso frech gegen geltendes Recht wie Google, deren E-Mail-Addresse im Impressum nur automatische Antworten auslöst und nie gelesen wird.
Wenigstens hat der OP hier sofort eine Bestätigung auf seine Kündigung per E-Mail bekommen, was für das Unternehmen spricht. Alles Andere wie ignorieren muss auch zu Abmahnung gegen ein solches Unternehmen führen. Dabei reicht völlig aus,wenn der Kündigende den Versand der E-Mail an eine im Impressum aufgeführte Empfängeradresse nachweist.