P9000 Versandspaß

dudood

Member
Haha Leute, was ihr euch hier aufregt ;)

@Unbroken Du hast doch einen PayPalfall eröffnet und mit deiner Argumentation recht, oder nicht?
Dann warte doch einfach bis PayPal entschieden hat und es wird sich schon klären.

Und dazu mit der "Durststrecke":
Das Geld ist doch auch "weg" wenn man das Phone hat?! Also ist das nur eine Sache von Wochen bis man es Wieder hat und dann kann man es ja wieder ausgeben. Denn wenn man kein Geld übrig hat, kauft man sich auch nichts (denke ich :) ), was man nicht unbedingt zum Leben benötigt.

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lucam

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Same here :rtfm:

Ich habe mir das P9000 über Singapore Post vom Shop ElephoneMobile.com bestellt. Nach zwei Wochen kam es beim Zollamt Bremen an und es wurde an die Bundesnetzagentur gesendet. Nach weiteren drei Wochen bekam ich nun einen Brief, dass das P9000 nicht CE-konform sei und natürlich, dass die dt. Bedienungsanleitung fehlt. Die Herausgabe wird verweigert.
 

lucam

New Member
Es genügt doch, wenn die Bedienungsanleitung in einer Amtssprache der EU verfasst ist (Englisch sollte doch überhaupt kein Problem sein?!).

Weiterhin darf auch ein CE-Zertifikat aufgeklebt sein. Elephone hat hier sicherlich den Aufkleber genommen, weil ein direkter Druck auf die raue Sandstein-Rückseite schwierig ist.
 

Ausgelebt

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Es genügt doch, wenn die Bedienungsanleitung in einer Amtssprache der EU verfasst ist (Englisch sollte doch überhaupt kein Problem sein?!).

Weiterhin darf auch ein CE-Zertifikat aufgeklebt sein. Elephone hat hier sicherlich den Aufkleber genommen, weil ein direkter Druck auf die raue Sandstein-Rückseite schwierig ist.
Nein! Eine CE-Kennzeichnung darf nicht aufgeklebt sein. Für Elektrogeräte muss eine Anleitung in deutscher Sprache vorliegen - siehe Produktsicherheitsgesetz.

Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind. (5) Ein Produkt, das die Anforderungen nach
 
Zuletzt bearbeitet:

lucam

New Member
Natürlich kann ein CE-Zertifikat auch geklebt sein, es gibt doch unzählige Elektrogeräte, die ein aufgeklebtes Typenschild mit CE-Kennzeichnung besitzen.

Also ist ein Einspruch ggü. dem Zoll ohne große Erfolgsaussicht? Elephone hat mir sämtliche Zertifikate gesendet und auch das CE-Zertifikat mit Bundesnetzagentur-Prüfnummer.
 

ColonelZap

Administrator
Teammitglied
Ich habe das Gefühl, hier fängt es sich an wieder einmal im Keis zu drehen ;)
@lucam bitte sei so nett und lies Dir mal alles durch, was hier bereits zu dem Thema gepostet wurde :)
 

dudood

Member
Ich würde die wohl mit Anträgen auf Herausgabe zuspammen bis es nach China zurückgeht oder die mich einfach ignorieren.

Am besten ist es die Anträge möglichst lang zu formulieren, die sind verpflichtet diese zu bearbeiten (glaube ich).

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Ausgelebt

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Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller bzw. seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt oder am daran befestigten Schild angebracht werden. Die Größe muss mindestens 5 mm sein; bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die Proportionen eingehalten werden. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder hierfür keinen Anlass gibt, wird sie auf der Verpackung (falls vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht, sofern die betreffende Richtlinie solche Unterlagen vorsieht.
In der Regel ist die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt oder dem Typenschild des Produkts anzubringen (§ 7 III S. 1 ProdSG).

Ist dies nicht möglich, so darf die CE-Kennzeichnung ausnahmsweise auch an anderer Stelle als auf dem Produkt oder dem Typenschild angebracht werden etwa auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen. Gerechtfertigt ist diese Vorgehensweise beispielsweise, wenn die Anbringung auf dem Produkt unmöglich ist (z. B. bei bestimmten Sprengstoffarten) oder unter vernünftigen technischen oder wirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich ist, wenn:

die Mindestabmessungen nicht eingehalten werden können oder
wenn nicht gewährleistet werden kann, daß die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht wird.

In solchen Fällen ist die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung, sofern vorhanden, und auf den Begleitunterlagen anzubringen, wenn die betreffende Richtlinie derartige Unterlagen vorsieht.
Die CE-Kennzeichnung darf keinesfalls aus rein ästhetischen Gründen weggelassen oder vom Produkt auf die Verpackung oder die Begleitunterlagen verlagert werden.
Die Kennzeichnung muß ferner dauerhaft sein, so daß sie unter normalen Umständen nicht entfernt werden kann, ohne Spuren zu hinterlassen (in einigen Produktnormen ist z. B. ein Abreibtest mit Wasser und Lösungsbenzin vorgesehen).
Es hat schon seinen Grund warum Markenhersteller diese nicht einfach aufkleben.
 
Mein Samsung Galaxy S4 Mini hat keine solche Kennzeichnung auf dem Gerät :)

Und was Elephone angeht: dann sollen die sich einfach so einen Handpräger mit dem CE-Zeichen besorgen (bekommen die bestimmt bei Alibaba für ein paar RMB) und das mit der dauerhaften Kennzeichnung manuell nachholen :)
 
Ja, unter dem Akku befindet sich eine Kennzeichnung - aber ein Aufkleber !!!!111!! ;-) Bitte nicht an die Bundesnetzagentur verpetzen :p
Das Galaxy S4 Mini ist also noch schlechter gekennzeichnet als das P9000 - da ist der Sticker wenigstens aussen.
 

Ausgelebt

Outfluencer
Muss echt schwer sein die rechtlichen Richtlinien dazu zu lesen und auch zu verstehen. Gott sei dank wurde das alles erst gefühlte 200 Mal hier gesagt.
 
Ich hab sie gelesen und finde, dass Elephone hier besser kennzeichnet als Samsung.

PS: vielleicht wäre eine Übersicht über die Essenz aus 24 Seiten Kommentare ganz gut. Also sowas, was CE-Konformität alles fordert, wo es bei Elephone fehlt (Aufkleber mit CE, was aber bei Samsung geduldet wird), was offizielle Statements sind und Erfahrungen usw.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ausgelebt

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D

darkzone

Guest
Ich kann diese Diskussion hier echt nicht mehr nachvollziehen, es ist doch sch......egal welcher Hersteller wie Kennzeichnet.
Hier geht es nicht um Samsung, HTC oder Apple.
Hier geht's um das P9000, und da hilft keine Diskussion. Das Gerät ist aus mehreren Gründen nicht CE Konform.
Ob das sinnvoll ist, ist vollkommen Lala.
Wenn dieses Gerät in eine Zollbeschau kommt ist laut Vorschriften vorbei.
Wenn ein Beamter ein Auge zudrückt oder nicht richtig hinschaut, sein Problem.
Wenn ich Zollbeamter wäre, ICH würde es nicht tun, ich würde die alle einbehalten und zurück senden.
Warum, das ist ganz einfach, warum sollte jemand gegen seine Vorschriften, die ganz klar definiert sind, verstoßen? Warum, um sich im schlimmsten Fall vor dem Vorgesetzten zu verantworten?
Das hat meiner Meinung nach nichts mit "Kleinkariert" oder sonstigem zu tun.
Die machen ihre Arbeit und halten sich an ihre Vorschriften.
Ich würde kein Diszi für jemanden der "nur" sein Handy gerne haben möchte riskieren.
Versetzt Euch auch mal in deren Lage, jemandem was vorwerfen ist einfach.
 
Ja, das sind die Richtlinien - ist gut die schon mal zu haben. Ich meinte aber generell noch mal über das P9000 Thema. Es gab ja immer wieder neue Infos die reinkamen und einiges relativierten

@darkzone: das ist nicht ganz richtig. Es muss ja Gründe geben, warum es bei P9000 gibt und bei Samsung nicht
 

dudood

Member
Ich kann diese Diskussion hier echt nicht mehr nachvollziehen, es ist doch sch......egal welcher Hersteller wie Kennzeichnet.
Hier geht es nicht um Samsung, HTC oder Apple.
Hier geht's um das P9000, und da hilft keine Diskussion. Das Gerät ist aus mehreren Gründen nicht CE Konform.
Ob das sinnvoll ist, ist vollkommen Lala.
Wenn dieses Gerät in eine Zollbeschau kommt ist laut Vorschriften vorbei.
Wenn ein Beamter ein Auge zudrückt oder nicht richtig hinschaut, sein Problem.
Wenn ich Zollbeamter wäre, ICH würde es nicht tun, ich würde die alle einbehalten und zurück senden.
Warum, das ist ganz einfach, warum sollte jemand gegen seine Vorschriften, die ganz klar definiert sind, verstoßen? Warum, um sich im schlimmsten Fall vor dem Vorgesetzten zu verantworten?
Das hat meiner Meinung nach nichts mit "Kleinkariert" oder sonstigem zu tun.
Die machen ihre Arbeit und halten sich an ihre Vorschriften.
Ich würde kein Diszi für jemanden der "nur" sein Handy gerne haben möchte riskieren.
Versetzt Euch auch mal in deren Lage, jemandem was vorwerfen ist einfach.
Ich bezweifle, dass ein Zöllner da irgendetwas zu erwarten hat. Denn selbst bei einer Fehlfunktion des Gerätes, bei der jemand zu schaden kommt, kann er nicht haftbar gemacht werden, da das Gerät CE-KONFORM IST! Das P9000 erfüllt alle technischen Bedingungen, lediglich Zusätzliche sicherheitsmerkmale wie die Kennzeichnung sind Fehlerhaft, diese haben aber keinerlei Auswirkungen auf den Betrieb.

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D

darkzone

Guest
@Stefan12345

Zum P9000, ich hatte es, glaub mir es ist nicht richtig gekennzeichnet, unter anderem.

Zum Thema Samsung, schau es nochmals genau an, ich bin mir sehr sicher das du irgendwo eine permanente Kennzeichnung finden wirst. Die sind teilweise sehr versteckt bzw kaum zu sehen.
 

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