• Erfahrungen zu hier Werbenden Shops bitte in Ihre eigene Kategorie schreiben.
    Alle Erfahrungen anderer Shops können hier gepostet werden.

     

Gearbest Leider schlechte Erfahrungen mit Gearbest

Joe_User

Well-Known Member
Ok, dann besteht noch Hoffnung!
Wird mit Chance beim Zoll liegen, der wegen dem Streit einiges ab zu arbeiten hat.
 

rootgut

Active Member
@Gearbest
wenn eine Sendung verloren geht, muß der Versender einen Nachforschungsantrag stellen. Eigentlich muss der Händler so eine Versicherung haben und nicht der Kunde!
Ware gegen Geld. Das Geld habt ihr schon und da soll der Kunde auch noch Zahlen wenn die Sendung verschwindet ? Also bei Gearbest ist der Kunde ein Verlierer sollte etwas mit der Sendung passieren ! Wenn ihr schon so reagiert wenn eine Sendung verloren geht, wie reagiert ihr erst bei einem Garantiefall ?
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Ich hatte vor über 6 Wochen ein Lenovo K3 Note bestellt und extra die Versandoption Germany Express gewählt, da ich das Telefon noch vor meinem Urlaub brauchte. Das Erste, was Gearbest tat, war, das Phone trotz der gewählten (und bezahlten) Versandoption (German Express) einfach mit Schneckenpost (Signapore post, registered) zu verschicken. Als ich Sie darauf hinwies, wurde auf den Fehler nicht eingegangen, lediglich der Betrag der gewählten Versandoption wurde zurücküberwiesen.
Guten Tag,

Wenn Sie für das Paket Versicherung gekauft haben, können wir 100% rück zahlen. Deswegen emfehle ich Sie die Versicherung zu kaufen, order per "German Express" auszuwählen.

Viele Grüße
.....wie man sieht wird man bei Gearbest trotz dass man German Express wählt, abgefertigt, wie jeder andere mit normaler Versandoption.
Ich sehe es genau wie @pengonator, solange ich nichts entgegengenommen habe, steht der Versender in der Nachweispflicht.
Deshalb immer an eine abgesicherte Zahlungsmethode denken!
 

pengonator

Well-Known Member
Dieser Kaufvertrag ist aber nicht nach dem deutschen Bürgerliches Gesetzbuch zustande gekommen @HabiXX da der Verkäufer ja nicht danach verkauft und keinen Sitz in DE hat. Sonst hast Du natürlich Recht.
 

pengonator

Well-Known Member
Das habe ich damit auch nicht gesagt, sondern nur das hier DE-Recht nicht gilt. Zudem hat der TE ja auch seine Bestellung mit versicherter Versandoption getätigt nur der Shop hat das ignoriert.
 

HabiXX

Well-Known Member
Genau ... der Fehler liegt ja beim Shop .. soweit sind wir ja schon und deshalb wird ja auch das Geld erstattet. Ich beziehe mich aber jetzt auf deine Aussage :

Das ist aber eine seltsame Sichtweise @Gearbest, solange Sie nicht den Nachweis haben das Sie geliefert haben denke ich haben Sie Ihre Ware auch nicht geliefert und stehen somit in der Schuld des Kunden. Sie sollten sich daher man die Frage stellen ob sie da den richtigen Logistikpartner haben für hochwertige Produkte.
 

pengonator

Well-Known Member
Ja die hat sich ja auch auf den kompletten Sachverhalt (bestellt und bezahlter versicherter Versand) bezogen und ist daher auch so korrekt @HabiXX. Es bestand zu keinem Zeitpunkt kein Vertrag nach DE-Recht, deshalb ist Käuferschutz für den Käufer unabdingbar wie man hier sieht. Denn auf welches Recht kann sich sonst der Käufer einstellen und wo kann er klagen??? Aber der Drops ist doch gelutscht und daher ist das hier eher akademisch oder? ;)
 

HabiXX

Well-Known Member
Ok,stimmt! Hab hier was gefunden:

Die wohl meisten Probleme treten mit Händlern auf die große Mengen von Waren verschicken (z.B. PC-Spiele oder DVDs).
Entgegen weitläufiger Meinung gibt es keine unversicherte Sendung bei dieser Konstellation!
Der gewerbliche Verkäufer muss dem Kunden darauf hinweisen das er für verloren gegangene Postsendung kostenlosen Ersatz liefern muss! Weist er nicht darauf hin oder wälzt das Risiko des unversicherten Versandes auf den privaten Käufer ab besteht für ihn eine Abmahngefahr - es ist nicht rechtens da gegen die aktuelle deutsche Rechtssprechung!
Bei gewerblichen VKs ist es nicht nötig eine teurere Versandart zu wählen!

Quelle: http://www.ebay.de/gds/Haftung-bei-unversicherten-Versand-privat-gewerbl-B2B-/10000000002802860/g.html
 

Baerchen

Well-Known Member
@HabiXX

Ich habe es gefunden: § 474 BGB, insbesondere Abs. 4. Ausnahme: Du bestimmst die Spedition/Frachtführer selbst. Beispiel: Du kaufst eine LKW-Ladung Ziegelsteine oder was auch immer auf Europaletten und weil die Haus- und Hofspedition des Händlers erst in 4 Wochen freie Kapazitäten hat und Dir das zu lange dauert, beauftragst Du selbst eine Spedition Deines Vertrauens, die schon nach 3 Tagen liefern kann, Dir die Ladung anzukarren. Wer deren Kosten dann übernimmt ist primär egal. Hauptsache, Du beauftragst die Spedition selbst und unabhängig vom Verkäufer.

Edit: Ebay ist nicht relevant als rechtssichere Quelle (das habe ich auch gefunden). Da kann jeder schreiben, was er will und v.a. hineininterpretieren, was er will. Ok, letzteres geht bei allen Rechtsfällen.

Aber hier besteht wenigstens im Text Sicherheit:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__474.html
 

HabiXX

Well-Known Member
Dann ist es wirklich schade, dass Gearbest bei nicht versichertem Versand und ohne PP, die Erstattung nicht übernehmen würde.
 

Reno1

Member
Gesetze hin und her. Wir wissen MÜSSEN tun die gar nichts. Wichtig ist sich hier auszutauschen. Keiner möchte schlechte Werbung haben.
Und wie schon oft gesagt hier, die Zahlmethode ist das wichtigste!
 

Mitglieder

Keine Mitglieder online.

Neueste Beiträge

Statistik des Forums

Themen
54,353
Beiträge
836,570
Mitglieder
66,934
Neuestes Mitglied
j880001
Oben Unten