Liebe Chinamobiles Community,
ich studiere im 7. Semester Jura und befasse mich gerne auch privat mit "gesetzlichen"-Regelungen.
Wie ihr sicherlich wisst, gibt es Grundrechte und wir Bürger sollen durch das Grundrecht geschützt werden.
Die Grundrechte kommen VOR allen anderen Rechten, d.h. wenn in der Strafprozessordnung eine Regelung vorliegen würde, dass (etwas übertrieben um es zu verdeutlichen) zB jeder Polizist das Recht hätte einen Falschparker zu erschießen, so würde dies mit dem Grundgesetz kollidieren und wäre keine wirksame Gesetzesregelung.
In Artikel 2 I GG heißt es:
"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
(Artikel 2 ist die sogenannte "Handlungsfreiheit")
Dieses Grundrecht wird beinahe durch jedes Gesetz einegschränkt. Die Einschränkung muss hingegen Verhältnismäßig sein oder sogar durch ein kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden.
///
Zu meiner Überlegung:
Der Verkauf von China-Smartphones gehört zum Prozess der Globalisierung, das darunter auch insbesondere durch den China Markt Plagiate in den Wirtschaftskreislauf geraten, ist nichts fremdes.
Ich bin aber der Meinung, dass Beschlagnahmungen durch den Zoll und INSBESONDERE Unterlassungserklärungen von Firmen (wie zB Samsung) den "Normalbürger" in seinen Grundrechten massiv einschränken lässt.
Uns wird regelrecht vorgeschrieben, was wir besitzen dürfen und was nicht, auch wenn der individuelle Besitzgegenstand keine Gefahr für Solidaritätsgemeinschaft darstellen kann und lediglich für den (privaten) Eigengebrauch ist.
Ich finde Patente dürften uns in "privater" Hinsicht nicht etwas verbieten können.
Natürlich wäre auch ich gegen den gewerblichen Handel von Plagiaten - keine Frage, es geht mir lediglich um den einzelnen Bürger, der die Freihehit haben sollte Bspw. Mobiltelefone besitzen zu dürfen die "nachgeahmt" wurden.
///
Eine Verfassungsbeschwerde ist für uns ein kostenloses Verfahren, doch eher zu empfehlen wenn ein öffentliches Interesse vorliegen würde, insb. wäre es so auch mehr im Interesse des Bundesgerichthofs.
Wie wär's wenn wir eine "Sammel"-Vbeschwerde einlegen?
Mfg
ich studiere im 7. Semester Jura und befasse mich gerne auch privat mit "gesetzlichen"-Regelungen.
Wie ihr sicherlich wisst, gibt es Grundrechte und wir Bürger sollen durch das Grundrecht geschützt werden.
Die Grundrechte kommen VOR allen anderen Rechten, d.h. wenn in der Strafprozessordnung eine Regelung vorliegen würde, dass (etwas übertrieben um es zu verdeutlichen) zB jeder Polizist das Recht hätte einen Falschparker zu erschießen, so würde dies mit dem Grundgesetz kollidieren und wäre keine wirksame Gesetzesregelung.
In Artikel 2 I GG heißt es:
"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
(Artikel 2 ist die sogenannte "Handlungsfreiheit")
Dieses Grundrecht wird beinahe durch jedes Gesetz einegschränkt. Die Einschränkung muss hingegen Verhältnismäßig sein oder sogar durch ein kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden.
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Zu meiner Überlegung:
Der Verkauf von China-Smartphones gehört zum Prozess der Globalisierung, das darunter auch insbesondere durch den China Markt Plagiate in den Wirtschaftskreislauf geraten, ist nichts fremdes.
Ich bin aber der Meinung, dass Beschlagnahmungen durch den Zoll und INSBESONDERE Unterlassungserklärungen von Firmen (wie zB Samsung) den "Normalbürger" in seinen Grundrechten massiv einschränken lässt.
Uns wird regelrecht vorgeschrieben, was wir besitzen dürfen und was nicht, auch wenn der individuelle Besitzgegenstand keine Gefahr für Solidaritätsgemeinschaft darstellen kann und lediglich für den (privaten) Eigengebrauch ist.
Ich finde Patente dürften uns in "privater" Hinsicht nicht etwas verbieten können.
Natürlich wäre auch ich gegen den gewerblichen Handel von Plagiaten - keine Frage, es geht mir lediglich um den einzelnen Bürger, der die Freihehit haben sollte Bspw. Mobiltelefone besitzen zu dürfen die "nachgeahmt" wurden.
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Eine Verfassungsbeschwerde ist für uns ein kostenloses Verfahren, doch eher zu empfehlen wenn ein öffentliches Interesse vorliegen würde, insb. wäre es so auch mehr im Interesse des Bundesgerichthofs.
Wie wär's wenn wir eine "Sammel"-Vbeschwerde einlegen?
Mfg