Bevor das hier wieder vom eigentlichen Thema abweicht , hier Quelle (DHL)
Zitat:
" Falls Frachtkosten aufgeführt sind, werden diese i.d.R. immer zur Ermittlung der Einfuhrabgaben herangezogen.
Falls in den Frachtpapieren keine Angaben zu den tatsächlichen Versand und Transportkosten gemacht wurden bzw. es auch keinen Hinweis gibt, dass die Frachtkosten bereits im Warenwert enthalten sind, gilt folgendes:
Nach § 11 Absatz 3 UStG zur Bemessungsgrundlage des Warenwertes muss der international gültige Frachttarif für Luftfrachtsendungen (TACT) hinzugerechnet werden, wenn in den Frachtpapieren (Handels oder Proformarechnung oder Frachtbrief des Lieferanten) keine Frachtkosten ausgewiesen wurden.
Eine Verzollung und Abfertigung der Sendung zum freien Verkehr ist i.d.R. ohne Frachtkosten nicht möglich.
Die dann angesetzten Frachtkosten entsprechen dem Deutschen Listenpreis (IATA-Rate), der auch den Zollbehörden vorliegt. Somit ergibt sich nach der oben genannten Bemessungsgrundlage ein erhöhter Zollwert und ggf. auch ein erhöhter EUSt Wert. Aus beiden Werten resultieren dann die Einfuhrabgaben laut dem jeweiligen Abgabenbescheid.
Zitat Ende:
Weil es hier gesetzliche Vorgaben im UStG und den Durchführungsrichtlinien gibt , ist das kein Thema von DHL, womit ich DHL hinsichtlich der neuen Gebühr von 11,90 nicht verteidigen will.
Für den Ansatz von 85 Euro , bitte mitschreiben, ist der Shop durch seine Deklaration verantwortlich. Wir sollten immer sachlich bleiben, auch wenn es uns aufregt und den richtigen Schuldigen ins Visier nehmen.