Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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duffy-31

Well-Known Member
Die Lieferung zu deinem Heimatort übernimmt eben die GDSK.
Und ich würde fast wetten das dein Verkäufer den Zusatz mit den Kosten im Empfängerland auch irgendwo stehen hat.
Das "graue" an der Geschichte ist halt das die GDSK Vertragspartner vom EMS ist.
Und das sind sie wohl geworden weil sie das beste Angebot gemacht haben, und sich dann beim Endkunden bedienen, der keine Wahl hat.
Ohne gerichtliche Prüfung wird sich das wohl kaum ändern.
Dafür dürfte den meisten der Streitwert aber zu gering sein.
 

sigidur

New Member
Duffy: Über die Schufa habe ich mir auch Gedanken gemacht. Meines Erachtens stimmt es aber nicht, dass ein Mahnverfahren bereits einen Schufa-Eintrag nach sich zieht. Ein Mahnverfahren ist ja nichts besonderes, das kann jeder gegen jeden online beantragen, kostet 30 Euro und wird auch inhaltlich überhaupt nicht geprüft. Einen Schufa-Eintrag gibt es, wenn man a) dem Mahnbescheid nicht widerspricht oder b) dem Mahnbescheid widerspricht, in dem darauffolgenden Verfahren aber verliert. a) dürfte wohl niemand machen, und b) wird der GdSK zu heiss sein. Von daher sehe ich keine große Schufa-Gefahr.. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn ich etwas übersehen habe. Viele Grüße
 

duffy-31

Well-Known Member
Stimmt, ein Mahnverfahren bedeutet nicht automatisch einen Schufa Eintrag.
Der Rest stimmt so nicht ganz, es reicht theoretisch schon, einmal deine Telefonrechnung nicht zu zahlen.
Ist aber OT.
 

schwarzer drachen

Ich bin "der DAU"!
was mir gerade mal so einfällt: hat eigentlich schon mal jemand probiert denen statt den unterschriebenen zettel, das man alle auf der sendung liegende kosten übernimmt, einfach ein schreiben aufsetzt, in dem man der verzollung (abfertigung) durch die gdsk wiederspricht und statt dessen den transport zu seinem heimatzollamt fordert. eigentlich ist das beförderungsentgeld bis zur heimatadresse schon bezahlt, damit sollte es ja auch zum heimatzollamt (sollte ja irgendwo beim absender in der nähe sein) schon bezahlt sein. und dort kann man ja mit seiner rechnung (paypal kontoauszug) vorstellig werden und selber verzollen.
nach meinem rechtsverständniss sollte das eigentlich klappen, oder?

gruß schwarzer drachen
 

facesplit

New Member
Hachja weiss grad nicht ob ich Jubeln oder schreien soll... Schon gedacht es kommt nichts mehr, da gucke ich gerade in den Briefkasten und es ist ein netter gelber Brief drin.

Anwaltsschreiben vorher ja bekommen mit frist zum 24.09.10
Heute 06.10.10 Mahnschreiben vom Gericht bekommen. Mittlerweile sind die Kosten bei 103,90€. Da ich bisher auf nichts reagiert habe, muss ich hier aber Einspruch erheben, was ich auch machen werde. Laut dem Mahnbescheid wurde eh nicht überprüft, ob GDSK überhaupt einen Anspruch hat. Naja weiter warten, hab jetzt 2 Wochen Zeit einspruch zu erheben. Werde das aber morgen direkt losschicken.
 

sigidur

New Member
Ah, das ist ja sehr interessant, dann wollen die das also tatsächlich vor Gericht bringen. Ich hätte eher gedacht, dass die das scheuen..
Jetzt bin ich auch am überlegen.. Wenn du Einspruch dagegen erhebst, wird meines Wissens nach ein Verfahren losgetreten um festzustellen, ob die Forderung berechtigt ist. Falls sich rausstellen sollte, dass sie das ist, wirst du den Betrag irgendwann zahlen müssen. Die große Frage ist nun, wieviel zusätzliche Kosten (Gericht usw) in diesem Fall noch dazukommen. Frage in den Raum: Kennt sich damit jemand aus?
 

facesplit

New Member
Ich liste mal die Gebühren auf die mir auf dem Mahnbescheid aufgezählt werden:

Abhängig vom Streitwert, sprich die 25,59€ von GDSK

Gerichtskosten: 23€
Rechtsanwaltgebühren (Welche?): 8,75€
Auslagen (von welchem Anwalt denn?): 5€

Hauptforderung:
Speditionskosten: 25,59€

Nebenforderung:
Mahnkosten: 2,50€
Anwaltskosten von GDSK: 39€

Zinsen (5% pro Tag): 0,06€
------------------------------------

Endsumme: 103,90€

Weiss einer warum 2 Anwaltskosten aufgeführt sind? Ich habe keinen. Woher kommen also die Anwaltkosten, die mit den Gerichtskosten zusammen aufgeführt werden?

Naja schicks morgen los. Mal sehen wie es dann weiter geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Punisher242

Vengeance is mine!!
Hachja weiss grad nicht ob ich Jubeln oder schreien soll... Schon gedacht es kommt nichts mehr, da gucke ich gerade in den Briefkasten und es ist ein netter gelber Brief drin.

Anwaltsschreiben vorher ja bekommen mit frist zum 24.09.10
Heute 06.10.10 Mahnschreiben vom Gericht bekommen. Mittlerweile sind die Kosten bei 103,90€. Da ich bisher auf nichts reagiert habe, muss ich hier aber Einspruch erheben, was ich auch machen werde. Laut dem Mahnbescheid wurde eh nicht überprüft, ob GDSK überhaupt einen Anspruch hat. Naja weiter warten, hab jetzt 2 Wochen Zeit einspruch zu erheben. Werde das aber morgen direkt losschicken.
DAS ist genau das Problem heutzutage.
Jeder Depp kann Dich anzeigen nur weil er mal was erfindet und Lust dazu hat.
Ob dies rechtsrelevant ist entscheidet erst die zuständige Staatsanwaltschaft - und erst dann geht das seinen gerichtlichen Weg.
Einspruch einreichen (termingerecht) - das ist der richtige Weg.

facesplit,
wahrscheinlich wäre es besser gewesen Du hättest mit Widerspruch auf den Wisch des RA geantwortet.
ABER: Der muss auch nachweisen dass Du seinen Wisch erhalten hast!!!

Angegebene angebliche Kosten müssen klar und eindeutig nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein.

facesplit,
kontaktiere Dein zuständiges lokales Zollamt, lege denen die Unterlagen vor, und die werden hoffentlich die Sache weiterleiten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Juliana

New Member
Hallo an alle,

also werde ich in nächster Zeit auch so einen gelben Brief im Kasten haben. Auf jeden Fall Widerspruch.:threaten: Bei der Model.de war damals Schluß, als ich denen gedroht habe mir einen Anwalt zu nehmen und es kam kein Mahnschreiben vom Gericht. Naja, mal sehen wie weit die gehen. Selbst wenn es zum Prozess kommen würde wie stehen die Chancen von GDSK - es ist glatte Erpressung was die machen, kommt man vor Gericht mit sowas heute schon vor Gericht durch? :not_i:
Muss ich den Wiederspruch eigentlich per Einschreiben schicken oder normal mit der Post? Sollte ja beim Gericht ankommen und die werden nicht sagen "Tut uns leid, aber da ist nix angekommen". Den Wiederspruch für die Rechnung an GDSK habe ich per Einschreiben gesendet.
Stimmt in diesen Land kann jeder jeden verklagen. Ich habe vor einigen Jahren ein Bericht im Fernsehen gesehen, da haben irgendwelche Leute andere Leute angeschrieben sie sind jetzt Mitglied in einen Club und sollten doch die Jahresgebühr bezahlen, oder wenn Sie wieder austreten wollen 5 Euro. Es muss eine Menge Leute gegeben haben die gezahlt haben... Leider stecken die Leute bei "Obrigkeit" Anwalt, Gericht, Schufa,.. etc immer noch viel zu oft den kopf in den Sand.
Aprobo Schufa: Das ist eine sehr beliebte Drohung oder das man auf eine andere ominöse Seite kommt die einen als Nichtbezahler brandmarkt. Es gibt auch viele Infos wenn man nach Abofallen im Internet sucht. Nur das die Vollstrecker Mediafinanz heißen und nicht Strautmann. Einmal wurde sogar eine Anwältin dafür verurteilt Leute einzuschüchtern und Geld für solche Ganoven wie GDSK, Model.de usw einzutreiben - zu der "riesigen"!!! Summe von irgendwas zw. 40-50 Euro.:mad: Es müßte viel massiver gegen sowas vorgegangen werden und nicht erst hier ein Gesetz und dort ein Gesetz die meist so löchrig sind das man damit nur noch mehr Unfug machen kann.
Viele Grüße Juliana :dance3:
 

pancakes

New Member
Hallo zusammen,

auch ich durfte jetzt Bekanntschaft mit den netten Leuten der GDSK machen: Ich habe Schuhe bestellt, die laut Hersteller mit DHL verschickt werden sollten!

Nun flatterte mir am Donnerstag das Schreiben der GDSK ins Haus, dass sie meine Ware festhalten und ich die üblichen zwei Wahlmöchlichkeiten habe. Ich habe das Formular nicht unterschrieben, meine Rechnungskopie beigefügt und ein Schreiben wie folgt:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

anbei erhalten Sie eine Rechnungskopie zu oben genanntem Paket. Da es sich um einen Betrag von lediglich 90 € handelt, ist keine Zollabwicklung nötig. Jegliche Fracht- und Lieferkosten wurden bereits beim Absender bezahlt.

Hiermit bitte ich Sie, mir meine Waren unverzüglich kostenfrei zukommen zu lassen. Die anfallende Einfuhrumsatzsteuer werde ich Ihnen selbstverständlich nach Erhalt meiner Ware überweisen.


Freundliche Grüße


Jetzt warte ich gespannt auf eine Reaktion nächste Woche. Sollten sie Probleme machen, hat mein Freund schon vorgeschlagen, zur Polizei zu gehen und mal nachzufragen, welche Möglichkeiten ich habe. Den Hersteller hab ich auch schon angeschrieben, weshalb das Paket jetzt mit EMS gekommen ist und nicht bei der DHL liegt.
 

sigidur

New Member
Hallo,
also ich habe mir überlegt, ich werde mich mal schriftlich bei EMS beschweren, dass die mit GdSK zusammenarbeiten. Ich denke nicht dass die das ignorieren können, Deutschland ist doch ein wichtiger Markt für die Chinesen.. Wenn sich da genug Leute beschweren, werden sie ihre Zusammenarbeit auf jeden Fall überdenken.
 

duffy-31

Well-Known Member
Naja er muss doch "nur" 19% MwST zahlen. Glaube erst ab 150€ noch Zoll und einfuhrsteuer.
Ab 22€ fällt immer die EUST von 19% an.
Und meiner Meinung nach auch die Antidump Abgabe.
Die paar €'s Zoll werden wohl nicht anfallen, aber inkl. der GDSK Gebühren wären die Schuhe innerhalb der EU vermutlich nicht viel teurer.
 

pancakes

New Member
Also Zoll fällt erst ab ca. 220 € an. Antidump habe ich bisher noch nie gehört. Allerdings habe ich die Schuhe ja nicht in China gekauft, weil sie billig sind, sondern weil der Hersteller eben von dort aus versendet. Somit fallen nur noch die 19% Umsatzsteuer an.

Auf meine Bitte, mir doch endlich meine Ware kostenfrei zuzuschicken, kam folgende Antwort:

Guten Tag,

wir sind leider nicht befugt unverzollte Ware innerhalb Deutschlands zu transportieren.
Diese Art von Transport ist nur der DHL vorbehalten.
Wenn Sie einen Zöllner ihres Zollamtes finden der die unverzollte Ware von uns annimmt
und Ihnen verzollt möchte er sich bitte bei uns melden.
Diese Bestätigung brauchen wir dann in schriftlicher Form.
Ansonsten reichen Sie bitte Ihre Unterlagen ein.


Mit welchem Recht nimmt sich die GDSK Pakete, die eigentlich mit DHL verschickt werden sollten? Ich finde das eine wahnsinnige Unverschämtheit! Und jetzt mein Eigentum nicht rausrücken wollen... Bin echt kurz davor, die 25€ zu zahlen, wenn dann das Thema erledigt ist. :(
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
DHL hat eigene Filialen in China. Wenn dort die Sendungen aufgegeben werden, dann werden diese auch von DHL bis zum Empfänger befördert. Dein Lieferant hat diesen Weg anscheinend nicht genutzt...
 

duffy-31

Well-Known Member
Also Zoll sollte eigentlich ab 150€ auf jeden Fall anfallen.
Und Antidump auf Schuhe wird sicherlich auch fällig.
Nur weil du Versand per DHL wolltest muß dein Verkäufer das ja nicht gemacht haben, EMS ist viel günstiger.

wir sind leider nicht befugt unverzollte Ware innerhalb Deutschlands zu transportieren.
Diese Art von Transport ist nur der DHL vorbehalten.
Wenn Sie einen Zöllner ihres Zollamtes finden der die unverzollte Ware von uns annimmt
und Ihnen verzollt möchte er sich bitte bei uns melden.
Diese Bestätigung brauchen wir dann in schriftlicher Form.
Ansonsten reichen Sie bitte Ihre Unterlagen ein.
Sie dürfen keine unverzollten Pakete transportieren, aber wenn ein Zollbeamter dir bescheinigt das er das Paket annimmt dürfen sie es ?!
Die wissen genau das keiner dir sowas bescheinigen wird, Alternative die keine ist, Nett.
 

schwarzer drachen

Ich bin "der DAU"!
servus miteinander,

also irgendwie versteh ich´s nicht!
"wir sind leider nicht befugt unverzollte Ware innerhalb Deutschlands zu transportieren.
Diese Art von Transport ist nur der DHL vorbehalten."
aber wenn du einen "heimatzöllner" zu der schriftlichen bestätigung, das er es annimmt und für dich verzollt, dann transportieren die es dann doch?????
nach meiner rechtsauffassung ist die ware dann aber während des transportes immer noch unverzollt, oder? eigendlich dürfen die es ja nach ihrer aussage garnicht und machen es dann doch??? seeehhhhhhhrrrr seltsam!

verwirrte grüße
schwarzer drachen
 

pancakes

New Member
So, auf erneute Aufforderung, mir meine bezahlte Ware doch bitte zukommen zu lassen, kam die Antwort:

Hallo,

ein Verzollungsauftrag bzw. die Bestätigung Ihrerseits die anfallenden Gebühren zu übernehmen, liegt uns leider noch nicht vor.

MfG



Das heißt, ich kann entweder den Wisch unterschreiben und Widerspruch einlegen, wenn die Rechnung kommt, oder die Ware zurückschicken lassen?! :threaten:
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
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