Der "eBay-Fake" Thread

H

Herr Doctor Phone

Guest
auweia....
das wird noch mords ärger mit sich bringen...
...

absichtliche täuschung ist das, i phone oder ei phone usw.. ist markenrechtlich geschützt weil es erweckt den eindruck von iphone (gibt nen urteil drüber, ist erst paar tage her)
 

kein-clone

"Apple-Jünger"
Mit diesen ganzen Verpackungen die für soviel Geld verkauft werden, hat der Verkäufer nie Glück. Wenn der Käufer sich einen Anwalt nimmt, wird er jeden von diesen Fällen gewinnen! Schon alleine die Aussage "unter Ausschluss"... Man kann sich als Privatperson nicht höher als das Gesetz stellen.

Beispiel:
Vater will seine 17 jährige Tochter verheiraten und sagt "unter Ausschluss des Eu-Rechts" verheirate ich diese 17 jährige nun.

Von daher... Mir tun die Verkäufer eher leid!
 

kein-clone

"Apple-Jünger"
Gut ein EU-Recht gibt es dem Sinne nicht. --> Noch schlimmer. Von daher ist die Klausel ja eh hinfällig. Hatte mich letztens mit einem Anwalt mal darüber unterhalten. War dort wegen einer anderen Geschichte und habe einfach mal gefragt was es dort mit diesen ebay geschichten auf sich hat. Dort kam eben diese Antwort das der Verkäufer sich nicht vor das Gesetz stellen kann, denn dann bräuchten wir auch keine.

Ich denke das Beispiel von mir verdeutlicht was ich meine. Dieses habe ich beim Anwalt gesagt bekommen und ich denke da wird schon was dran sein...
 

MAC User

Member
Gestern habe ich ein bißchen im TV hin u. her gezappt. Da kam plötzlich Akte?....irgendwas.
Die hatten es mit den IPhone Clones, die fälschlicherweise als echtes IPhone angeboten wurden und mit den leeren Kisten.
Also es scheint schon so zu sein, daß Leute darauf reinfallen, obwohl irgendwo im Text der Hinweis fällt.
Aber auch der Beitrag war so schlecht. Die haben wenig Hintergrundinfos geliefert und die Sachlage nicht mal erklärt. Z.B. wurde nicht richtig deutlich, um was es sich eigentlich handelt, wenn da Handys verkauft werden, die wie ein IPhone ausschauen. Wer sich konspirativ an einer Strassenecke mit einem Verkäufer trifft, der ein nagelneues IPhone für 200 € anbietet und sich dann noch wundert, daß dieses nicht echt ist, der gehört ja schon beinahe weggesperrt.
Da verstehe ich schon eher die Hausfrau, die nicht mal weis wie Internetauktionshandel funktioniert und dann dem Enkel ein IPhone zum Geburtstag schenken will, aber keine 600 Tacken übrig hat. Dabei in ihrer Unbedarftheit auf einen Kistenverkäufer hereinfällt.
 

Cyber Pirat

New Member
Ja also der Akte2010 Artikel war leider sehr Uninformative (Schreibt man das so Oo ?). Diese Aussage das man die Fälschungen am Anschluss Stecker erkennt ist leider hinfällig. Die Neue Generation der Clones hat auch den Originalen IPhone Anschluss :hihihi:.

Und weiter hieß es noch das dieses Apfel Logo aufgeklebt sei, was auch hinfällig ist da die Logos mittlerweile auch im hinteren Deckel eingearbeitet sind.
 

Clonewars

Member
Ich habe auch schonmal ausführlich meine Meinung dazu gepostet. Daher nur die Kurzversion.

Ich gehe D'accord mit Gregory weil er einfach Recht hat. Sofern die Artikelbeschreibung für jederman erkennbar sein lässt das es sich um den Verkauf eines Kartons handelt, warum sollte der Verkäufer dann rechtlich schlechter dastehen? Er hat ja nichts getan ausser eine Sache zum Vekrauf auszuschreiben. Auf die Entwicklung einer Auktionsplattform hat er keinen Einfluss. In der Regel sind diese Auktionen durchaus als "Kartonverkauf" identifizierbar.

Ich wüsste nicht warum der Verkäufer ein Rechtsdefizit in Kauf nehmen sollte, nur weil manche Käufer scheinbar ein intellektuelles Defizit haben oder Äpfel auf den Augen.

Ich stimme durchaus zu was die moralische Verwerflichkeit angeht. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz dieser Auktionen wird sicherlich mit dem Wunsch/Ziel erstellt Leute zu finden die darauf reinfallen. Aber wenn ich meinen Gebrauchtwagen verkaufe möchte ich ja auch möglichst viel haben. Wenn jemand kommt der kein Autoexperte ist und ich nicht noch mal 500 Euro runter gehen muss dann freu ich mich auch das ich mehr Geld habe.

Ist das jetzt moralisch verwerflich? Gut in meinem Fall könnte der Käufer auch wirklich wegfahren und würde nicht nachm Tür öffnen in die leere Karosse fallen....

Das einfachste Rezept ist doch "KOMMUNIKATION". Wenn ich mir unsicher bin dann schreibe ich den Verkäufer an. Antwortet dieser nicht dann weiß ich was ich von zu halten habe. Antworte er habe ich nochmals schriftlich einen verwertbaren Nachweis. Wer diese Möglichkeiten ungenutzt lässt und darüberhinaus noch nicht richtig liest hat meiner persönlichen Einschätzung nach nun wirklich diesen schmerzhaften Weg zu gehen um zu lernen.

In diesem Sinne: Life is a lesson, you learn it when youre through!
 

MAC User

Member
Ich habe auch schonmal ausführlich meine Meinung dazu gepostet. Daher nur die Kurzversion.

Ich gehe D'accord mit Gregory weil er einfach Recht hat. Sofern die Artikelbeschreibung für jederman erkennbar sein lässt das es sich um den Verkauf eines Kartons handelt, warum sollte der Verkäufer dann rechtlich schlechter dastehen? Er hat ja nichts getan ausser eine Sache zum Vekrauf auszuschreiben. Auf die Entwicklung einer Auktionsplattform hat er keinen Einfluss. In der Regel sind diese Auktionen durchaus als "Kartonverkauf" identifizierbar.

Ich wüsste nicht warum der Verkäufer ein Rechtsdefizit in Kauf nehmen sollte, nur weil manche Käufer scheinbar ein intellektuelles Defizit haben oder Äpfel auf den Augen.

Ich stimme durchaus zu was die moralische Verwerflichkeit angeht. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz dieser Auktionen wird sicherlich mit dem Wunsch/Ziel erstellt Leute zu finden die darauf reinfallen. Aber wenn ich meinen Gebrauchtwagen verkaufe möchte ich ja auch möglichst viel haben. Wenn jemand kommt der kein Autoexperte ist und ich nicht noch mal 500 Euro runter gehen muss dann freu ich mich auch das ich mehr Geld habe.

Ist das jetzt moralisch verwerflich? Gut in meinem Fall könnte der Käufer auch wirklich wegfahren und würde nicht nachm Tür öffnen in die leere Karosse fallen....

Das einfachste Rezept ist doch "KOMMUNIKATION". Wenn ich mir unsicher bin dann schreibe ich den Verkäufer an. Antwortet dieser nicht dann weiß ich was ich von zu halten habe. Antworte er habe ich nochmals schriftlich einen verwertbaren Nachweis. Wer diese Möglichkeiten ungenutzt lässt und darüberhinaus noch nicht richtig liest hat meiner persönlichen Einschätzung nach nun wirklich diesen schmerzhaften Weg zu gehen um zu lernen.

In diesem Sinne: Life is a lesson, you learn it when youre through!
Ich sehe das lediglich als Deine Meinung an, was Du hier schreibst. Ich denke, daß der ein oder andere Richter dahinter vorsätzliche Täuschung mit Betrugabsicht sieht.

Was es ja auch ist. Will mir ja wohl keiner erzählen, daß eine leere Kiste bei IPhone Handys stehen muß und nicht bei Verpackungen und daß dies ein Versehen ist. :hihihi:Auch wird ja wohl keiner wirklich davon ausgehen können, daß jemand für eine handelsübliche aktuelle Verpackung, wie sie in zig 1 000 000 Stückzahl hergestellt wir, mehr als 200 € zahlt.
Das ist gezielte Täuschung, nicht mehr und nicht weniger.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
[ame="http://www.dailymotion.com/video/xeqcxe_iphoneyfallen-die-neuen-maschen-der_news"]Dailymotion - iPhone–Fallen! Die neuen Maschen der Abzocker. - ein Nachrichten & Politik Video[/ame]
 
lol, wenn alles rechtsmäßig verläuft bei dem verkauf von Verpackungen oder dieser OVPs, also, wenn alles in der richtigen Rubrik ist, wie zum beispiel KARTONS & SCHACHTELN, dann ist die schuld nicht beim verkäufer zu suchen, sondern beim käufer, denn man kann auch nicht auf ein schrottplatz gehen und hoffen einen neuen BMW zu finden.
Es liegt auch keine Täuschung vor, wenn er diese Auktion, als solche wie sie rechtsmäßig sein muss, online stellt, denn es verläuft alles rechtsmäßig.
Gezielte täuschung wäre, wenn dort stünde, "ich weiß nicht welches modell das ist, aber ich verkaufe es als iPhone", obwohl es in wahrheit ein Sciphone.
Und wenn solch ein fall, einer der rechtmäßig und mit bestem gewissen erstellt wurde, vor gericht kommt, wird man dem verkäufer keine schuld zuweisen können, denn, wenn ich heute auf einen flohmarkt gehe und mir dort ein gegestand kaufe, sagen wir um 200€, und der wahre wert ist eigentlich 50€, ist das kein betrug.

Keiner zwingt mich etwas zu kaufen, ich gehe schaue mir den gegenstand an und gebe 200€ aus. Genauso, ist es mit den OVPs, wenn sie unter Schachteln und Kartons ersteigert werden und jemand bietet 200€, dann ist der käufer einfach zu reich oder zu blöd zum lesen.

Denn fakt ist, bei APPLE-bezeichnungen stellt jeder käufer auf ebay das denken ab !
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
Die Auktion war aber in der falschen Kategorie, bei diesem Beispiel, nämlich unter Handys und Smartphones, ohne Vertrag. Desweiteren war dieser Artikel so beschrieben: "iPhone 3 G 8GB, OVP".

Wenn ich eine Verpackung verkaufe dann unter der pasenden Kategorie und dann als "OVP für...". Das Beispiel da stinkt gewaltig!
 
Die Auktion war aber in der falschen Kategorie, bei diesem Beispiel, nämlich unter Handys und Smartphones, ohne Vertrag. Desweiteren war dieser Artikel so beschrieben: "iPhone 3 G 8GB, OVP".

Wenn ich eine Verpackung verkaufe dann unter der pasenden Kategorie und dann als "OVP für...". Das Beispiel da stinkt gewaltig!
in diesem fall sofort verklagen und wenn nicht ausfindig machen und anzeigen !
 

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