michel1980
New Member
finde auch immer lustig wie die schreiben ich kenne mich nicht mit technik aus und kann 32 gb am handy lesen
hier noch ein richter bzw richtig falscher:
http://cgi.ebay.de/i-phone-/140445217344?pt=DE_Handys_ohne_Vertrag_KM&hash=item20b32ff240
Rechtzeitg gemeldet, der ist raus =)..... und noch einer!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=150488209888&ssPageName=STRK:MEDWX:IT
Gruß
HAMKRAUS
Ich sehe das lediglich als Deine Meinung an, was Du hier schreibst. Ich denke, daß der ein oder andere Richter dahinter vorsätzliche Täuschung mit Betrugabsicht sieht.Ich habe auch schonmal ausführlich meine Meinung dazu gepostet. Daher nur die Kurzversion.
Ich gehe D'accord mit Gregory weil er einfach Recht hat. Sofern die Artikelbeschreibung für jederman erkennbar sein lässt das es sich um den Verkauf eines Kartons handelt, warum sollte der Verkäufer dann rechtlich schlechter dastehen? Er hat ja nichts getan ausser eine Sache zum Vekrauf auszuschreiben. Auf die Entwicklung einer Auktionsplattform hat er keinen Einfluss. In der Regel sind diese Auktionen durchaus als "Kartonverkauf" identifizierbar.
Ich wüsste nicht warum der Verkäufer ein Rechtsdefizit in Kauf nehmen sollte, nur weil manche Käufer scheinbar ein intellektuelles Defizit haben oder Äpfel auf den Augen.
Ich stimme durchaus zu was die moralische Verwerflichkeit angeht. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz dieser Auktionen wird sicherlich mit dem Wunsch/Ziel erstellt Leute zu finden die darauf reinfallen. Aber wenn ich meinen Gebrauchtwagen verkaufe möchte ich ja auch möglichst viel haben. Wenn jemand kommt der kein Autoexperte ist und ich nicht noch mal 500 Euro runter gehen muss dann freu ich mich auch das ich mehr Geld habe.
Ist das jetzt moralisch verwerflich? Gut in meinem Fall könnte der Käufer auch wirklich wegfahren und würde nicht nachm Tür öffnen in die leere Karosse fallen....
Das einfachste Rezept ist doch "KOMMUNIKATION". Wenn ich mir unsicher bin dann schreibe ich den Verkäufer an. Antwortet dieser nicht dann weiß ich was ich von zu halten habe. Antworte er habe ich nochmals schriftlich einen verwertbaren Nachweis. Wer diese Möglichkeiten ungenutzt lässt und darüberhinaus noch nicht richtig liest hat meiner persönlichen Einschätzung nach nun wirklich diesen schmerzhaften Weg zu gehen um zu lernen.
In diesem Sinne: Life is a lesson, you learn it when youre through!
in diesem fall sofort verklagen und wenn nicht ausfindig machen und anzeigen !Die Auktion war aber in der falschen Kategorie, bei diesem Beispiel, nämlich unter Handys und Smartphones, ohne Vertrag. Desweiteren war dieser Artikel so beschrieben: "iPhone 3 G 8GB, OVP".
Wenn ich eine Verpackung verkaufe dann unter der pasenden Kategorie und dann als "OVP für...". Das Beispiel da stinkt gewaltig!