Nachdem ich nun den Vormittag mit Telefonieren zugebracht habe, bin ich nun etwas schlauer, jedoch auch frustrierter.
Wegen den GDSK-Gebühren und der Mahnung sagte der Anwalt eben zu mir, das wir mit der Unterzeichnung diese Gebühren und Kosten anerkennen. Somit einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben. Weigern wir uns, diese Gebühren zu bezahlen, sind die im Recht, wenn sie diese Beträge anmahnen und einklagen.
In der Vergangenheit konnte man anscheinend gegen die Gebühren vorgehen, weil diese nicht für die Empfänger ersichtlich waren.
In der Gegenwart, so der Anwalt, sieht für ihn die Lage derart aus:
Wir,die Käufer, sind die Importeure und somit verantwortlich für eine korrekte Verzollung! Nicht der Lieferant, EMS oder die GDSK!
So gesehen ist es generell möglich, das wir unsere Ware selbst verzollen (dazu unten mehr).
Jedoch haben wir bei unserem Kauf den Versand über EMS gewählt. Und diese arbeiten nun mal mit der GDSK zusammen. Da wir bei der Bestellung unseren Lieferanten beauftragt haben die Ware per EMS zu versenden, haben wir gleichzeitig im Grunde die AGB's der EMS und somit der GDSK anerkannt, sprich, wir haben dadurch EMS und GDSK beauftragt!
Wir hätten uns vor der Auftragserteilung informieren müssen, wer verzollt und welche Gebühren anfallen. Sprich, uns vorher Gedanken machen müssen, auf welchem Wege die Ware in die BRD kommt, welche Spedition für die Weiterleitung verantwortlich ist und wer die Zollabfertigung vornimmt.
Daher kann weder dem Lieferanten, noch EMS, noch der GDSK ein Vorwurf gemacht werden. Wir haben den Auftrag erteilt!
Hier zu nannte er ein Beispiel:
Urlaub in den USA. Ware für 600 € gekauft.
Ich nehm sie im Koffer mit, muss deswegen persönlich am Flughafen, bei der Einreise, die Ware verzollen.
Oder ich schick die Ware mit UPS in die BRD und leg die Rechnungen bei, dann erledigt UPS die Einfuhrverzollung.
Wenn ich nun nicht bei UPS nach den Kosten gefragt habe, bin ich selber schuld, wenn ich mich, bei Erhalt, über Gebühren ärger und wunder!
In unserem Fall haben halt nicht wir das Paket persönlich bei UPS abgegeben, sondern wir haben unseren Verkäufer damit beauftragt.
Also, zuerst haben wir über unseren Lieferanten den Auftrag gegeben, per EMS und GDSK zu versenden. Zusätzlich lässt sich die GDSK nochmals schriftlich von uns bestätigen, das sie in unserem Namen, die Zollmodalitäten erledigen soll und das wir die Gebühren und den Zoll übernehmen. Sie lassen sich quasi, den bereits durch eine Fremdperson erteilten Auftrag von uns (als Auftraggeber) nochmals bestätigen.
Der einzige Weg, diese Alfagebühr zu umgehen, ist der Weg nach Frankfurt an den Flughafen, oder eine andere Versandart zu wählen!
Somit der Rat meines Anwaltes, zahlen und beim nächsten Mal sich vorher nach den Gesamtkosten erkundigen und eine andere Versandart zu wählen!
Anruf beim Zoll in Garching (für München zuständig), Leipzig und Frankfurt, weil man ja persönlich und per Internet eine Zolleinfuhrerklärung abgeben kann.
Die Garchinger meinten, das bei denen nur Pakete ankommen, die per DHL geliefert werden. Deswegen kann man auch keine Zollabfertigung bei ihnen machen, da sie das Paket nie in Händen halten. Und das ist zwingend notwendig.
Die in Frankfurt am Flughafen haben mir das ähnlich erklärt, wie der Anwalt. Wir haben die GDSK beauftragt. In unserem Auftrag liegt das Paket bei der GDSK. Sie sind somit in unserem Namen Frachtführer und beauftragt die Ware zu verzollen. Wenn wir die Verzollung lieber selber machen möchten, müssen wir in dieses Lager fahren.
Einzige Ausnahme in der BRD ist die Post, siehe § 5 Sondervorschriften für Postsendungen, Zollverwaltungsgesetz (ZollVG).
Ich könnte natürlich über AVIS und Intenet meine Zollerklärung abgeben, das geht theoretisch vorab und hätte 30 Tage Gültigkeit. Wer aber zeigt dem Zoll dann das Paket? Somit sind wir wieder bei der GDSK und benötigen deren Hilfe, wofür die wieder ihre Gebühr in Rechnung stellen. Zudem soll dies erst ab einer Bestellmenge von 1000 Stück oder 1000 Kg Warengewicht funktionieren.
Und zum Abschluss noch ein Telefonat mit der GDSK, weil mich doch noch etwas interessiert hat.
Beispiel:
Ihr bestellt 10 Telefone bei euerem Lieferanten. Bezahlt einmal die Frachtkosten. Euer Lieferant packt aber die Telefone in 10 Pakete und schickt die einzeln los.
Eine Bestellung, eine Überweisung, 10 Pakete = 10 mal Alfagebühr!
Es sei denn alle 10 Pakete kommen am selben Tag an! Nur dann sieht die GDSK die 10 Pakete als eine Lieferung an!
Also, lieber alles auf einmal schicken lassen!
Hoffe geholfen zu haben!