Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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Petteri

Well-Known Member
Also....sie schicken es an den Absender zurück, wenn von Dir nichts kommt! Ganz einfach....hatte ich erst letztens...weil ich nicht wusste das was kommen sollte (Geschenk) und ich daher natürlich nicht schauen konnte...es kam keine Post von denen, nach 14 Tagen ging es zurück!
 

Muhackl

Member
Nachdem ich nun den Vormittag mit Telefonieren zugebracht habe, bin ich nun etwas schlauer, jedoch auch frustrierter.

Wegen den GDSK-Gebühren und der Mahnung sagte der Anwalt eben zu mir, das wir mit der Unterzeichnung diese Gebühren und Kosten anerkennen. Somit einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben. Weigern wir uns, diese Gebühren zu bezahlen, sind die im Recht, wenn sie diese Beträge anmahnen und einklagen.

In der Vergangenheit konnte man anscheinend gegen die Gebühren vorgehen, weil diese nicht für die Empfänger ersichtlich waren.

In der Gegenwart, so der Anwalt, sieht für ihn die Lage derart aus:

Wir,die Käufer, sind die Importeure und somit verantwortlich für eine korrekte Verzollung! Nicht der Lieferant, EMS oder die GDSK!

So gesehen ist es generell möglich, das wir unsere Ware selbst verzollen (dazu unten mehr).

Jedoch haben wir bei unserem Kauf den Versand über EMS gewählt. Und diese arbeiten nun mal mit der GDSK zusammen. Da wir bei der Bestellung unseren Lieferanten beauftragt haben die Ware per EMS zu versenden, haben wir gleichzeitig im Grunde die AGB's der EMS und somit der GDSK anerkannt, sprich, wir haben dadurch EMS und GDSK beauftragt!

Wir hätten uns vor der Auftragserteilung informieren müssen, wer verzollt und welche Gebühren anfallen. Sprich, uns vorher Gedanken machen müssen, auf welchem Wege die Ware in die BRD kommt, welche Spedition für die Weiterleitung verantwortlich ist und wer die Zollabfertigung vornimmt.

Daher kann weder dem Lieferanten, noch EMS, noch der GDSK ein Vorwurf gemacht werden. Wir haben den Auftrag erteilt!

Hier zu nannte er ein Beispiel:

Urlaub in den USA. Ware für 600 € gekauft.
Ich nehm sie im Koffer mit, muss deswegen persönlich am Flughafen, bei der Einreise, die Ware verzollen.
Oder ich schick die Ware mit UPS in die BRD und leg die Rechnungen bei, dann erledigt UPS die Einfuhrverzollung.

Wenn ich nun nicht bei UPS nach den Kosten gefragt habe, bin ich selber schuld, wenn ich mich, bei Erhalt, über Gebühren ärger und wunder!

In unserem Fall haben halt nicht wir das Paket persönlich bei UPS abgegeben, sondern wir haben unseren Verkäufer damit beauftragt.

Also, zuerst haben wir über unseren Lieferanten den Auftrag gegeben, per EMS und GDSK zu versenden. Zusätzlich lässt sich die GDSK nochmals schriftlich von uns bestätigen, das sie in unserem Namen, die Zollmodalitäten erledigen soll und das wir die Gebühren und den Zoll übernehmen. Sie lassen sich quasi, den bereits durch eine Fremdperson erteilten Auftrag von uns (als Auftraggeber) nochmals bestätigen.

Der einzige Weg, diese Alfagebühr zu umgehen, ist der Weg nach Frankfurt an den Flughafen, oder eine andere Versandart zu wählen!

Somit der Rat meines Anwaltes, zahlen und beim nächsten Mal sich vorher nach den Gesamtkosten erkundigen und eine andere Versandart zu wählen!

Anruf beim Zoll in Garching (für München zuständig), Leipzig und Frankfurt, weil man ja persönlich und per Internet eine Zolleinfuhrerklärung abgeben kann.

Die Garchinger meinten, das bei denen nur Pakete ankommen, die per DHL geliefert werden. Deswegen kann man auch keine Zollabfertigung bei ihnen machen, da sie das Paket nie in Händen halten. Und das ist zwingend notwendig.

Die in Frankfurt am Flughafen haben mir das ähnlich erklärt, wie der Anwalt. Wir haben die GDSK beauftragt. In unserem Auftrag liegt das Paket bei der GDSK. Sie sind somit in unserem Namen Frachtführer und beauftragt die Ware zu verzollen. Wenn wir die Verzollung lieber selber machen möchten, müssen wir in dieses Lager fahren.

Einzige Ausnahme in der BRD ist die Post, siehe § 5 Sondervorschriften für Postsendungen, Zollverwaltungsgesetz (ZollVG).

Ich könnte natürlich über AVIS und Intenet meine Zollerklärung abgeben, das geht theoretisch vorab und hätte 30 Tage Gültigkeit. Wer aber zeigt dem Zoll dann das Paket? Somit sind wir wieder bei der GDSK und benötigen deren Hilfe, wofür die wieder ihre Gebühr in Rechnung stellen. Zudem soll dies erst ab einer Bestellmenge von 1000 Stück oder 1000 Kg Warengewicht funktionieren.

Und zum Abschluss noch ein Telefonat mit der GDSK, weil mich doch noch etwas interessiert hat.

Beispiel:
Ihr bestellt 10 Telefone bei euerem Lieferanten. Bezahlt einmal die Frachtkosten. Euer Lieferant packt aber die Telefone in 10 Pakete und schickt die einzeln los.

Eine Bestellung, eine Überweisung, 10 Pakete = 10 mal Alfagebühr! :!

Es sei denn alle 10 Pakete kommen am selben Tag an! Nur dann sieht die GDSK die 10 Pakete als eine Lieferung an!

Also, lieber alles auf einmal schicken lassen!

Hoffe geholfen zu haben!
 

dauitsch

New Member
hallo, habe immer noch keine antwort auf meine frage, was ist wenn ich die gdsk gebühren bezahle und die anwaltskosten nicht. das ich die gdsk gebühren zahlen muß habe ich leider soeben lesen müssen.

zu dem oberen post: ich habe das formular nicht unterschrieben an die gdsk gefaxt. am nächsten tag war schon ein brief im briefkasten das ich das formular nochmals unterschrieben zusenden soll. vorher werden die nicht tätig.

ärgerlich, aber so ist das. werde in zukunft den verkäufer kontaktieren und diesen bitten nicht mehr über ems zu versenden.

Hat damit jemand Erfahrungen? Denn zurückschicken wird es die GDSK ja kaum! Und mit Nichtunterzeichnung habe ich auch keinen Auftrag erteilt.
ich habe das formular nicht unterschrieben an die gdsk gefaxt. am nächsten tag war schon ein brief im briefkasten das ich das formular nochmals unterschrieben zusenden soll. vorher werden die nicht tätig.
 
Moderiert:

MJD

Member
der anwalt wird doch kein einschreiben geschickt haben? die frage ist darüberhinaus, ob die nicht erstmal dir so einen ablehnenden bescheid über deinen widerspruch hätten schicken müssen. aber egal, der anwalt hat was geschrieben. das ist ja niemals bei dir angekommen. oder? überweise doch mal die 25,90 und schreibe der gdsk, daß du übersehen hattest, vorher darüber belehrt worden zu sein. bief vom anwalt? kosten dafür? nein, da ist nichts gekommen, das werden die auch niemals beweisen können. hätten ja dann auch erstmal deinen einspruch ablehnen sollen, statt gleich kostenintensive massnahmen zu ergreifen, diese verhältnismässigkeitsgeschichte. (zeigt einmal mehr, daß das ein abzockerverein ist)

ich würde das auf die tour versuchen...
 

Muhackl

Member
der anwalt wird doch kein einschreiben geschickt haben? die frage ist darüberhinaus, ob die nicht erstmal dir so einen ablehnenden bescheid über deinen widerspruch hätten schicken müssen. aber egal, der anwalt hat was geschrieben. das ist ja niemals bei dir angekommen. oder? überweise doch mal die 25,90 und schreibe der gdsk, daß du übersehen hattest, vorher darüber belehrt worden zu sein. bief vom anwalt? kosten dafür? nein, da ist nichts gekommen, das werden die auch niemals beweisen können. hätten ja dann auch erstmal deinen einspruch ablehnen sollen, statt gleich kostenintensive massnahmen zu ergreifen, diese verhältnismässigkeitsgeschichte. (zeigt einmal mehr, daß das ein abzockerverein ist)
Bescheid? Bescheide gibt es nur in gerichtlichen oder behördlichen Dingen. Arbeitslosenbescheid, Bußgeldbescheid, etc. Privatpersonen oder Firmen können keine Bescheide erlassen! So viel dazu.

Was mich allerdings wundert, ist, das viele hier schreiben, das sie quasi vor Erhalt der Ware schon Schreiben von Anwälten erhalten.

Meine Nachbarin arbeit für eine solch "nette" Rechtsanwaltskanzlei, die sich nur auf so etwas spezialisiert haben. Die hat mal ihren Rechtsanwalt gefragt und der sagte klipp und klar, das kein Anwalt sich die Mühe macht zu schnell Mahnungen zu verschicken.

Deswegen bin ich der Meinung, das die, die eine Mahnung erhalten haben, auch viel Zeit ins Land gehen haben lassen! Bitte nicht falsch verstehen. Ich mag die GDSK auch nicht.

Nur glaub ich hier nicht jedem alles!

Wenn ich manch einen hier bitten würde, den Briefverkehr einzuscannen und hier zu zeigen, würden sich viele nicht mehr melden, da aus Tagen plötzlich Monate wurden.

Fakt ist doch, das es generell kein Zahlungsziel gibt. Sprich man sofort zahlen muss. Wie beim Supermarkt oder an der Tankstelle.

Gewährt der Verkäufer ein Zahlungsziel, dann dies im Grunde aus Kulanz und dem Hintergrund, das Überweisungen nun mal Zeit benötigen.

Zudem reden wir hier vom außergerichtlichen Mahnverfahren. Und damit kann ich auch einen Rechtsanwalt beauftragen, der dafür Geld nimmt.

Wir selber haben Kunden, bei denen wir wissen, das die immer lange brauchen, um zu bezahlen. Die mahnen wir erst nach vier Wochen höfflich in einem Schreiben an.

Bei anderen mahnen wir inzwischen gar nicht mehr. Da leiten wir gleich das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Ich könnte mich auch in den Hinten beissen, das ich EMS genommen habe. Mich ärgern die 25 € ebenfalls. Hab deswegen den gestrigen Vormittag vertelefoniert. Ich komm auch nich drum herum.

Wenn jedoch, was ich ehrlich gesagt, schwer glauben kann, die GDSK zu schnell einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, dann legt es doch darauf an.

Ignoriert die Mahnungen, wartet auf den gerichtlichen Mahnbescheid und legt gegen diesen Widerspruch ein. Dann könnt ihr dem Richter vorlegen, das die zu schnell waren, es ungerecht war, etc. Denn nur dieser wird letztendlich euch recht geben, oder nicht!

Und wenn mir ein Kunde schreibt, das er mit meiner Rechnung nicht einverstanden ist (euer sog. Widerspruch), dann prüfe ich meine Rechnung. Stimmt der Betrag und habe ich meine Leistungen erbracht, werde ich immer auf mein Geld pochen und mahnen!

Zudem hemmt ein solches Schreiben nicht die Zahlungsverpflichtung! Ihr könnt denen 1000mal schreiben, ich zahl das nicht. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen! Deswegen erhaltet ihr vermutlich auch keine Antwort!

Das die 25 € zu viel sind, sei mal dahingestellt. Die GDSK hat ihren Auftrag ausgeführt und ihre Arbeit getan.

Wir regen uns (zu Recht) über die hohen Kosten auf. Aber das hätten wir vorher selber in Erfahrung bringen müssen.

Beispiel:
Wir bringen unser Auto in die Werkstatt und sagen denen die sollen es reparieren. Wir fragen aber nicht nach de Preis.

Und hinterher regen wir uns über den Preis auf?

Da liegt der Fehler bei uns.

Aber wenn ich hier so manches lese, wird mir klar, warum immer mehr Handwerker und andere Dienstleister hinter ihrem Geld herrennen müssen, wenn jeder die gleiche Zahlungsmoral hat. Warum die dann Pleite gehen und Mitarbeiter entlassen müssen.

Bin gespannt, ob hier jemand, der ein Mahnschreiben erhalten hat und sich darüber aufregt, so mutig ist, und die Daten hier mal postet! Wann Zollabfertigung, Rechnungsdatum, Mahnschreibendatum, etc.

Vergleicht diese Gebühr mit einem Strafzettel! Was passiert, wenn ihr diesen nicht zahlt!
 

Petteri

Well-Known Member
Aber wenn ich hier so manches lese, wird mir klar, warum immer mehr Handwerker und andere Dienstleister hinter ihrem Geld herrennen müssen, wenn jeder die gleiche Zahlungsmoral hat. Warum die dann Pleite gehen und Mitarbeiter entlassen müssen.


Vergleicht diese Gebühr mit einem Strafzettel! Was passiert, wenn ihr diesen nicht zahlt!
Kann ich Dir genau sagen, Kontopfändung! Denn Strafzettel gehen in München rein über die Erhebungsstelle des Finanz- und SV- Amtes! :) Nach 10 Tagen kommt zusätzlich noch ne Kralle ans Auto....

Da ich in meiner Selbst. Tätigkeit auch an solchen Zahlungsmoralgeschichten gescheitert bin, weiss ich, was da abgeht.

Letztendlich gibts aber auch keine Alternative..entweder EMS und GDSK oder einen anderen Dienstleister wählen, ich persönlich nehme meist HK Post....dauert länger, aber man weiss was auf einen zukommt!
 

ColonelZap

Administrator
Teammitglied
Ich DENKE, sobald die GDSK eine Überweisung ABZÜGLICH dieser ca. 25 Euro erhalten hat ist klar, daß der Überweisende mit voller Absicht die Zahlung gekürzt hat, oder? Warum sollten sie dann nicht sofort einen Anwalt einschalten dürfen? Ich denke nicht, daß sich so etwas über Monate hinziehen muß, bevor eine Mahnung verschickt wird wenn klar ist, daß der Schuldner über seine Zahlungsverpflichtung informiert wurde und diese bewußt gekürzt hat.

Ich frage mich jedoch, ob das Argument "wenn Du vor hast per EMS etwas zu bestellen, dann ist es Deine Verpflichtung Dich im Vorfeld zu informieren, was alles an Kosten auf Dich zukommen" tatsächlich angemessen ist?

Wieviel Recherche muß eine Privatperson tatsächlich betreiben? Was ist zumutbar, was nicht?

Wenn ich die EMS Homepage besuche, wird es mir NICHT leicht gemacht herauszufinden, daß die GDSK mit ins Spiel kommt und daß zusätzliche Zahlugen auf mich zukommen werden. Ist diese Information dort überhaupt zu finden?

Muß ein "typischer" Konsument sich bei jeglicher Versandart bei Internetbestellungen tatsächlich erst einmal durchs Internet "quälen" um sämtliche Informationen über mögliche Zusatzkosten zu recherchieren? Ist das seine Pflicht oder ist das überhaupt zumutbar?


ICH weiß, daß wenn ich per EMS bestelle, daß die GDSK eine Bearbeitungs"gebühr" verlangt, keine Frage! Aber das weiß nicht jeder! Und wenn dann überraschend dieses Formular von der GDSK ins Haus flattert ist man in der "Zwickmühle". Entweder zahlen, oder die Ware geht zurück! Und genau DAS finde ich nicht korrekt, denn die Info, daß so eine Extra"gebühr" auf einen zukommt, kann ich auf der Hompage des beauftragten Kurierdienstes NICHT problemlos einsehen, wenn überhaupt!

Nach meiner Meinung zieht das Argument, daß ich mich im Vorfeld zu informieren habe nur bis zu einem gewissen Punkt, es kann nicht angehen, daß die liebe Oma von nebenan im Vorfeld per Google oder Internetforen zu recherchieren hat, nur weil sie eine kleine Bestellung im Internet getätigt hat.

Alles nur meine MEINUNG, keinen Schimmer wie das die Rechtsprechung sieht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Muhackl

Member
@Colonel

Es ist leider wirklich so, das du als Käufer, dich zu informieren hast, auf welchem Weg deine Ware nach Deutschland kommt und welche Papiere du dafür benötigst.

Steht irgendwo alles in den Zollgesetzen drinnen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Den Spruch kennt ja jeder. Und der ist auch hier anzuwenden.

Wenn bei EMS nichts steht, müssen wir uns trotzdem anderweitig informieren.

Das wäre ja in etwa so, das einer ohne Führerschein Auto fährt und dann bei der Kontrolle sagt, das er nicht wusste, das er das nicht darf, weil er noch nie was von der StVZO gehört hat! Und möchte dann keine Strafe zahlen!

Laut der Rechtssprechung und der Gesetzgebung sind wir alleinverantwortlich für den Import und die Verzollung, es sei denn wir beauftragen jemanden.
 

ColonelZap

Administrator
Teammitglied
@Colonel

Es ist leider wirklich so, das du als Käufer, dich zu informieren hast, auf welchem Weg deine Ware nach Deutschland kommt und welche Papiere du dafür benötigst.

Steht irgendwo alles in den Zollgesetzen drinnen.
Das macht ja auch Sinn, ich bin ja kein Jurist, war ja nur eine "Vermutung", daß die Rechtsprechung eventuell irgendwo eine "Grenze" zieht, was zumutbar ist und was den Rahmen sprengt, was die Selbstinformation angeht.
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
Laut der Rechtssprechung und der Gesetzgebung sind wir alleinverantwortlich für den Import und die Verzollung, es sei denn wir beauftragen jemanden.
Richtig, und das nimmt einem die GDSK ab - ob man will oder nicht. Man hat ja dann keine Möglichkeit mehr seine gesetz-gegebenen Verantwortung nachzugehen ;).
 

GDSK

New Member
Abwicklungsgebühren

[FONT=Comic Sans MS, cursive]Sehr geehrte Damen und Herren,[/FONT]


[FONT=Comic Sans MS, cursive]aufgrund der Tatsache, dass es bezgl. der Abwicklungsgebühren immer wieder zu Anfragen bzw. Verwirrungen kommt, haben wir uns dazu entschlossen, diese mit diesem Schreiben aufzuklären. [/FONT]


[FONT=Comic Sans MS, cursive]Mit der Abwicklungsgebühr iHv. € 21,50 werden die Kosten für die folgende Verzollungsschritte gedeckt:[/FONT]


  • [FONT=Comic Sans MS, cursive]Erfassen der Sendungsdaten in das Alpha-System (Verzollungssystem des Zolls am Frankfurter Flughafen). Der Empfänger der Sendung wird via Fax, Mail oder Brief avisiert und um Übermittlung von weiteren vom Zoll benötigten Angaben gebeten.[/FONT]
  • [FONT=Comic Sans MS, cursive]Online-Übertragung der Verzollungsdaten an das Zollamt Frankfurt am Main-Flughafen.[/FONT]
  • [FONT=Comic Sans MS, cursive]Für jede Verzollung werden, egal ob der Zoll ihr statt gibt oder sie ablehnt, 2-seitige Verzollungsunterlagen in dreifacher Ausfertigung als physischer Nachweis gedruckt. Diese müssen manuelle getrennt werden, wobei eine Ausfertigung der Zoll und eine Sie bekommen. Eine Ausfertigung behalten wir für unsere Unterlagen.[/FONT]
  • [FONT=Comic Sans MS, cursive]Sollte der Antrag abgelehnt worden sein, müssen diese Papiere sofort dem Zoll vorgelegt werden. Dieser vergleicht dann die Angaben auf den Papieren mit den Angaben, die er Online von uns erhalten hat. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet der Zoll, ob die Sendung nun freigegeben wird oder ob der Zoll eine Beschau anordnet. [/FONT]
[FONT=Comic Sans MS, cursive]Sollte der Zoll die Sendung wiederum nicht freigeben und eine Beschau anordnen, erledigen wir die folgenden Schritte für Sie: [/FONT]
  • [FONT=Comic Sans MS, cursive]Vorlage der Sendung beim Zoll, bei der wir die Sendung vor den Augen des Zolls öffnen müssen. [/FONT]
  • [FONT=Comic Sans MS, cursive]Dem Zoll die geöffnete Sendung übergeben, damit dieser in die Sendung prüfen kann.[/FONT]
  • [FONT=Comic Sans MS, cursive]Nach der Beschau übergibt uns der Zoll die Sendung und wir müssen vor den Augen des Zolls die Sendung mit extra Klebeband verschließen.[/FONT]
  • [FONT=Comic Sans MS, cursive]Sollte die Sendung nun abschließend vom Zoll freigegeben werden, wird die Sendung in die Zustellung übergeben.[/FONT]
  • [FONT=Comic Sans MS, cursive]Des Weiteren decken wir mit diesen Gebühren die Kosten für die Bürgschaft, die wir benötigen, da wir mit den Einfuhrabgaben für Sie in Vorleistung gegenüber dem Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen und somit der Bundesrepublik Deutschland treten müssen.[/FONT]
  • [FONT=Comic Sans MS, cursive]Ebenfalls in den Gebühren enthalten ist die persönliche Beratung durch unseren Customer-Service unter 0541-9114600.[/FONT]


[FONT=Comic Sans MS, cursive]Mit freundlichem Gruß[/FONT]
[FONT=Comic Sans MS, cursive]GdSK GmbH & Co. KG[/FONT]
[FONT=Comic Sans MS, cursive]Public Relations [/FONT]
 

tasypemo

New Member
Alles schön und gut, aber warum ist keine Selbstverzollung möglich?
Andere Versandunternehmen übernehmen diesen Service auch, jedoch für weniger Gebühren. Wir beschweren uns ja gar nicht über die Gebühren, nur über deren Höhe!
 

Muhackl

Member
@GDSK

Nur zum Verständnis noch eine Frage, da in Ihrem Schreiben nur die Tätigkeiten der Verzollung aufgeführt wurden.

1. Bei einer Freischreibung der Sendung durch den Zoll erheben Sie keine Gebühren.

2. Wenn der Zoll die Sendung überprüft, Ihr die Empfänger um Unterlagen bittet, der Zoll aber dann feststellt, das keine Steuern oder Zollgebühren abzugeben sind, dann erhebt die GDSK auch keine Gebühren.

3. Ihre GDSK-Gebühren werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn die GDSK für den Empfänger mit Geldleistungen in Vorlage gehen muss.

Ist dies so richtig?

Oder besteht die Möglichkeit, das Ihr vom Empfänger Gebühren erhebt, auch wenn dieser weder Steuern, noch Zoll auf die Sendung bezahlen muss?

@tasypemo
Wenn ich richtig eroiert habe, erhebt DHL keine Gebühren, bzw. andere Firmen eine geringere, weil die Gebühren bereits (komplett oder teilweise) in den Versandkosten beinhaltet sind. Deswegen sind die Versandkosten bei DHL, Fedex, etc. höher als bei EMS. Im Endeffekt kommen die vermutlich aufs gleiche Geld, nur das der Endverbraucher dies nicht sieht.
 

eztrez

New Member
was passiert, wenn ich bei einem Händler bestelle. per dhl zum beispiel. er schickt es dann aber per ems? komm ich dann um die gebühren herum? wenn ja, wie?
 

tasypemo

New Member
Wenn der Händler sie dir erstattet, kommst du drum rum.
Aber wie schon erwähnt, ist eine einfache Rechnung:
was kostet mehr? DHL oder EMS mit GDSK-Gebühren!
 
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