Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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Radschläger

Active Member
Wenn du es zurückschickst wird es teuer, den du hast ja keine SP2 und keine Versandtversicherung genommen, wenn ich das alles richtig behalten habe.
 

Stylerb0i96

Gesperrt
Doch ich habe Versandversicherung genommen - ich nehme das Packet ja garnicht an ich lasse es sofort wieder zurück schicken geht das? Im Thread hier im Anfangs Post habe ich gelesen das ich das kostenlos zurück schicken kann oder so.
 

Radschläger

Active Member
Na, dann wird dir Mr.D die Transportkosten eben 2fach abziehn.
Ist ja auch richtig so, sonst müßten ja alle anderen Kunden mehr bezahlen.
 

duffy-31

Well-Known Member
zu duffy-31@ wenn ich das zurück schicke erhalte ich ja mein geld auf paypal zurück , ist das zurück schicken denn kostenfrei??
Wenn du das meinst !
Der Shop bekommt das Telefon zurück, zu für deren Verhältnisse Astronomischen Versandkosten + vermutlich Streß mit dem eigenen Zoll.
Und PayPal gibt dir dein Geld zuück ?
Falls das Telefon überhaupt in China ankommt, die Absenderadresse ist nie die Adresse an die man es im Falle einer Reparatur zurückschickt.
 

Stylerb0i96

Gesperrt
Eigentlich will ich das ja annehmen.
Zoll würde ich auch zahlen! Aber ich will nicht noch GDSK bezahlen.
Obwohl ich auch garnicht weiß ob es mit GDSK oder nicht kommt.
 

we3dm4n

Helfer in der Not
Wieso machst du dann hier schon soviel Wind?

Warte ab und wenn die GDSK dazukommt wird Einspruch eingelegt. <-Punkt
 

Nöiling

New Member
wie muss ein Zahnlungsnachweis mit Inhaltsangabe aussehen? bzw. die inhaltsangabe?

ich bräuchte eine vorlage. ich bin kein deutscher und mein deutsch ist auch nur teilweise gut.

wäre super nett von euch
 

Stylerb0i96

Gesperrt
Kommt den ein Brief vom Zoll muss ich es dann da abholen oder nur den Zahlungsnachweis dort hinschicken und die gebühren überweisen??
 

ColonelZap

Administrator
Teammitglied
Ich darf noch einmal daran erinnern, daß es in diesem Thread NUR um den Einspruch gegen die GDSK-"Gebühren" geht. Danke.
 

GDSK-Alarm!

New Member
Also, ich habe ebenfalls nach erfolgtem Widerspruch, was die Gebühren von der GDSK betrifft, einen Brief von Dr. Strautmann und Kollegen bekommen:
ein zu zahlender Betrag von: 64,95€
---------------------------
davon GDSK-Gebühr: 25,59€
+ Geschäftsgebühr Strautmann: 32,50€
+ Pauschale f. Entgelte Post u. Telefondienstleistungen: 6,50€

macht bei mir: 64,59€
...können noch nicht mal Rechnen, die Jungs ;-)

Meine Frage, hat hier noch Niemand wirklich einen Anwalt eingeschaltet? Hatte dieser Erfolg trotz unterschriebener Beauftragung der GDSK?

Gruß Sebastian
 

duffy-31

Well-Known Member
Ein Teil hat mit dem Widerspruch Erfolg gehabt, der andere hat die Gebühren gleich mit den Steuern gezahlt.
Diese Anwaltsbriefe werden wohl auch erst seit kurzem veschickt.
Den meisten war es wohl nicht wert einen Anwalt einzuschalten.
 

GDSK-Alarm!

New Member
also ich werde wohl einen Einschalten, die Frage vorher bleibt bestehen, ob ich überhaupt eine Chance habe, da ich ja das Formular, alle anfallenden Kosten von Seiten der GDSK zu übernehmen unterschrieben habe?
Hat vielleicht einer noch das Formular, da ich dummerweise dieses nicht kopiert habe?
 

Marvil

New Member
So... habe da jetzt mal drüber geschlafen.

Ich werde morgen mal zum Anwalt gehen zwecks beratung.
Der hat mich schonmal aus einer "Ebay-Sache" rausgeboxt.


Mal schauen was er dazu sagt.

Werde morgen abend dann mit sicherheit mehr info & Sicherheit haben^^

BB
 

frechenixe

New Member
also ich werde wohl einen Einschalten, die Frage vorher bleibt bestehen, ob ich überhaupt eine Chance habe, da ich ja das Formular, alle anfallenden Kosten von Seiten der GDSK zu übernehmen unterschrieben habe?
Hat vielleicht einer noch das Formular, da ich dummerweise dieses nicht kopiert habe?
hallo,

ich habe das formular noch! Ich bin nämlich auch am überlegen wegen einem anwalt. habe übrigens genau die gleiche rechnung bekommen.
bin mal gespannt was der anwalt meint .....

viele grüsse
 

Nöiling

New Member
Hat jetzt jemand seinen anwalt gefragt? schein jeder damit anzugeben es seinem anwalt zu zeigen, aber noch keiner hat hier geschrieben ob und was der anwalt sagte.
 

duffy-31

Well-Known Member
Hat jetzt jemand seinen anwalt gefragt? schein jeder damit anzugeben es seinem anwalt zu zeigen, aber noch keiner hat hier geschrieben ob und was der anwalt sagte.
Ich persönlich habe keine Probleme mit der GDSK, aber mein Anwalt hat mir gesagt das einlesen in die Problematik wäre für einen Gefallen etwas viel Arbeit.
 

Loonix

Spokenkieker
Ich geh mal davon aus das diese bearbeitungs gebüren genau so rechtens sind wie die die z.b. UPS erhebt.
(ich glaub die nehmen 10% der Rechnungs summe oder mindestens 10€)
Nur das es bei der GDSK halt die möglichkeit gibt die gebüren nicht zu zahlen da man sie ja überweisen muss.
Ausserdem haben sie sich in ihem formular halr unglücklich ausgedrückt das man 'alle auf der sendung liegenden Kosten' übernimmt und das die fixe Gebür doch ziemlich hoch ist...

Bei anderen Spediteuren bekommt man das Paket halt gleich nur gegen Gebür.
aber die Meinung eines Anwaltes wäre hierzu echt mal interessant,
schließlich ist es ein herber schlag für manchen neuling wenn er ein vermeintliches Schnäppchen macht,
dafür den Versand zahlt und plötzlich 19% EUST +zusatzgebüren des Spediteurs zahlen soll.
Dabei kommt man doch leicht über den Betrag den vergleichbare Artikel hier regulär kosten würden...

Meiner ansicht nach sollten solcherlei gebüren von den Versandkosten abgedeckt werden -.-
Müssen die eben teurer werden :resent:
 

dauitsch

New Member
hallo, habe auch einen brief von dem anwalt bekommen. was ist wenn ich jetzt der gdsk die 25 euro überweise?? entfallen dann die 70 euro anwaltsgebüht? darf der anwalt diese kosten überhaupt von mir einvorder? ich habe ihn ja schlieslich nicht beauftragt.

dank im vorraus
 

Muhackl

Member
Jetzt hab ich mir heute die Mühe gemacht, mir diesen Threat durchzulesen, nachdem ich mein Handy bestellt hatte. Natürlich per EMS, weil ich es nicht besser wusste und man mir auch nicht davon abriet!

Deswegen habe ich mir jetzt auch mal Gedanken gemacht, was die GSDK angeht.

Was passiert eigentlich, wenn ich dieses Schreiben nicht unterzeichnet zurücksende? Könnte ja im Urlaub sein, etc.?

Somit habe ich der GSDK nie einen Auftrag erteilt, meine Ware zollrechtlich abzufertigen!

Denn laut, eben erfolgter telefonischer, Auskunft eines Anwaltes, erteile ich, mit Unterschrift des Formulares, einen rechtsgültigen Auftrag und erkenne gleichzeitig die Gebühren an, wenn diese auf dem Formular ersichtlich sind!

Somit kann die GDSK ihre gebühren auch anwaltlich einklagen!


Auf die schnelle konnte er mir jedoch keine Auskunft geben, was mit der Ware passiert, wenn das Formular nicht unterzeichnet wird!

Ich habe mir nun zum zweiten Male den Threat durchgelesen (und habe es vielleicht nun auch zweimal überlesen), aber nichts gefunden, was passiert, wenn man das Formular nicht unterzeichnet!

Hat damit jemand Erfahrungen? Denn zurückschicken wird es die GDSK ja kaum! Und mit Nichtunterzeichnung habe ich auch keinen Auftrag erteilt.

Denn, wenn jetzt die Gebühren auf dem Formular stehen, habe ich sie mit meiner Unterschrift anerkannt. Deswegen ist meine (und die des Anwalts) Meinug, das wir mit dem Schreiben auf Seite 1 in Zukunft nichts mehr erreichen können, denn nun wissen wir ja die Gebühren und erteilen expliziet der GDSK einen Auftrag.

Deswegen noch eine zweite, bzw. dritte Frage.

Kommen Pakete z. B. aus den USA zu mir, erhalte ich immer von DHL einen grünen Schein und ich muss zum Zoll. Die sogenannte Selbstverzollung. Und dies jedes Mal, wenn keine Rechnung, etc. (eBaykauf!) beiliegt.

DHL leidet derartige Paket immer zum Zoll weiter. Die GDSK versucht dies zu umgehen, indem sie von uns die fehlenden Papiere anfordert.

1. Was ist, wenn ich nicht weiß, was in diesem Paket ist, das die GDSK verzollen möchte? Es könnte ja sein, das ich andauernd Pakete aus China bekomme, oder es sich um eine Teillieferung handelt.

2. Habe ich nicht ein Recht auf Selbstverzollung?

Ich mein, die schreiben uns an und teilen uns mit, dass ein Paket für uns da ist. Was teilen die uns noch mit? Die Rechnungsnummer? Artikelnummern? Bestelldaten?

Ich hatte so einen derartigen Fall mal. Eine Bestellung die in vier Paketen ankam. Der Witz dabei, aus drei verschiedenen Ländern! Das merkte ich aber erst beim Zoll, als ich hinfuhr, um mir das Paket anzusehen. Ich hatte ja nur eine Rechnung. Wusste nichts von den vier Paketen. Der Zoll wartete dann, bis mehrere Pakete (die komplette Lieferung) da waren und ich konnte dann meine Zollerklärung abgeben.

Zudem muss ich doch auch meine Ware ansehen können, die ich da verzolle! Oder etwa nicht? Und diese Möglichkeit habe ich bei der GDSK doch überhaupt nicht!
 
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