Jetzt hab ich mir heute die Mühe gemacht, mir diesen Threat durchzulesen, nachdem ich mein Handy bestellt hatte. Natürlich per EMS, weil ich es nicht besser wusste und man mir auch nicht davon abriet!
Deswegen habe ich mir jetzt auch mal Gedanken gemacht, was die GSDK angeht.
Was passiert eigentlich, wenn ich dieses Schreiben nicht unterzeichnet zurücksende? Könnte ja im Urlaub sein, etc.?
Somit habe ich der GSDK nie einen Auftrag erteilt, meine Ware zollrechtlich abzufertigen!
Denn laut, eben erfolgter telefonischer, Auskunft eines Anwaltes, erteile ich, mit Unterschrift des Formulares, einen rechtsgültigen Auftrag und erkenne gleichzeitig die Gebühren an, wenn diese auf dem Formular ersichtlich sind!
Somit kann die GDSK ihre gebühren auch anwaltlich einklagen!
Auf die schnelle konnte er mir jedoch keine Auskunft geben, was mit der Ware passiert, wenn das Formular nicht unterzeichnet wird!
Ich habe mir nun zum zweiten Male den Threat durchgelesen (und habe es vielleicht nun auch zweimal überlesen), aber nichts gefunden, was passiert, wenn man das Formular nicht unterzeichnet!
Hat damit jemand Erfahrungen? Denn zurückschicken wird es die GDSK ja kaum! Und mit Nichtunterzeichnung habe ich auch keinen Auftrag erteilt.
Denn, wenn jetzt die Gebühren auf dem Formular stehen, habe ich sie mit meiner Unterschrift anerkannt. Deswegen ist meine (und die des Anwalts) Meinug, das wir mit dem Schreiben auf Seite 1 in Zukunft nichts mehr erreichen können, denn nun wissen wir ja die Gebühren und erteilen expliziet der GDSK einen Auftrag.
Deswegen noch eine zweite, bzw. dritte Frage.
Kommen Pakete z. B. aus den USA zu mir, erhalte ich immer von DHL einen grünen Schein und ich muss zum Zoll. Die sogenannte Selbstverzollung. Und dies jedes Mal, wenn keine Rechnung, etc. (eBaykauf!) beiliegt.
DHL leidet derartige Paket immer zum Zoll weiter. Die GDSK versucht dies zu umgehen, indem sie von uns die fehlenden Papiere anfordert.
1. Was ist, wenn ich nicht weiß, was in diesem Paket ist, das die GDSK verzollen möchte? Es könnte ja sein, das ich andauernd Pakete aus China bekomme, oder es sich um eine Teillieferung handelt.
2. Habe ich nicht ein Recht auf Selbstverzollung?
Ich mein, die schreiben uns an und teilen uns mit, dass ein Paket für uns da ist. Was teilen die uns noch mit? Die Rechnungsnummer? Artikelnummern? Bestelldaten?
Ich hatte so einen derartigen Fall mal. Eine Bestellung die in vier Paketen ankam. Der Witz dabei, aus drei verschiedenen Ländern! Das merkte ich aber erst beim Zoll, als ich hinfuhr, um mir das Paket anzusehen. Ich hatte ja nur eine Rechnung. Wusste nichts von den vier Paketen. Der Zoll wartete dann, bis mehrere Pakete (die komplette Lieferung) da waren und ich konnte dann meine Zollerklärung abgeben.
Zudem muss ich doch auch meine Ware ansehen können, die ich da verzolle! Oder etwa nicht? Und diese Möglichkeit habe ich bei der GDSK doch überhaupt nicht!