Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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tasypemo

New Member
Hallo,
stehe vor dem gleichen Probelm, dass ich ein Paket bekommen soll aus Hong Kong und die GDSK mich angeschrieben hat.

Ich möchte dennoch nochmal nachfragen, obwohl die Frage sicherlich bereits beantwortet wurde. Nur für mein Gewissen :)

1. Das Schreiben der GDSK muss ich zunächst unterschreiben und denen senden
2. ich bekomme das Paket und ein paar Tage später die Rechnung?
3. Einspruch einlegen und bei der Überweisung einfach die Bearbeitungsgebühren weglassen

Nun die Frage: HAT JEMAND IN JÜNGSTER ZEIT ERFAHRUNG DAMIT GESAMMELT? Soweit ich gesehen habe, sind die Angaben ja alle min. ein Jahr alt.

Bitte helft mir :)
Herzliche Grüße
und vielen Dank
Jessii10
Mach' es einfach so!
 

we3dm4n

Helfer in der Not
Hallo,
stehe vor dem gleichen Probelm, dass ich ein Paket bekommen soll aus Hong Kong und die GDSK mich angeschrieben hat.

Ich möchte dennoch nochmal nachfragen, obwohl die Frage sicherlich bereits beantwortet wurde. Nur für mein Gewissen :)

1. Das Schreiben der GDSK muss ich zunächst unterschreiben und denen senden
2. ich bekomme das Paket und ein paar Tage später die Rechnung?
3. Einspruch einlegen und bei der Überweisung einfach die Bearbeitungsgebühren weglassen

Nun die Frage: HAT JEMAND IN JÜNGSTER ZEIT ERFAHRUNG DAMIT GESAMMELT? Soweit ich gesehen habe, sind die Angaben ja alle min. ein Jahr alt.

Bitte helft mir :)
Herzliche Grüße
und vielen Dank
Jessii10

Mind. 1 Jahr alt kann nicht sein.

Guck doch allein auf Seite 16...da habe ich geschildert, wie ich es gemacht habe.
 

marius

New Member
Ich hasse die GDSK...

aber nun zum Thema.

Ist es nicht so nach deutschem Recht dass man die GDSK Gebühren nicht zahlen müsste, da die ja keine Preisliste öffentlich machen. Die Preisliste auf der Homepage ist schon ewig im Status Bearbeitung...

man müsste dieser Abzockerfirma mal mit nem Anwalt auf die Pelle rücken

PS:
Hat jmd Erfahrung wie EMS die Gebühren bei Sendungen handhabt, die unter dem Einfuhrumsatzsteuerfreibetrag von 22€ sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
C

ChriK555

Guest
wenn ich mich nicht täusche, dann haben schon so manche den Anwalt mit eingeschaltet oder?
Scheint nicht wirklich viel gebrahct zu haben!
Das Vorgehen, wie es hier beschrieben wird / wurde, ist nach wie vor das Einfachste und effektivste ;)
 

marius

New Member
Ich habe nur das Problem dass ich 10 Pakete (warenwert unter 22€) bekommen werde und hoffe nun dass ich nich 10x die Bearbeitungsgebühr zahlen muss....
 

Radschläger

Active Member
Dann verweigere einfach die Annahme, und beschwere dich bei deinem Lieferanten,
denn schließlich hast du ja die Lieferung bezahlt.
Das wird mehr bringen, als den Ärger mit der GDsK.
Du kannst 2x die Zahlung verweigern, danach wirst du von denen sowieso nur noch gegen Barzahlung beliefert.
 

marius

New Member
ok mal schauen wies dann läuft, werde berichten. Vielleicht geht ja auch alles durch. Wenn ich die Annahme verweiger gehts auf Kosten des Lieferers zurück, oder?

Hab mein Lieferanten zwar gesagt dass er per DHL liefern soll, aber das hat der werte Asiate wohl nicht verstanden
 

Radschläger

Active Member
Ja, der Lieferant muß das dann zahlen.
Bestehe einfach immer auf Lieferung durch HongkongPost, ist meistens nur wenig länger unterwegs.
Alle sollten immer die Annahme verweigern, dann werden die Lieferanten auch mal Druck auf die GDsK machen.
Denn die wissen garnicht das wir hier auch noch mal bezahlen müssen.
 

Petteri

Well-Known Member
Natürlich wissen die das....meine ganzen Lieferanten hatte ich mal über die GDSK aufgeklärt....deswegen raten sie ja auch meist zur etwas teureren DHL Lieferung oder halt HK Post.....
 

we3dm4n

Helfer in der Not
Doch, dass wissen die sehr wohl. Nicht umsonst wird die GDSK immer wieder von den chin. Händlern als "bad company" bezeichnet. Nur da EMS immernoch eine der billigsten Versandmöglichkeiten ist, werden die so schnell nicht davon ab. Vorallem weil fast niemand das Paket zurückschicken lässt, sondern lieber die Gebühren bezahlt.
 

tasypemo

New Member
Ich habe nur das Problem dass ich 10 Pakete (warenwert unter 22€) bekommen werde und hoffe nun dass ich nich 10x die Bearbeitungsgebühr zahlen muss....
Die 22 Euro beziehen sich auf Zollgebühren!
Für Handys, über die hier in der Regel geredet wird, fallen keine Zollgebühren an. Das was da zu zahlen ist, ist eine Einfuhrumsatzsteuer, sprich unsere Mehrwertsteuer, in Höhe von 19%.
 

marius

New Member
Hab meinen Lieferer zwar gesagt er soll wegen den hohen Gebühren nicht mit EMS ausliefern aber werde das beim nächsten mal wohl klarer formulieren müssen.

Über wen liefert Hong Kong Post dann in Deutschland aus und gibts die nur in Hong Kong (mein Lieferer sitzt in Shenzhen, China)?? DHL?
 

jessii10

New Member
Noch eine Frage:
habe nun die Rechnung bekommen von der GDSK. Da der Betrag unter 22€ lag fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an.
Nur die Abwicklungsgebühr und Alfagebühr von 21,50€ + 4,09€ Mwst.

Muss ich nun die 4,09€ Mehrwertsteuer bezahlen oder einfach gar nichts überweisen, sprich die 25,59€?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 

marius

New Member
Noch eine Frage:
habe nun die Rechnung bekommen von der GDSK. Da der Betrag unter 22€ lag fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an.
Nur die Abwicklungsgebühr und Alfagebühr von 21,50€ + 4,09€ Mwst.

Muss ich nun die 4,09€ Mehrwertsteuer bezahlen oder einfach gar nichts überweisen, sprich die 25,59€?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
die MwSt bezieht sich auf die GDSK Gebühren, nicht direkt auf deine Einfuhr. Wenn du die GDSK Gebühren nicht zahlst, so musst du auch nicht die darauf entfallende Mwst zahlen. Ansonsten heißt es in der Regel Einfuhrumsatzsteuer.
 

we3dm4n

Helfer in der Not
Noch eine Frage:
habe nun die Rechnung bekommen von der GDSK. Da der Betrag unter 22€ lag fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an.
Nur die Abwicklungsgebühr und Alfagebühr von 21,50€ + 4,09€ Mwst.

Muss ich nun die 4,09€ Mehrwertsteuer bezahlen oder einfach gar nichts überweisen, sprich die 25,59€?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Die 4,09€ sind die Mwst. von den ALFA-Gebühren. Solltest du also nicht weiter beachten, da ALFA und somit auch die dadurch angefallene Mwst. nicht zu zahlen sind. Einfach Einspruch einlegen.
 

soprano

New Member
Hallo liebe Gemeinde!

Ich habe auch Post von GDSK bekommen, obwohl es sich bei mir nicht um einen Handykauf handelt hoffe ich dass ihr trotzdem so nett seid und versucht mir zu helfen!
Situation:
Ich habe über abay(.de) 4 Paar Schuhe für insgesamt 88€ bei einem Händler in China mit 100% (über 150)guten Bewertungen gekauft und per PayPal bezahlt. Dafür dass ich soviele Schuhe auf einmal bestellt habe wollte er sie per EMU versenden. Gestern hatte ich einen Brief von der GDSK im Kasten dass nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Abfertigung vorliegen würden.
Nun habe ich mal bei denen anhand von der Sendungsummer bei GDSK nachgeschaut und der Händler hat wohl angegeben dass es sich um ein Geschenk im Wert von 10 $ handelt!!! Der Zoll wird wohl drauf kommen dass dies nicht sein kann oder meint ihr das wenn ich angebe dass es sich um ein Geschenk handelt das Päckchen dann nicht geöffnet wird??
Ich denke ich würde aber am liebsten jetzt die kostenfreie Rücksendung beantragen, kommen dann trotzdem die 21 € Servicegebühr auf mich zu?
Der Ebayanbieter hat jetzt auf einmal ein paar schlechte Bewertungen wegen anscheinend gefälschter Schuhe, kann ich dann von Paypal das Geld zurückverlangen ohne überhaupt die Schuhe gesehen zu haben?
Am liebsten wäre mir der Weg: Schuhe kostenlos wieder zurück nach China, Geld zurück von Paypal, keine Kosten von irgendwelchen Firmen oder Ämtern...
Ich weiß es ist alles viel aber ich wäre für Denkansätze vielleicht sogar Lösungen extrem dankbar!! Alleine schon vielen Dank an jeden der sich die Mühe macht diesen langen Text zu lesen ;-)
 

duffy-31

Well-Known Member
Also erstmal erfolgt der Transport von EMS Sendungen in D durch GDSK, ganz normal.
Zurücksenden kannst du erst wenn die Sendung aus dem Zoll ist.
Schuhe sind wohl auch Zollpflichtig, also nochmal Kosten, und der Zoll wird mit Sicherheit meckern wenn es Fälschungen sind.
Mit ehrlichen Angaben kommt man beim Zoll am weitesten, wenn du angibst Geschenk und die schauen rein bist du wegen eines Zollvergehens und Steuerhinterziehung dran.
Der Zoll wird, wie auf dem Schreiben angegeben, auch nicht nach Ablauf der Lagerfrist für dich die Rücksendung übernehmen, wenn es Fälschungen sind landen sie im Schredder.
 
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